Entschließungsantrag - B5-0038/2004Entschließungsantrag
B5-0038/2004

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

13. Januar 2004

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Enrique Barón Crespo, Hannes Swoboda, Jannis Sakellariou, Véronique De Keyser, Anna Terrón i Cusí und Margrietus J. van den Berg
im Namen der PSE-Fraktion
zur Erdbebenhilfe der EU für den Iran

Verfahren : 2004/2501(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B5-0038/2004
Eingereichte Texte :
B5-0038/2004
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B5‑0038/2003

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Erdbebenhilfe der EU für den Iran

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Iran,

–  unter Hinweis auf das verheerende Erdbeben in der Provinz Kerman,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des UN-Generalsekretärs vom 26. Dezember 2003,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Vertreters für die GASP vom 27. Dezember 2003,

–  in Kenntnis der neuesten Informationen, die am 29. Dezember 2003 von der Kommission bereitgestellt wurden,

–  in Kenntnis der Hilfsstrategie des Amts für humanitäre Hilfe (ECHO) für 2004,

–  in Kenntnis des globalen Index zur Bewertung des Bedarfs an humanitärer Hilfe von ECHO für das Jahr 2004,

–  in Kenntnis der Tatsache, dass der Iran vor kurzem das Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag aus dem Jahr 1986 unterzeichnet hat und dass dies einen wichtigen Schritt in Richtung auf die uneingeschränkte und unverzügliche Einhaltung der dem Iran aus dem Atomwaffensperrvertrag erwachsenden internationalen Verpflichtungen darstellt,

–  in Kenntnis des Beschlusses des iranischen Wächterrates, über 2 000 Kandidaten, darunter mehr als 80 Abgeordnete, von den Wahlen auszuschließen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Vertreters für die GASP Javier Solana, dass die Wahlen im Iran für die EU von großer Bedeutung seien und dass die EU an eindeutigen und transparenten Verfahren interessiert sei,

–  unter Hinweis auf den Sitzstreik, den Abgeordnete des Reformflügels aus Protest bereits am zweiten aufeinanderfolgenden Tag vor dem Parlament durchführen,

–  unter Hinweis darauf, dass die Gouverneure der 28 Provinzen mit ihrem Rücktritt gedroht haben,

–  gestützt auf Artikel 37 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass am Morgen des 26. Dezember 2003 ein schweres Erdbeben mit einer Stärke von 6,6 auf der Richterskala die südiranische Provinz Kerman erschüttert hat und dass dabei ca. 30 000 Menschen ums Leben kamen, ca. 30 000 Menschen verletzt wurden und 45 000 bis 75 000 Menschen obdachlos wurden,

B.  in der Erwägung, dass ca. 1 850 Kinder ihre Angehörigen verloren haben und nunmehr obdachlos sind und dass diese Zahl voraussichtlich noch steigen wird, ferner in der Erwägung, dass weitere 5 000 Kinder einen Elternteil verloren haben,

C.  in der Erwägung, dass in der Stadt Bam über 85 % der Gebäude vollständig zerstört sind, einschließlich aller Schulen in der Stadt und ihrer Umgebung, und dass über 18 000 Häuser in 250 umliegenden Dörfern vollkommen zerstört sind und neu errichtet werden müssen,

D.  in der Erwägung, dass die städtische Verwaltung und die Infrastruktur im Bereich der Telekommunikation sowie die Strom- und Wasserversorgung und der größte Teil des Gesundheitswesens in Bam zusammengebrochen sind,

E.  in der Erwägung, dass die Regierung der Islamischen Republik Iran deutlich gemacht hat, dass sie die Hilfe der Völkergemeinschaft begrüßen würde,

F.  in der Erwägung, dass die Kommission am 27. Dezember 2003 durch das Amt für humanitäre Hilfe 2,3 Millionen Euro bereitgestellt hat, um die dringendsten humanitären Bedürfnisse zu befriedigen, und dass sie weitere Ersuchen um Hilfe prüft, die auf der Grundlage des festgestellten Bedarfs geleistet wird,

G.  in der Erwägung, dass sich die finanzielle Hilfe und die Sachleisten am 6. Januar 2004 nach Angaben des Büros für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (OCHA) auf 80,3 Millionen US-Dollar belaufen, dass die langfristigen Aufwendungen für den Wiederaufbau ersten Schätzungen zufolge jedoch zwischen 700 Millionen und 1 Milliarde US-Dollar liegen werden,

H.  in der Erwägung, dass das US-Finanzministerium auf Anweisung des Präsidenten der Vereinigten Staaten die bestehenden Beschränkungen aufgehoben hat, um humanitäre Hilfsaktionen für die Erdbebenopfer im Iran unterstützen zu können, und dass sich die Gesamtsumme der von der US-Regierung geleisteten Hilfe am 7. Januar 2004 auf 4 797 600 US-Dollar belief,

I.  in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen und die nationalen Behörden am 8. Januar 2004 einen Aufruf zur Bereitstellung von Hilfsgeldern in Höhe von 31,3 Millionen US-Dollar zur Deckung des dringendsten Bedarfs in den kommenden drei Monaten erlassen haben, um den Übergang von der Soforthilfe zu Wiederaufbauinitiativen möglichst reibungslos zu gestalten,

J.  in der Erwägung, dass der Internationale Verband der Rotkreuz- und Roter-Halbmond-Gesellschaften (IFRC) am 8. Januar 2004 mitgeteilt hat, er benötige 33 119 207 Euro, um eine weitere humanitäre Katastrophe in Bam abzuwenden,

K.  in der Erwägung, dass sich die EU sehr aktiv um die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum Atomwaffensperrvertrag durch den Iran bemüht hat,

L.  in der Erwägung, dass die Entscheidung des iranischen Wächterrates, ein Viertel der Kandidaten von den bevorstehenden Wahlen auszuschließen, die gesamten Wahlen in Frage stellt,

1.  begrüßt die Entscheidung der Kommission, 2,3 Millionen Euro für die Befriedigung der dringendsten humanitären Bedürfnisse bereitzustellen;

2.  begrüßt die Unterstützung der Völkergemeinschaft bei der Hilfe für die Erdbebenopfer sowie die auf Anweisung des Präsidenten der Vereinigten Staaten getroffene Entscheidung des US-Finanzministeriums, zur Unterstützung humanitärer Hilfsaktionen für die Erdbebenopfer im Iran bestehende Beschränkungen aufzuheben;

3.  fordert die Kommission, die EU-Mitgliedstaaten sowie die übrige Völkergemeinschaft auf, weitere Hilfe zu leisten, um die Hilfsmaßnahmen in und um Bam zu unterstützen und dazu beizutragen, dass der Übergang von der Soforthilfe zu Wiederaufbauinitiativen reibungslos erfolgen kann;

4.  fordert den Kommissionspräsidenten sowie den irischen Ratsvorsitz auf, schnellstmöglich nach Bam zu reisen, um ihre Solidarität mit den Opfern des Erdbebens und der Regierung der Islamischen Republik Iran zum Ausdruck zu bringen;

5.  begrüßt ferner die Maßnahmen des italienischen Ratsvorsitzes, der sofort einige C-130-Militärflugzeuge für den Transport von Sachverständigen im Bereich des Katastrophenschutzes und medizinischem Personal zur Verfügung gestellt hat, sowie die Maßnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten, die Soforthilfe für die Katastrophenregion zur Verfügung gestellt haben;

6.  begrüßt die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum Atomwaffensperrvertrag durch den Iran und ist der Auffassung, dass dies dazu beitragen sollte, bei der internationalen Gemeinschaft Vertrauen in die Zusicherung des Iran hinsichtlich des friedlichen Charakters seines Nuklearprogramms und seines Einsatzes für die Nichtverbreitung von Waffen zu schaffen;

7.  hält es nun für wesentlich, dass durch die schnelle Ratifizierung und Umsetzung, die für das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls nötig ist, uneingeschränkte Transparenz im Hinblick auf das iranische Nuklearprogramm geschaffen wird; ist der Auffassung, dass die Ratifizierung des Zusatzprotokolls der IAEO neue Möglichkeiten an die Hand geben wird, die Erklärungen des Iran über sein Nuklearmaterial und seine diesbezüglichen Aktivitäten von unabhängiger Seite zu überprüfen, beispielsweise durch uneingeschränkten Zugang zu allen gemeldeten Atomanlagen und zu allen notwendigen Informationen;

8.  ist zutiefst besorgt über den Beschluss des iranischen Wächterrates, der die kürzlich unternommenen Schritte in Richtung auf eine demokratischere Gesellschaft gefährdet, und fordert die unverzügliche Überprüfung dieser Entscheidung, damit die iranische Bevölkerung eine wirklich demokratische Entscheidung treffen kann;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung der Islamischen Republik Iran, der Regierung der Vereinigten Staaten sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.