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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 25. Mai 2016 - Brüssel Überprüfte Ausgabe

Angenommener Beschluss über das Paket für den digitalen Binnenmarkt (Aussprache)
MPphoto
 

  Michel Reimon (Verts/ALE). – Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich kann mich meiner Vorrednerin nur anschließen: Wir müssen das Thema etwas breiter sehen. Es ist gut und richtig, jetzt eine Strategie zu machen für einen digitalen Binnenmarkt, aber wir brauchen schon auch eine für eine digitale Gesellschaft, und das vermisse ich ein bisschen bei diesem Vorschlag, wie Sie ihn bringen. Ich habe Journalisten, Journalismus-Studenten jetzt bei mir gehabt, die mich nach dem größten Problem für die Arbeit im Europäischen Parlament gefragt haben. Aus meiner Sicht ist eines der größten Probleme eine fehlende europäische Öffentlichkeit. Das brauchen wir für eine europäische Demokratie, für eine europäische Gesellschaft.

Wenn ich mir jetzt den Vorschlag ansehe, dass wir Geoblocking abschaffen wollen für Spiele, aber nicht für Videos, dann sieht man, wie sehr dieser Vorschlag marktbestimmt ist und wie wenig gesellschaftspolitisch, demokratiepolitisch. Denn aus Sicht von Nachrichten, davon, selbst Nachrichten zu produzieren, eine öffentliche europäische Diskussion zu starten, ist doch Video ungleich wichtiger als Spiele. Da geht es nicht nur um Markt, da geht es eben um ein gesellschaftspolitisches Projekt, als das wir das Internet begreifen sollten, und das sehe ich nicht bei dieser Kommission. Kommissar Oettinger ist nicht nur Kommissar für digitale Wirtschaft, er ist Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft. In diesem Sinne sollten wir an diesem Paket arbeiten, sollten mehr hinzufügen, mehr hineinbringen und sollten die 500 Millionen EuropäerInnen nicht nur als KonsumentInnen betrachten und KonsumentInnenschutz machen, sondern wir sollten sie als BürgerInnen, als WählerInnen, als TeilnehmerInnen an der europäischen Demokratie betrachten und in diesem Sinne an dem Paket arbeiten.

(Der Redner ist damit einverstanden, eine Frage nach dem Verfahren der „blauen Karte“ gemäß Artikel 162 Absatz 8 der Geschäftsordnung zu beantworten.)

 
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