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Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 23. Oktober 2017 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Düngeprodukte mit CE-Kennzeichnung (Aussprache)
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  Martin Häusling (Verts/ALE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ein Ziel war ja ganz klar, dass wir eine einheitliche Regelung in Europa bekommen. Dem Ziel sind wir näher gekommen.

Aber gestatten Sie mir noch ein paar Worte zum Thema Cadmium. Mich wundert hier die Debatte von einigen Kollegen auf der anderen Seite tatsächlich. Jetzt messen wir uns – sie sind leider nicht mehr da – mit den USA und Australien und sagen, die haben höhere Werte – also wäre das ein Wettbewerbsnachteil für Europa. Wenn man das bei vielen anderen Sachen auch so machen würde, dann wären wir in unseren Verbraucher- und Umweltstandards weit zurück. Deshalb: Europa muss Trendsetter sein. Man muss vorangehen bei dem, was möglich ist. Und das, was der Umweltausschuss bei Cadmium vorgeschlagen hat, ist halt eine Möglichkeit.

Alles, was irgendwann einmal in den Böden ist, wird auch einmal in die Nahrungsmittel kommen. Alles was wir vermeiden können, müssen wir jetzt vermeiden. Deshalb ist es eine Vorsorgemaßnahme, die vielleicht auch Geld kostet – keine Frage –, aber die langfristig zum Schutz der Umwelt gemacht werden muss. Wir wollen mehr natürliche Düngemittel + das muss Vorrang haben vor chemischen mineralischen Düngemitteln. Das ist ganz klar. Auch diese Zielsetzung unterstützen wir. Aber diese Mittel müssen auch sauber sein.

Gestatten Sie mir, einige Punkte anzusprechen, die wir nicht für wirklich gut gelöst halten. Einer ist, dass die Düngemittelverordnung auf keinen Fall dazu führen darf, dass höhere Nitrateinträge durch Gülle erlaubt werden. Die Gefahr besteht, dass die Nitratrichtlinie durch die Düngemittelverordnung abgeschwächt wird. Die Definition von tierischem Dünger in der Nitratrichtlinie darf durch die Düngemittelverordnung nicht angetastet werden. Es ist klar, dass der übermäßige Nährstoffeintrag zu Umwelt- und Gesundheitsschäden führt. Auch nachhaltige Landwirtschaftssysteme sollten nicht durch die Düngemittelverordnung geschwächt werden.

Ein Punkt der uns mit Sorge erfüllt, ist REACH. Die Düngemittelverordnung darf auch nicht genutzt werden, um die REACH-Verordnung zu umgehen. Es dürfen also keine chemischen Substanzen in Düngemitteln eingesetzt werden, die für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädlich sein können. Der Verordnungsvorschlag für Düngemittel enthält einige Änderungsanträge, die es möglich machen würden, dass Düngemittel zum Einsatz kommen, die ohne ordentliches Risikomanagement zugelassen werden.

Auch bei Biostimulantien sehen wir mit Sorge, dass da nicht nur natürliche Substanzen eingesetzt werden, sondern im Endeffekt vielleicht auch ein Umgehungstatbestand geschaffen wird und Pestizide eingesetzt werden.

Einen besonderen Punkt möchte ich noch anmerken: Plastikfolien als Mulchfolien, die dann auf dem Acker verrotten sollen. Davor kann ich nur warnen. Das wird dazu beitragen, dass wir mehr Plastik im Boden und im Wasser haben.

 
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