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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 12. September 2017 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Fipronil-Skandal: Wege zur Verbesserung des EU-Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel (Aussprache)
MPphoto
 

  Ulrike Müller, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ursache für diesen Eierskandal war der illegale Einsatz von verbotenen Stoffen – kriminelle Machenschaften, die mit aller Härte bekämpft und bestraft werden müssen. Selbst das beste Gesetz schreckt anscheinend nicht genug ab, um tatsächlich diese kriminelle Energie und diesen Betrug zu unterbinden. Trotzdem dürfen wir nicht handlungsunfähig werden, und wir müssen das Thema Fipronil-Skandal aufarbeiten. Die Diskussionen im Agrarausschuss, gestern im Umweltausschuss und heute im Plenum zeigen die Ernsthaftigkeit des Themas. Der Fipronil-Skandal hat gezeigt, dass das bisherige Warnsystem Rapid Alert System for Food and Feed – kurz RASFF – nicht schnell genug und effizient ist. Ein europäisches Schnellwarnsystem sollte aber genau das halten, was sein Name verspricht: Es muss umgehend und europaweit warnen.

Herr Kommissar, wenn ich jetzt Ihre Ausführungen verfolge, dann stellen Sie fest, dass letztendlich nicht das System versagt hat, sondern die Stufe davor: die Meldung der Mitgliedstaaten. Es ist aber erschreckend, dass die zuständigen Behörden in einem EU-Land über ein halbes Jahr gewusst haben, dass dieses Insektizid unerlaubterweise im Einsatz ist, und die Meldung dann so spät erfolgt ist. Die Folgen wären eine Verunsicherung der Verbraucher, eine betrogene Landwirtschaft, die einen enormen wirtschaftlichen Schaden zu tragen hat, und jede Menge negative Presse. Diesen Vertrauensverlust müssen alle landwirtschaftlichen Betriebe bezahlen und auch tragen. Wir müssen jetzt das System wirklich so weit nach vorne bringen, dass wir die Warenströme innerhalb Europas im Auge haben und tatsächlich eine Lebensmittelsicherheit gewährleisten können.

(Die Rednerin ist damit einverstanden, eine Frage nach dem Verfahren der „blauen Karte“ gemäß Artikel 162 Absatz 8 der Geschäftsordnung zu beantworten.)

 
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