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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 17. April 2019 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (Aussprache)
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  Evelyn Regner, im Namen der S&D-Fraktion. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Kommissarin, sehr geehrter Herr Berichterstatter! Mit der Digitalisierung des EU-Gesellschaftsrechts werden Unternehmen künftig online gegründet werden können, ihre Dokumente online einreichen und jeder Verfahrensschritt kann online erledigt werden. Die jeweiligen Voraussetzungen und Anforderungen dafür bleiben nationale Kompetenz.

Die Zustimmung meiner Fraktion war nicht von Anfang an so gesichert. Warum? Für uns Sozialdemokraten ist es besonders wichtig, höchste Sicherheitsvorkehrungen gegen Missbrauch und gegen Betrug vorzusehen, wenn Unternehmen per Mausklick in anderen EU-Staaten entstehen. Wir wollen weder EU-Briefkastenfirmen à la carte schaffen noch Geschäftsmodelle von Mitgliedstaaten fördern, die sich selbst zum Delaware Europas deklarieren wollen. Deshalb auch ein ausdrücklicher Dank an Tadeusz Zwiefka als Berichterstatter, an die Kommissarin, Gratulation an das Verhandlungsteam, an die Schattenberichterstatterin Jytte Guteland, in deren Namen ich heute unter anderem auch sprechen darf.

Das Ergebnis sieht die verpflichtende Überprüfung der Identität und Rechtsfähigkeit der Personen, die die Firma gründen wollen, vor, und vor allem können die Mitgliedstaaten trotz voller Digitalisierung aus Gründen des öffentlichen Interesses ein persönliches Vorsprechen vor der zuständigen Stelle verlangen. Das ist uns so wichtig, damit die Onlineregistrierung nicht zu einem Briefkastenregistrierungstool wird.

Neue hohe Transparenzanforderungen und mehr Informationen werden künftig in den Firmenbüchern bereitgestellt und damit das BRIS weiter belebt und zum Funktionieren gebracht.

Wichtig und neu ist auch, dass künftig in allen EU-Mitgliedstaaten Regeln einzuführen sind, um Mitglieder und Leitungsgremien von Unternehmen auszuschließen. Betrüger sollen nicht in anderen Ländern weiter betrügen können. Unternehmen sollen die Vorteile der Digitalisierung nützen dürfen, aber Europa darf kein Onlineshop für Unternehmen werden, in denen Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Mit den hohen safeguards und der Identitätskontrolle müssen die Mitgliedstaaten darauf achten, dass Unternehmensrecht nicht missbraucht wird.

Also, insofern Gratulation für den Sprint, der bei diesem Thema gerade jetzt am Ende der Legislaturperiode noch geglückt ist – ein ausdrückliches Dankeschön.

 
Laatst bijgewerkt op: 9 juli 2019Juridische mededeling - Privacybeleid