Entschließungsantrag - B5-0770/2001Entschließungsantrag
B5-0770/2001

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

10. Dezember 2001

eingereicht im Anschluss an die mündlichen Anfragen B5‑0537/2001 und B5-0753/2001
gemäß Artikel 42 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Geneviève Fraisse, Alexandros Alavanos, Armando Cossutta, Ilda Figueiredo, Konstantinos Alyssandraki und Mihail Papayannakis
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zur Sprachenvielfalt in Europa

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B5-0770/2001

Verfahren : 2001/2644(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B5-0770/2001
Eingereichte Texte :
B5-0770/2001
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B5‑0770/2001

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Sprachenvielfalt in Europa

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Sprachenvielfalt und zum Gebrauch der Sprachen in der EU,

A.  in der Erwägung, dass die Sprachenvielfalt ein wesentliches Erbe der Kultur und der Geschichte Europas darstellt,

B.  in der Erwägung, dass die Sprache als wesentlicher Bestandteil der Identität und Ausdruck des Reichtums jedes Volkes eines der wichtigsten Mittel zur Verbreitung der Zivilisation ist,

C.  in der Erwägung, dass der Schutz der kulturellen und sprachlichen Vielfalt eine Pflicht und eine Garantie für den Aufbau eines demokratischen Europas und eines Europas des Friedens ist,

D.  in der Erwägung, dass die Kultur gefördert werden muss und nicht wie ein den Regeln des Marktes und des Wettbewerbs unterworfenes kommerzielles Produkt behandelt werden darf,

E.  in der Erwägung, dass das Jahr 2001 zum „Europäischen Jahr der Sprachen“ erklärt wurde, uns zwar insbesondere mit dem Ziel, das Erlernen von Sprachen zu fördern,

F.  in der Erwägung, dass die so genannten „Minderheitensprachen“ von 50 Millionen Bürgern in der EU gesprochen werden,

G.  besorgt über einige Erklärungen, wonach die Zahl der Amtssprachen in der EU im Hinblick auf die Erweiterung begrenzt werden soll,

1.  bekräftigt sein Festhalten an der Sprachenvielfalt in der EU und vertritt die Auffassung, dass alle europäischen Sprachen den gleichen kulturellen Wert besitzen und integraler Bestandteil der europäischen Kulturen sind;

2.  fordert die Kommission auf, die Bilanz der im Rahmen des „Europäischen Jahres der Sprachen“ durchgeführten Aktionen zu ziehen und sich die dabei gewonnenen Erfahrungen im Hinblick auf die Ausarbeitung neuer Vorschläge zunutze zu machen;

3.  spricht sich erneut für die Gleichheit der Amts- und Arbeitssprachen aller der EU angehörenden Länder aus;

4.  vertritt die Auffassung, dass eine etwaige Verringerung der Zahl der Arbeitssprachen der EU eine Verringerung der demokratischen und sozialen Rechte zur Folge hätte und zur Verschärfung des „Demokratiedefizits“ in der EU beitragen würde;

5.  äußert seine Entschlossenheit, jeden Versuch zu bekämpfen, der auf die Einführung einer ungleichen Behandlung zwischen den Amts- und Arbeitssprachen der EU abzielt;

6.  fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung einer angemessenen Förderung der Sprachen in der EU auszuarbeiten, wie beispielsweise deren Verwendung durch die Kommunikationsmittel, die Veröffentlichung von Büchern und literarischen Werken und die Aufwertung des Erlernens von Fremdsprachen in allen Bildungseinrichtungen;

7.  fordert die Durchführung spezifischer Programme zugunsten der so genannten „Minderheitensprachen“, um zur Förderung der Vielfalt in Europa beizutragen;

8.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer zu übermitteln.