Untersuchungsrecht des Europäischen Parlaments (A7-0352/2011 - David Martin)
Gerald Häfner (Verts/ALE), schriftlich. - Untersuchungsausschüsse sind ein Herzstück der Demokratie und Grundrecht eines jeden Parlaments. Ohne dieses Werkzeug kann das Europäische Parlament seine Aufgabe einer wirksamen Kontrolle der Exekutive nicht erfüllen. Wer dem Parlament die elementarsten Untersuchungsrechte wie z.B. die Möglichkeit, Zeugen vorzuladen und Dokumente anzufordern, vorenthält, trägt – vielleicht nicht einmal ungewollt - dazu bei, dass immer wieder große, die Bürger zu Recht irritierende Skandale unaufgeklärt bleiben oder gar unbemerkt unter den Teppich gekehrt werden. Ein funktionierendes Untersuchungsausschussrecht ist längst überfällig. Als Parlament haben wir wiederholt entsprechende Regelungen vorgeschlagen. Und wir haben mehrfach, formell und informell, unsere Offenheit und Verhandlungsbereitschaft erklärt. Nichts hat geholfen. Der Rat weigert sich halsstarrig, mit dem Parlament zu verhandeln und ihm auch nur einen Teil der selbstverständlichen und notwendigen Rechte zu gewähren. Ich finde es skandalös, dass die Regierungen der Mitgliedsstaaten dem Europäischen Parlament wirksame Kontroll- und Untersuchungsrechte verweigern. Hier wird der Bock zum Gärtner. Die Spitzen exekutiver Gewalt verweigern der Volksvertretung die Rechte, Verfehlungen der Exekutive zu untersuchen. Hier zeigt sich ein Grundmangel europäischer Demokratie: Dass die nationale Exekutive sich als europäische Legislative geriert, ist auf Dauer nicht gesund. Echte Gewaltenteilung, funktionierende Untersuchungsrechte, wirkliche Demokratie wären auch für die EU wahrlich ein gutes Rezept.