Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW V) (A7-0125/2013 - Sven Giegold)
Thomas Mann (PPE), schriftlich. - Wir haben erreicht, dass künftig nur nationale Zentralbanken, Kreditinstitutionen und regulierte Firmen mit ausreichend Kapital als Verwahrstelle für offene Publikumsfonds agieren können. Ein umfassender Schutz für Anleger wird gewährleistet, da UCITS-Anlagen vom Vermögen der Verwahrstelle getrennt werden und im Falle einer Insolvenz der Verwahrstelle durch nationales Recht gesondert geschützt sind. Die Verwahrstelle haftet in vollem Umfang für Verluste. Bei der Vergütungspolitik für Fondsmanager minimieren wir endlich die Anreize, viel zu hohe Risiken einzugehen. Die Transparenz der Vergütung wird weiter ausgebaut und steht nun im Einklang mit der AIFM-Richtlinie. Boni können erfolgsabhängig und zeitverzögert als Geldleistung oder Sachleistung ausgezahlt werden. Schwerwiegende Vergehen wie Veruntreuung werden ab jetzt streng sanktioniert. Hier muss konsequent vorgegangen werden. Die nationalen Aufsichtsbehörden sind dazu angehalten, enger zu kooperieren. Nach harten Verhandlungen im Trilog ist uns ein guter Kompromiss gelungen, der eine breite überparteiliche Zustimmung gefunden hat.