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 Texte intégral 
Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 16. April 2014 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen (Aussprache)
MPphoto
 

  Andreas Schwab, Berichterstatter. - Herr Präsident, Frau Kommissarin Malmström, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich einleitend darauf hinweisen, dass ich sehr gerne Herrn Vizepräsidenten Almunia für die gute Zusammenarbeit, nicht nur bei diesem Dossier, gedankt hätte. Aber ich nehme jetzt auch gerne mit Ihnen Vorlieb, Frau Malmström. Ich bitte Sie, ihm auszurichten, dass wir als Parlament mit der jederzeit konstruktiven Zusammenarbeit mit ihm und der Kommission insgesamt sehr zufrieden waren. Bestellen Sie ihm unsere besten Grüße! Auch Herrn Kourkoulas, der im Moment gerade noch im Parlament zugegen ist, möchte ich als Vertreter der griechischen Ratspräsidentschaft für seinen Einsatz bei diesem Dossier danken.

Es wäre am Ende für das Europäische Parlament aber nicht möglich gewesen, bei diesem wichtigen Dossier einer privaten Durchsetzung von Kartellklagen eine Lösung hinzubekommen, wenn nicht die Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Fraktionen – Sánchez Presedo für die Sozialdemokraten, Eppink für die ECR, Olle Schmidt für die Liberalen sowie seine Vorgängerin als Schattenberichterstatterin, Bas Eickhout, aber auch Bernhard Rapkay, der ebenfalls heute Abend nicht da sein kein – nicht alle gemeinsam mit der Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses hier zusammengewirkt hätten.

Wir haben mit der Richtlinie erreicht, auf Vorschlag der Kommission, dass Opfer von Kartellen in der nächsten Zeit nach Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, ihre berechtigten Ansprüche – denn sie haben einen Schaden erlitten – vor den Gerichten der Mitgliedstaaten durchzusetzen.

Das ist ein wichtiger Fortschritt, und ich glaube, der Fortschritt ist umso höher zu bewerten, als er sich in die Linie einfügt, die das Europäische Parlament im Jahr 2010 im 40. Jahresbericht zur Wettbewerbspolitik der Europäischen Kommission gefordert hat, dass wir nämlich das Prinzip der Follow-On-Actions an ganz vielen Stellen in dieser Richtlinie verankern und damit alle Risiken amerikanisch beeinflusster Systeme von Sammelklagen für den Rechtsraum der Europäischen Union ausschließen.

Ich muss ganz deutlich sagen, dass ich nicht nur der Kommission, sondern auch den Kolleginnen und Kollegen im Parlament dankbar dafür bin, dass es uns gelungen ist, diesen Weg einzuschlagen, der sicherstellt, dass viele Fehlentwicklungen, die wir in den Vereinigten Staaten von Amerika gesehen haben, so nicht in die Europäische Union hinüberschwappen können.

Es gibt eine ganze Reihe von Elementen, die hier eine Rolle spielen. Dem haben wir nicht nur im Ausschuss, sondern auch mit der Einigung auf eine erste Lesung hier eine klare Absage erteilt und dafür gesorgt, dass das europäische Prinzip der Rechtsdurchsetzung nach behördlicher Geltendmachung von Verletzung öffentlichen Rechts hier eine Mehrheit bekommt. Dafür herzlichen Dank!

Ich glaube aber, dass uns bei einer ganzen Reihe von Punkten auch Verbesserungen gelungen sind im Verhältnis zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission.

Ich glaube, dass das Verhältnis zwischen Artikel 12 und Artikel 13, also die Frage der Privilegierung eines Klägers, sei er direkter oder indirekter Betroffener eines Kartells, vom Europäischen Parlament an vernünftigen Stellen in der richtigen Weise eingeschränkt wurde. Denn die Gefahr einer doppelten Privilegierung sowohl des direkten als auch des indirekten Klägers kann dazu führen – muss nicht, aber kann dazu führen –, dass am Ende Klagen mehrfach erhoben werden und am Ende auch mehrfach Schadenersatz möglich wird. Das wäre aber eine große Gefahr für den Wirtschaftsstandort Europa, denn schon heute müssen die Vereinigten Staaten von Amerika verzeichnen, dass ihre Unternehmen mehr Geld zurückstellen, um Klagen zu umgehen, und weniger Geld in Forschung und Entwicklung stecken.

In Europa ist es gerade andersherum, und diese Entwicklung wollen wir in Europa unbedingt behalten. Es ist gelungen, weil es uns am Ende bei der Besprechung mit dem Rat im Trilog auch gelungen ist, dafür die notwendige Mehrheit zu finden.

Zum Zweiten ist es gelungen, den Mechanismus einer freiwilligen Schadensersatzlösung in Artikel 17 zu verankern. Das ist wichtig, damit wir den Klägern eine günstige Möglichkeit bieten, ihren Schaden ersetzt zu bekommen, ohne dass geklagt werden muss. Zu weiteren Punkten komme ich am Ende.

 
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