Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Aussprache)
Sylvia-Yvonne Kaufmann (S&D). – Herr Präsident! Etwa 80 Millionen Schusswaffen befinden sich EU-weit in legalem Besitz – Grund genug, die geltenden Regeln für den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen auf den Prüfstand zu stellen. Schließlich geht es um die öffentliche Sicherheit, und öffentliche Sicherheit geht uns alle an.
In den Verhandlungen wurde alles in allem ein tragfähiger Kompromiss erzielt, auch wenn ich mir bei einigen mehr Mut gewünscht hätte, dem massiven Druck der Waffenlobby entschiedener entgegenzutreten, wo Jäger und Sportschützen über Online-Kampagnen mit falschen Informationen stark verunsichert wurden.
Nun, wie dem auch sei, im Interesse der öffentlichen Sicherheit konnten wichtige Verbesserungen durchgesetzt werden. So werden alle wesentlichen Bestandteile von Waffen künftig gekennzeichnet und registriert. Dies erleichtert die Rückverfolgung und unterstützt die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Beim Online-Verkauf von Waffen muss die Identität des Käufers künftig von autorisierter Stelle überprüft werden, und bei deaktivierten Waffen ist es so, dass sie nun meldepflichtig werden. Hier wurde eine Sicherheitslücke geschlossen, da deaktivierte Waffen nachträglich wieder scharf gemacht werden können, und sie waren bislang nicht mehr rückverfolgbar.
Diese und weitere neue Regelungen dienen der Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Daher unterstütze ich auch den ausgehandelten Kompromiss.
(Die Rednerin ist damit einverstanden, eine Frage nach dem Verfahren der „blauen Karte“ gemäß Artikel 162 Absatz 8 der Geschäftsordnung zu beantworten.)