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 Indice 
 Testo integrale 
Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 16. April 2014 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. April zur Vorratsdatenspeicherung (C 293/12 und C 594/12) (Aussprache)
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  Axel Voss (PPE), Antwort auf zwei Fragen nach dem Verfahren der „blauen Karte“. – Zum einen sind eben diese ganzen Verbindungs- und Kommunikationsdaten dann nicht mehr vorhanden, wenn wir diese Daten nicht haben. Deshalb kann man dann nicht darauf Rückgriff nehmen, um nachher irgendetwas gerichtsfest nachzuweisen. Das ist eben genau der Punkt, um den es hier geht. Natürlich kann man damit irgendwie Aufklärung oder Vorabkontrolle betreiben. Aber es geht doch auch darum, die Taten nachzuvollziehen und zu sehen, wer dort was gemacht hat. Also ist es nicht nur die Verhinderung von Taten, sondern gerade auch die Strafverfolgung von Taten, die hier relevant ist.

Was den EuGH betrifft: Es ist nun einmal Aufgabe eines Gerichts, sich am Gesetz und an den Grundrechten zu orientieren, und sich nicht wie Politiker oder eben Gesetzgeber darüber hinaus Gedanken zu machen, wie man dann noch etwas machen könnte. Wir finden nämlich in dem Urteil eben gerade nicht die Grenze dafür, wo dann die Sicherheit des Einzelnen eigentlich auch wiederum eine Grenze zu diesem Datenthema darstellen kann.

 
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