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Verbatim report of proceedings
Tuesday, 17 January 2017 - Strasbourg Revised edition

8. Election of the President of Parliament (third ballot)
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  Der Präsident. – Meine Damen und Herren! Ich wurde informiert, dass es während des dritten Wahlgangs einen Zwischenfall an einer Wahlurne gab: Ein Mitglied verweigerte das Zeigen seines Identitätsdokuments und warf den Wahlzettel neben die Urne. Die Zähler haben sich über diesen Vorfall zusammengesetzt und einstimmig entschieden, diese Stimme als ungültig zu bewerten. Ich bitte Sie alle, für den Fall der Notwendigkeit Ihren Abgeordnetenausweis beim letzten Wahlgang bei sich zu haben, falls es notwendig ist, ihn zu zeigen.

Ich komme nun zum Ergebnis des dritten Wahlgangs zur Wahl des Präsidenten des Europäischen Parlaments.

Abgegebene Stimmen: 719

Ungültige Stimmen: 29

Abgegebene gültige Stimmen: 690

Damit liegt die absolute Mehrheit, die notwendig ist, um im dritten Wahlgang gewählt zu werden, bei 346 Stimmen.

Es entfielen auf

Frau Abgeordnete Forenza 45 Stimmen,

Frau Abgeordnete Lambert 53 Stimmen,

Herrn Abgeordneten Pittella 199 Stimmen,

Herrn Abgeordneten Rebega 44 Stimmen,

Frau Abgeordnete Stevens 58 Stimmen,

Herrn Abgeordneten Tajani 291 Stimmen.

Da kein Kandidat und keine Kandidatin die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat, kommt es zu einem vierten Wahlgang.

Gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Geschäftsordnung kandidieren beim vierten Wahlgang nur die beiden Kandidaten, die im dritten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Das sind, in alphabetischer Reihenfolge, Herr Abgeordneter Pittella und Herr Abgeordneter Tajani.

Ich unterbreche nunmehr die Sitzung bis 20.00 Uhr und berufe den vierten Wahlgang für 20.00 Uhr ein.

(Die Sitzung wird von 19.10 Uhr bis 20.00 Uhr unterbrochen.)

 
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