Josef Weidenholzer (S&D), schriftlich. – Kinder und Minderjährige zählen zu den schutzbedürftigsten Menschen. Laut UNICEF leben 5,4 Millionen junge MigrantInnen in Europa, von welchen 46 % unbegleitet bzw. von ihren Eltern getrennt sind. Speziell Kinder sind im besonderen Ausmaß von den Gefahren durch Menschenhandel und Ausbeutung betroffen. Daher sind die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu leisten, das dem Kindeswohl dient. Es fehlt in den Mitgliedstaaten immer noch an Kinderschutzeinrichtungen, die sich um die psychologische und psychiatrische Unterstützung von minderjährigen Flüchtlingen kümmern. Mithilfe von grenzüberschreitender Zusammenarbeit müssen die Suche nach vermissten Kindern intensiviert und die Bekämpfung von Kinderhandel forciert werden. In Hotspots und Grenzübergängen muss ein Zugang zu Kinderschutzbeauftragten bereitgestellt werden. Aber auch die Integration in den Mitgliedstaaten muss weiter gefördert werden. Um eine rasche Integration zu gewährleisten, ist auch die Mithilfe der Mitgliedstaaten gefragt. Die Integration in Schulen dauert in den verschiedenen Ländern unterschiedlich lange, und teilweise sind Minderjährige drei Monate nach Stellung des Asylantrages immer noch nicht in Bildungseinrichtungen untergebracht. Allen Kindern, insbesondere unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, muss ein ehestmöglicher Zugang zu Unterkunft, Gesundheitsversorgung, formaler und inklusiver Bildung bereitgestellt sowie Sprachkurse angeboten werden. Bei der Unterbringung von Minderjährigen ist Augenmerk darauf zu legen, dass Minderjährige getrennt von Erwachsenen untergebracht werden, um der Gefahr von Gewalt und sexuellem Missbrauch vorzubeugen.