Einführung lärmbedingter Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union (A7-0274/2014 - Jörg Leichtfried)
Mathieu Grosch (PPE), schriftlich. - Ich begrüße diese neuen Regelungen, da sie eine verstärkte Einbeziehung von lokalen Behörden und Anwohnern bei diesbezüglichen Entscheidungen fordern und damit der Entscheidungsprozess offener und transparenter wird und somit wiederum die Akzeptanz von Maßnahmen erhöht wird.
Auf EU-Ebene haben wir für lärmbedingte Entscheidungen einen ausgewogenen Ansatz mit objektiven und messbaren Kriterien als Entscheidungshilfe vorgeschlagen. Gleichzeitig konnte das EU-Parlament durchsetzen, dass die endgültige Entscheidung bei Fluglärmminderungsmaßnahmen ausschließlich von den lokalen Behörden und auf der Grundlage ihrer nationalen und gegebenenfalls regionalen Gesetzgebungen und Abkommen über Lärm getroffen wird. Die EU-Kommission kann somit nicht, wie ursprünglich von ihr vorgeschlagen, die Maßnahmen in Frage stellen. Sie kann lediglich das Verfahren überprüfen, aber nicht den Inhalt der Entscheidung. Damit konnte das Prinzip der Subsidiarität gewahrt bleiben und ein Eingriff der EU-Kommission verhindert werden.
Besonders vorbildlich wurden die lärmbedingten Maßnahmen am Flughafen Bierset durchgeführt, da dort in enger Zusammenarbeit mit den Bewohnern des Umlands eine hervorragende lärmreduzierende Infrastruktur erstellt wurde. Diese hat einen wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Mehrwert für die gesamte Region, und deshalb wurde der Flughafen Bierset in der Debatte stets, unter anderem auch von der Europäischen Kommission, als Vorzeigebeispiel erwähnt.