Jan Philipp Albrecht (Verts/ALE), Antwort auf eine Frage nach dem Verfahren der „blauen Karte“. – Vielen Dank für die Frage, Monika! Das Problem liegt ja nicht darin, dass wir nicht heute schon Straftaten im Bereich der Vorbereitung terroristischer Anschläge verfolgen, etwa wenn jemand in ein Terrorcamp reist und wieder zurückkehrt mit der Intention, einen Anschlag zu begehen. Das wird heute schon unter Strafe gestellt. Das Problem hier ist, dass selbst Reisen innerhalb der Europäischen Union unter Strafe gestellt werden, und meiner Kenntnis nach gibt es innerhalb der Europäischen Union solche Terrorcamps noch nicht. Ich finde, da muss man einfach entsprechend der Verhältnismäßigkeit sagen: Die Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union sollte nicht derart hinterfragt werden.