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Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 6. Juli 2017 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Zulässige Formen der Nutzung bestimmter geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen - Grenzüberschreitender Austausch von Kopien bestimmter geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem zugänglichen Format zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen (Aussprache)
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  Helga Trüpel, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Kultur und Bildung. – Herr Präsident! Dieser Vertrag von Marrakesch ist ein großer Fortschritt für Blinde und Sehbehinderte, die auf andere Weise nicht in der Lage sind, Druckerzeugnisse zu lesen. Wir haben jahrelang eine Situation gehabt, dass für Blinde und Sehbehinderte der Hunger nach Büchern nicht befriedigt werden konnte. Dieser Marrakesch-Vertrag soll das jetzt endlich beenden. Der Markt ist so klein, dass es sich für Verlage nicht richtig gelohnt hat. Darum sind Verlage jetzt von dieser Schranke, die verpflichtend gemacht wird, auch nicht wirklich bedroht, aber für Blinde und Sehbehinderte ist diese Möglichkeit ein ganz großer Schritt nach vorne.

Ich bin urheberfreundlich – ich gehöre nicht zu denjenigen, die das Urheberrecht abschaffen oder deutlich einschränken wollen –, aber in diesem Fall finde ich, dass diese Schranke absolut gerechtfertigt ist. Es kann vielleicht zu kleinen Einschränkungen für Verlage kommen. Aber für Blinde und Sehbehinderte ist es ein solcher Vorteil, dass sie endlich an Bücher, an andere Werke kommen können, das in Europa austauschen können und auch noch international. Also das ist wirklich eine humanitäre Aktion, und es ist eine deutliche Aktion für kulturelle Vielfalt – auch für Menschen mit Behinderung.

Deswegen sind wir so entschieden für diesen Vertrag und möchten, dass er jetzt ganz schnell ratifiziert wird.

 
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