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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 18. April 2018 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Cambridge Analytica und Facebook: Datenschutz und Schutz der Privatsphäre der Bürger als Verteidigungslinie gegen Wahlmanipulation (Aussprache)
MPphoto
 

  Axel Voss (PPE). – Herr Präsident! Wir müssen uns hier ein bisschen ehrlicher machen. Die systematische Auswertung und anschließende Nutzung großer Mengen von Nutzerdaten ist kein neues Phänomen. Seit vielen Jahren sehen wir regelmäßig solche Beiträge in den Medien und dazu auch die Berichte der Datenschützer. Von daher ist das, was wir hier sehen, jetzt vielleicht die Spitze des Eisbergs, aber es ist in dem Sinne nicht neu, und dass der Handel mit Daten stattfindet, ist auch nicht neu. Deshalb haben wir ja auch diese Datenschutzgrundverordnung hier auf der europäischen Ebene erlassen.

Was wir, glaube ich, noch nicht so richtig eingeschätzt haben und wo ich auch sagen würde, dass das noch nicht die richtige Antwort auf diese Datennutzungen in der Zukunft ist, ist im Grunde, dass wir eine alte Struktur in diese neue Welt übertragen.

Wir hätten uns genauso gut auch über die Einwilligung mehr Gedanken machen müssen, weil die Einwilligung eigentlich das Element ist, das letztlich die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und Datennutzung auch gewährleistet. Hier waren wir in diesem ganzen Vorgehen etwas zu nachlässig.

Von daher glaube ich eigentlich, dass wir noch mehr darüber nachdenken müssen, ob wir an diese Geschichten nicht noch anders herangehen müssen. Wir brauchen eigentlich mehr Kontrolle. Und wir müssen uns auch ehrlich machen. Selbst mit einer neuen Datenschutz-Grundverordnung, die nächsten Monat in Kraft tritt, werden wir dennoch solche Skandale haben, weil der Missbrauch sich nicht regulieren lässt. Wir können nur davon ausgehen, dass wir eine Handreichung dafür bieten, wie man im Rahmen des rechtlich Möglichen mit diesen Daten umgeht. Aber den Missbrauch werden wir nicht regulieren können.

 
Letzte Aktualisierung: 5. September 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen