Entschließungsantrag - B5-0197/2003Entschließungsantrag
B5-0197/2003

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

25. März 2003

eingereicht im Anschluss an die Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Robert Goebbels, Stephen Hughes, Dagmar Roth-Behrendt und Eryl Margaret McNally
im Namen der PSE-Fraktion
zu den Ergebnissen des Europäischen Rates (Brüssel, 20./21. März 2003)

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B5-0196/2003

Verfahren : 2003/2530(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B5-0197/2003
Eingereichte Texte :
B5-0197/2003
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Angenommene Texte :

B5‑0197/2003

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen des Europäischen Rates (Brüssel, 20./21. März 2003)

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 20./21. März 2003 in Brüssel,

- unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates von Lissabon vom 23./24. März 2000 und die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates von Göteborg vom 15./16. Juni 2001,

- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Januar 2003 an den Europäischen Rat im März 2003 mit dem Titel „Entscheidung für Wachstum: Wissen, Innovation und Arbeit in einer auf Zusammenhalt gegründeten Gesellschaft“ (KOM(2003) 5),

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Februar 2003 zur Vorbereitung der Frühjahrstagung 2003 des Europäischen Rates (B5-104),

- in der Erwägung, dass die Europäische Union mit einer sich verschlechternden wirtschaftlichen und sozialen Lage konfrontiert ist und dass der Irak-Krieg und wirtschaftliche Unwägbarkeiten den dringend erforderlichen wirtschaftlichen Aufschwung Europas erheblich erschweren und Risikokapitalspekulationen, Firmenstillegungen und Massenentlassungen mittlerweile an der Tagesordnung sind,

- in der Erwägung, dass es von großer Wichtigkeit ist, dass die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union uneingeschränkt in die Modernisierung des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells in Bezug auf die Verwirklichung der Ziele und Mechanismen der Lissabon-Strategie eingebunden werden,

- in der Erwägung, dass Strukturreformen zu mehr und besseren Arbeitsplätzen führen, der wirtschaftliche und der soziale Fortschritt sich gegenseitig ergänzen und in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern erzielt werden müssen,

- in der Erwägung, dass alle an der Umsetzung der Strategie von Lissabon beteiligten politischen Akteure unbedingt konkrete und messbare Ergebnisse erzielen müssen, indem sie eine echte Mitwirkung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente gewährleisten und diese Aufgabe zu einem wichtigen Thema für die europäischen Bürger und die Zivilgesellschaft machen;

1. bedauert zutiefst, dass es der Europäische Rat ungeachtet der Bemühungen des griechischen Ratsvorsitzes versäumt hat, die Diskrepanz zwischen strategischen Zielen und konkreten Maßnahmen für mehr Wachstum und Beschäftigung durch Verabschiedung konkreter Investitionsmaßnahmen zu beseitigen; unterstreicht, dass Europa angesichts der schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen des Irak-Krieges und in dem Bemühen, wieder auf seinen 3%-Wachstumspfad zurückzufinden, unverzüglich sein eigenes antizyklisches Konjunkturprogramm aufstellen muss;

2. ist der Auffassung, dass parallel zur sorgfältig geplanten Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Irak-Krieges die Schaffung einer bedeutsamen Zahl europaweiter und nationaler öffentlich-privater Partnerschafts-Investitionsprojekte (in Bereichen wie allgemeine und berufliche Bildung, lebenslanges Lernen, Forschung, umweltfreundliche Produktion, Informations- und Spitzentechnologien, Telekommunikation, Energie- und Verkehrsnetze), dies jedoch im Einklang mit einer intelligenteren und flexibleren Verwirklichung des Stabilitätsziels und unter Einbeziehung der Privatindustrie, von großer Bedeutung für die Zukunft der europäischen Wirtschaft sein wird;

3. begrüßt die Einigung über die Ökosteuer-Richtlinie, die einen Verbrauchssteuermindestsatz für Ölerzeugnisse, Gas, Elektrizität und Kohle festsetzen wird; ist jedoch zutiefst besorgt darüber, dass der Europäische Rat die endgültige Annahme des Steuerpakets, das konkrete Schritte zur Bekämpfung des unlauteren Steuerwettbewerbs und zur Unterstützung der Vollendung des Binnenmarktes durch ein koordiniertes Steuersystem vorsieht, erneut vertagen musste; warnt jedoch davor, Sozialsysteme abzubauen, da sie nach wie vor einen wesentlichen Teil der Strategie zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung darstellen;

4. begrüßt die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode zur Unterstützung der Forschungs- und Innovationspolitik; unterstreicht jedoch erneut, dass die offene Koordinierungsmethode nur begrenzten Einfluss auf Aktionen zur Verfolgung des 3%-BIP-Ziels für Forschung und Entwicklung haben wird, wenn sie nicht durch konkrete Investitionsvorhaben und eine transparente Durchführungskontrolle flankiert wird; unterstreicht erneut, dass viel mehr junge Wissenschaftler und Ingenieure, auch weibliche, ausgebildet werden müssen, damit im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode anhand von Benchmark-Versuchen wirksame Maßnahmen, die in den Mitgliedstaaten getroffen wurden, analysiert werden können;

5. begrüßt die im Hinblick auf Umwelthaftung, Verringerung der Treibhausgasemissionen und intelligente Energie eingegangenen Verpflichtungen; fordert den Rat jedoch erneut nachdrücklich auf, den Abbau von umweltschädlichen Subventionen zu fördern und Schritte zur Aufstellung eines ehrgeizigen EU-Plans zur Einführung sauberer Technologien zu unternehmen;

6. bedauert, dass im Bereich der Umweltindikatoren für eine solide Bewertung der nachhaltigen Entwicklung, einschließlich der Festlegung quantifizierter sektoraler Umweltziele im Rahmen des Cardiff-Prozesses und der Verabschiedung eines Mechanismus zur Bewertung der Umsetzung der Ergebnisse des Johannesburg-Gipfels, keine konkreten Fortschritte erzielt wurden;

7. ist der Auffassung, das die derzeitige Beschäftigungsstrategie nach ihrer jüngsten Umgestaltung ein wirksames Instrument zur Förderung der Beschäftigung in der Europäischen Union darstellt; ist ferner der Auffassung, dass der gemäß Artikel 130 des Vertrags eingesetzte Beschäftigungsausschuss am besten in der Lage ist, Beschäftigungsfragen zu beurteilen, und daher keine Notwendigkeit bestand, eine neue Task Force für Beschäftigung zu bilden; fordert den Rat auf, deren Mandat einzuschränken und dem Europäischen Parlament über deren Arbeit Bericht zu erstatten;

8. begrüßt, dass bei der Leiharbeitnehmer-Richtlinie wesentliche Fortschritte erzielt wurden, verweist jedoch darauf, dass sie den Flexibilitätserfordernissen auf dem Arbeitsmarkt nur genügen kann, wenn gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit für alle betroffenen Arbeitnehmer gewährleistet ist; fordert daher die Kommission und den Rat auf, den vom Parlament in erster Lesung eingereichten Änderungsanträgen so umfassend wie möglich Rechnung zu tragen;

9. bedauert ferner, dass es der Europäische Rat auch in der Bildungspolitik versäumt hat, die Diskrepanz zwischen der Umsetzung der offenen Koordinierungsmethode und der Vereinbarung konkreter ko-finanzierter Projekte für Humankapital- und Bildungsinvestitionen zu beseitigen; fordert erneut, dass der Europäische Strukturfonds intensiver und mit konkretem Schwerpunkt auf allgemeiner und beruflicher Bildung in Anspruch genommen wird;

10. nimmt mit gewisser Besorgnis die neue Rolle des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ und seine horizontalere Aufgabe der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum im Rahmen der Umsetzung der Lissabon-Strategie zur Kenntnis; verweist in diesem Zusammenhang erneut darauf, dass der Eckpfeiler der Lissabon-Strategie die ausgewogene Mischung von politischen Maßnahmen für eine wechselseitig ergänzende Wirtschaftsreform, Vollbeschäftigung, sozialen Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung ist; ist daher der Auffassung, dass alle betroffenen Ratsformationen gleichwertig einbezogen werden sollten, mit dem Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ in koordinierender Funktion;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer sowie den Sozialpartnern zu übermitteln.