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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 16. April 2014 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. April zur Vorratsdatenspeicherung (C 293/12 und C 594/12) (Aussprache)
MPphoto
 

  Manfred Weber, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident, sehr geehrte Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zum Urteil. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht zunächst einmal deutlich, dass Europa ein Stück weit erwachsen geworden ist. Die Politik – das Parlament und auch der Ministerrat – entscheidet, das ist richtig, aber ein Gericht – der Europäische Gerichtshof – kontrolliert uns. Und das ist richtig, dass auch wir als Gesetzgeber unter Kontrolle unseres Gerichtshofs stehen. Die Grundrechte unserer Bürger werden durch den Europäischen Gerichtshof geschützt, und der Gesetzgeber steht eben nicht über den Grundrechten. Das ist das Signal, das ausgegangen ist. Dass das so ist, ist außerordentlich positiv. Das möchte ich als Abgeordneter unterstreichen. Auch die nationalen Gerichtshöfe sollten dieses Signal sehen. Insbesondere in Richtung des deutschen Verfassungsgerichts in Karlsruhe ist es ein positives Signal, dass die Rechtsstaatlichkeit in Europa funktionsfähig ist.

Uns allen wird durch dieses Gerichtsurteil der Wert der Grundrechtecharta, die wir durch den Lissabon-Vertrag bekommen haben, vor Augen geführt und deutlich. Wir sollten als Parlamentarier, als Europäer, auch stolz auf diese Sammlung von Grundrechten sein. Das Recht auf Leben, die Würde, die Freiheit, das Privatleben, das eigenständige Recht auf den Schutz von personenbezogenen Daten ist dort verankert, die Religions- und Meinungsfreiheit und viele andere Punkte mehr. Wir können als Europäer stolz auf diesen Katalog unserer Werte sein.

Trotzdem existiert weiter ein großes Problem. Dieses Problem heißt, dass auch Europa weiter unter dem Druck von Terror steht, dass auch die Terrorbedrohung nicht aus der Welt ist, sondern leider Gottes nach wie vor existent ist. Es gibt nach wie vor viele Tote, es gab in Europa viele Tote. Damit verbunden sind Schicksale, damit verbunden sind Familien, die zerstört wurden. Der Staat hat auch die Aufgabe, die Bürger vor diesem Terror zu schützen. Deswegen sage ich für die EVP-Fraktion noch einmal deutlich: Die Terrorgefahr existiert weiter, die Bedrohung ist nach wie vor da.

Der Terror nutzt heute genauso wie in den vergangenen Jahren alle technischen Möglichkeiten. Wir wissen, dass die Bombe in Madrid über ein Mobiltelefon gezündet worden ist. Deswegen darf der Staat nicht wehrlos sein! Die Aussagen von Europol oder in meinem Heimatland Deutschland die Aussagen des Bundeskriminalamtes dazu sind eindeutig: Wir brauchen auch im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität die Verbindungsdaten. Das sind nach wie vor wertvolle Informationen.

Deswegen glauben wir auch, dass es notwendig ist, eine Revision vorzulegen. Der EuGH – so hat es die Kommissarin zum Ausdruck gebracht – erlaubt ausdrücklich, dass wir die Daten der Bürger speichern. Es geht um die Konditionen, die Rahmenbedingungen. Deswegen bitten wir auch die Kommission, in den nächsten Tagen umgehend einen neuen Vorschlag auf den Tisch zu legen, der eben die Überlegungen des Europäischen Gerichtshofs mit aufgreift. Wie lange die Verbindungsdaten gespeichert werden, die maximale Speicherdauer, kann reduziert werden. Wir brauchen eine gemeinsame Mindestspeicherdauer. Wir brauchen die gemeinsame Definition, unter welchen Kriminalitätsbedingungen man Zugriff auf die Daten hat – das heißt Beschränkung auf die Schwerstkriminalität –, und wir brauchen natürlich den Richtervorbehalt, das heißt rechtsstaatliche Möglichkeiten, auf die Daten dann auch entsprechend zuzugreifen.

Die amtierende Kommission ist noch bis Oktober im Amt. Die amtierenden Kommissare werden ja nicht in den Wahlkampf ausschwärmen, sondern weiter in Brüssel ihren Dienst tun. Deswegen die Bitte an die Kommission, auch umgehend an einem neuen Vorschlag zu arbeiten und einen entsprechenden Text auf den Tisch zu legen.

Als letztes Argument möchte ich noch einbringen, warum ein neuer Vorschlag notwendig ist: Wir haben ja keinen regelungsfreien Zustand. Die nationalen Gesetze bleiben ja in Kraft. Und wer will, dass wir die Daten der europäischen Bürger über Europarecht schützen, wer will, dass wir den Schutz der Grundrechte hochhalten, der muss sich auch dafür aussprechen, dass Europa einen Rechtsrahmen für die Speicherung der Daten vorgibt. Denn ansonsten werden wir leider erleben müssen, dass es einen nationalen Wildwuchs gibt, dass jedes Land diese Frage für sich regeln wird und jedes Land eigene Standards erstellen wird. Das kann nicht im Interesse eines europäischen Grundrechteschutzes sein.

Deswegen: Die EVP respektiert die Grundrechte. Wir haben große Achtung vor dem Richterspruch des EuGH, aber wir sind andererseits auch der Meinung, dass wir die Richtlinie brauchen, damit der Staat im Kampf gegen den Terror nicht blind ist.

(Der Redner ist damit einverstanden, eine Frage nach dem Verfahren der „blauen Karte‟ gemäß Artikel 149 Absatz 8 der Geschäftsordnung zu beantworten.)

 
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