Go back to the Europarl portal

Choisissez la langue de votre document :

  • bg - български
  • es - español
  • cs - čeština
  • da - dansk
  • de - Deutsch (Selected)
  • et - eesti keel
  • el - ελληνικά
  • en - English
  • fr - français
  • ga - Gaeilge
  • hr - hrvatski
  • it - italiano
  • lv - latviešu valoda
  • lt - lietuvių kalba
  • hu - magyar
  • mt - Malti
  • nl - Nederlands
  • pl - polski
  • pt - português
  • ro - română
  • sk - slovenčina
  • sl - slovenščina
  • fi - suomi
  • sv - svenska
This document is not available in your language. Please choose another language version from the language bar.

 Index 
 Full text 
Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 13. November 2018 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Stärkung der Wettbewerbsbehörden zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts (Aussprache)
MPphoto
 

  Markus Ferber, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Berichterstatter, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch wenn wir gern vom europäischen Wettbewerbsrecht sprechen, sollten wir immer im Hinterkopf haben, dass die eigentliche Arbeit abseits einiger großer Fälle, die die Schlagzeilen bestimmen, nicht von der Generaldirektion Wettbewerb geleistet wird, sondern von den nationalen Wettbewerbsbehörden in den Mitgliedstaaten. So werden in den meisten Jahren mehr als 85 % aller Entscheidungen und Beschlüsse, bei denen das EU-Kartellrecht zur Anwendung gelangt, von den nationalen Wettbewerbsbehörden erlassen. Wenn wir eine wirksame Anwendung des Wettbewerbsrechts im Sinne der sozialen Marktwirtschaft wollen, brauchen wir also schlagkräftige nationale Behörden, die dies auch leisten können.

Wir sehen heute große Unterschiede bei der Qualität der nationalen Wettbewerbsbehörden. Die Bandbreite in den Mitgliedstaaten reicht von schlagkräftigen und unabhängigen Behörden mit mehreren hundert Mitarbeitern bis hin zu Behörden mit einer Handvoll Mitarbeitern. Auch bei der politischen Unabhängigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden gibt es erhebliche Unterschiede. Wir haben Wettbewerbsbehörden, die im Rahmen ihres Mandats frei agieren können, und wir haben Wettbewerbsbehörden, die am Gängelband der nationalen Politik hängen. Auch die Verfahrensdauer, die Verfahrensqualität, der Strafrahmen variieren in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erheblich.

In der Gesamtschau stellt sich wirklich die Frage, ob alle nationalen Wettbewerbsbehörden in der Lage und willens sind, für eine effektive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zu sorgen. Deswegen ist es richtig – und herzliches Dankeschön an den Berichterstatter –, dass wir heute gemeinsame Mindeststandards verabschieden können. Und deswegen unterstützt die EVP-Fraktion diesen Vorschlag nachhaltig.

 
Last updated: 8 April 2019Legal notice - Privacy policy