Wahl des Präsidenten/der Präsidentin des Parlaments (zweiter Wahlgang) (Bekanntgabe der Ergebnisse)
Der Präsident. – Ich gebe nun das Ergebnis des zweiten Wahlgangs zur Wahl des Präsidenten des Europäischen Parlaments bekannt.
Abgegebene Stimmen: 725
Ungültige Stimmen: 34
Abgegebene gültige Stimmen: 691
Damit liegt die absolute Mehrheit, die notwendig ist, um im zweiten Wahlgang gewählt zu werden, bei 346 Stimmen.
Es entfielen auf
Frau Abgeordnete Forenza 42 Stimmen,
Frau Abgeordnete Lambert 51 Stimmen,
Herrn Abgeordneten Pittella 200 Stimmen,
Herrn Abgeordneten Rebega 45 Stimmen,
Frau Abgeordnete Stevens 66 Stimmen,
Herrn Abgeordneten Tajani 287 Stimmen.
Ich stelle fest, dass kein Kandidat und keine Kandidatin die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat und wir somit in einen dritten Wahlgang eintreten müssen.
Falls es keine weiteren Bemerkungen gibt, gehe ich davon aus, dass die Kandidaturen des zweiten Wahlganges auch für den dritten Wahlgang aufrechterhalten werden. Bis dato liegen mir die Kandidaturen von Frau Forenza, Frau Lambert, Herrn Pittella, Herrn Rebega, Frau Stevens und Herrn Tajani vor.
Es können auch bei diesem dritten Wahlgang erneut weitere Kandidaturen bekanntgegeben werden. Ich setze deshalb die Frist für die Abgabe von Kandidaturen für den dritten Wahlgang oder eventuelle Veränderungen gegenüber den jetzigen Kandidaturen auf 17.00 Uhr fest. Diese Kandidaturen müssen beim Präsidenten, der die Sitzung leitet, eingereicht werden. Die Einreichungsstelle ist das Großraumbüro der Präsidentschaft. Die Kandidatur oder auch eine Veränderung der Kandidatur muss beim Stellvertretenden Generalsekretär eingereicht werden.
Ich beraume die Sitzung für den dritten Wahlgang für 17.30 Uhr an.