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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 17. Januar 2018 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und internationale Kindesentführungen (Aussprache)
MPphoto
 

  Arne Gericke, im Namen der ECR-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn zwei sich streiten, weint der Dritte – eine leicht abgewandelte Lebensweisheit, die gut umschreibt, was Kinder erleben, wenn ihre Eltern sich scheiden lassen. Umso wichtiger ist, in einem Trennungsverfahren immer das Wohl des Kindes ganz vorne anzustellen. Deutschland steht hier ganz besonders in der Pflicht. Unsere Bundesregierung muss dringend das Scheidungs- und Familienrecht überarbeiten. Wir brauchen ein konsequentes Wechselmodell, wie fast alle anderen europäischen Staaten.

Die vielen Petitionen an das Europäische Parlament bezüglich der Arbeit der deutschen Jugendämter zeigen mir, dass wir auch hier eine umfassende Reform brauchen. Über ein Jahr lang habe ich eine französische Mutter und ihre Tochter in diesem schwierigen Kampf begleitet. Heute fiel das Urteil zu ihren Gunsten. Deutschland, beweg Dich! Davon profitieren viele Familien im Scheidungsstreit. Davon profitieren die bis heute benachteiligten Trennungsväter, und es profitieren die Kinder, weil ihnen beide Eltern bleiben. Europa kann wertvolle Impulse geben, um Bewegung in die deutsche Politik zu bringen. Tun wir es zum Wohle unserer Kinder!

 
Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen