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Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 16. November 2017 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Meinungsfreiheit im Sudan, insbesondere der Fall von Mohamed Zine El Abidine
MPphoto
 

  Barbara Lochbihler, Verfasserin. – Herr Präsident! Ich begrüße es, dass wir an die sudanesische Regierung appellieren, Freiheitsrechte zu respektieren.

Immer wieder werden durch den allmächtigen Geheimdienst und die Polizei Zeitungen beschlagnahmt, Nichtregierungsorganisationen verboten, Versammlungen aufgelöst und Menschenrechtler verhaftet. Die Strafverfolgung des regierungskritischen Journalisten Mohamed Zine al-Abidine ist ein aktuelles Beispiel dafür. Ich erwarte aber auch, dass wir in einer Entschließung wie dieser die Politik der EU im Sudan selbstkritisch hinterfragen.

Daher haben wir Grüne Änderungsanträge eingebracht. Wir problematisieren die EU-Kooperation mit dem Sudan zu Migrationsfragen. Außerdem fordern wir, dass ohne wesentliche Verbesserungen der Menschenrechtslage die EU und die Mitgliedstaaten ihre diplomatischen Beziehungen einschränken. Im Frühjahr habe ich selbst in Khartum mit Menschenrechtsaktivisten gesprochen, die alle befürchten, dass der starke Fokus der EU auf Grenzschutz und Sicherheit zu Zurückhaltung in menschenrechtlichen Fragen führt. Diese Sorge teile ich. Für den Sudan wäre es fatal, wenn die EU auch hier zugunsten kurzfristiger Interessen den Blick von der katastrophalen humanitären und menschenrechtlichen Lage auch nur teilweise abwenden würde.

Der Sudan ist derzeit das einzige Land, dessen amtierendes Staatsoberhaupt vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen und Völkermord per Haftbefehl gesucht wird. Diese Woche hat sich der sudanesische Präsident Al-Baschir in Uganda aufgehalten. Leider hat Uganda nichts unternommen, um ihn an den Internationalen Strafgerichtshof zu überstellen.

Die Hohe Vertreterin hat das öffentlich kritisiert. Ich unterstütze dies ausdrücklich. Die EU muss weiterhin konsequent die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof einfordern.

 
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