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Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 10. Dezember 2018 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette (Aussprache)
MPphoto
 

  Renate Sommer, Berichterstatterin. – Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie wir damals diese Lebensmittelbasisverordnung auf den Weg gebracht haben. Es gab Schwierigkeiten mit unseren Lebensmitteln, immer mehr Lebensmittelskandale. Und wir brauchten etwas, was uns und unseren Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit gibt. Deshalb haben wir die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ins Leben gerufen. Die Arbeit dieser Behörde war sehr erfolgreich. Unsere Lebensmittel in der Europäischen Union gelten als die sichersten weltweit. Allerdings muss die EFSA bisher nicht die gleichen Transparenzregeln einhalten wie andere Agenturen, wie die Agentur für Medizinprodukte oder die für chemische Stoffe. Die Kommission hat vorgeschlagen – angetrieben durch die Europäische Bürgerinitiative gegen Glyphosat –, das jetzt zu ändern und diese Regeln anzugleichen. Was die Kommission aber letztendlich vorgeschlagen hat, war keine Angleichung, sondern waren für die EFSA viel, viel schärfere Regeln, als die anderen Agenturen sie haben.

(Der Präsident unterbricht wegen fehlender englischer Verdolmetschung.)

Die Kommission hat aber jetzt neue Regeln für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit vorgeschlagen, die viel weiter gehen als die Transparenzregeln, die die anderen Agenturen erfüllen müssen. Die anderen Agenturen veröffentlichen nämlich die eingereichten Anträge und die Studien, die ihnen zugrunde liegen, in dem Moment, in dem sie ihre Stellungnahme zu dem Antrag veröffentlichen. Die EFSA soll es jetzt nach der Vorstellung der Kommission ganz anders machen. Sie soll nämlich direkt am Anfang des Prozesses, wenn der Antrag eingereicht worden ist, den Antrag und die zugrundeliegenden Studien veröffentlichen. Als ich das gelesen habe, habe ich gedacht: Ist die Kommission so naiv, oder ist das gewollt? Hat das vielleicht schon mit Wahlkampf zu tun? Wir sind doch alle schon seit Monaten im Vorwahlkampfmodus, und der Kommissar scheint mir auch im Vorwahlkampf zu sein.

Es kann doch wohl nicht sein, dass wir einen Antragsteller zwingen, seinen Antrag, seine neue Idee, seine Innovation über die Homepage der EFSA der Weltöffentlichkeit zu präsentieren.

Es kann doch nicht sein, dass ein Antragsteller dadurch, dass er einen Antrag auf Zulassung seines neuen innovativen Produktes bei der EFSA stellt, indirekt gezwungen wird, seine Unterlagen weltweit öffentlich im Netz zur Verfügung zu stellen. Das fördert doch Ideenpiraterie! Die Zulassungsverfahren bei der EFSA dauern sehr, sehr lange, bis zu 55 Monate. Da hat doch jeder in der Welt – Konkurrenten in Drittstaaten – die gute Möglichkeit, täglich einmal auf die Homepage der EFSA zu gucken, was es an neuen Innovationen in Europa gibt, copy-paste, und er fängt an, dieses Produkt schon zu kopieren, während in Europa noch das Zulassungsverfahren läuft. Und der Drittstaatswettbewerber hat die Möglichkeit, ein Produkt, das er gestohlen hat, auf den Weltmarkt zu bringen, und kann es wahrscheinlich viel billiger anbieten als der Europäer das jemals könnte. Das europäische Produkt ist tot, und der europäische Produzent hat das Nachsehen. Das ist falsch!

Deshalb schlage ich etwas ganz anderes vor, das mindestens genauso viel Transparenz bringt. Ich verstehe nicht, warum die Kommission nicht der Meinung ist, dass man das befürworten sollte. Ich schlage ein dreistufiges Verfahren vor. Zunächst einmal prüft die EFSA den Antrag und die zugrundeliegenden Studien, veröffentlicht dann den Entwurf ihrer wissenschaftlichen Stellungnahme und gleichzeitig die Antragsinformation und die zugrundeliegenden Studien. Und dann beginnt die zweite Stufe: eine Konsultationsphase, in der die Öffentlichkeit, die interessierte Öffentlichkeit, den Antrag und die zugrundeliegenden Studien auf Herz und Nieren prüfen kann. Über die Dauer der Konsultationsphase können wir uns unterhalten, das ist doch überhaupt keine Frage. Aber erst nach dieser Konsultationsphase soll dann die EFSA nach meinem Vorschlag ihre endgültige Stellungnahme veröffentlichen und kann dann das Ergebnis dieser öffentlichen Konsultation mit einbeziehen. Ich denke, das ist das richtige Verfahren. Die EFSA macht das jetzt schon manchmal aus eigenen Stücken, und warum sollen wir dieses System nicht verpflichtend machen? Ich möchte darauf hinweisen, dass die EFSA zum Beispiel im Fall von Acrylamid ihre endgültige Stellungnahme nach einer solchen öffentlichen Konsultation noch einmal geändert hat.

Also das ist möglich, und es hat sogar noch einen Vorteil für die Öffentlichkeit: Sie haben nämlich schon als Handhabe die Einschätzung der EFSA zu diesem Antrag und zu den zugrundeliegenden Studien. Deshalb bitte ich um Unterstützung meines Antrags.

Ein letztes Wort noch: Wenn der Kommissionsvorschlag durchkommt, dann haben wir viel, viel weniger Transparenz, als wir heute haben. Dann wird nämlich kein Antragsteller mehr die Zulassung seines Produkts in Europa beantragen. Dann gehen die Hersteller direkt ins Ausland mit ihren Innovationen, und dann haben wir gar keinen Zugriff mehr auf die Antragsunterlagen. Das ist doch nicht das, was wir wollen! Also, ich bitte um Unterstützung für meinen Vorschlag.

 
Laatst bijgewerkt op: 5 april 2019Juridische mededeling - Privacybeleid