Entschließungsantrag - B6-0053/2004Entschließungsantrag
B6-0053/2004

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

13.9.2004

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Konrad Krzysztof Szymański, Rolandas Pavilionis und Anna Elzbieta Fotyga
im Namen der UEN-Fraktion
zu Belarus

Verfahren : 2004/2575(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0053/2004
Eingereichte Texte :
B6-0053/2004
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Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B6‑0053/2004

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Belarus

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die bevorstehenden Parlamentswahlen in der Republik Belarus und das zeitgleich angesetzte Verfassungsreferendum zwecks einer weiteren Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Präsidenten,

–  unter Hinweis auf die Entschließungen der UN-Menschenrechtskommission zu den Menschenrechten in Belarus vom April 2003 und April 2004 und die Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats RES 1371 (2004) zu vermissten Personen,

–  unter Hinweis auf die Entscheidung der UN-Menschenrechtskommission, einen Sonderberichterstatters für die Lage in Belarus zu ernennen,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Lage der Menschen- und Bürgerrechte sowie der Grundfreiheiten in Belarus einen kritischen Punkt erreicht hat,

B.  in der Erwägung, dass die belarussische Regierung nach wie vor unter Beweis stellt, dass sie nicht gewillt ist, jedwede Form von politischer Opposition zu tolerieren,

C.  beunruhigt wegen der zahlreichen Festnahmen, Inhaftierungen, Verurteilungen zu Geldstrafen und Hochschulausschlüsse von Aktivisten der Opposition und unabhängiger Journalisten,

D.  besorgt über die andauernde Unterdrückung der unabhängigen Medien und der Nichtregierungsorganisationen,

E.  zutiefst besorgt über die Berichte über das „Verschwinden“ von Personen in Belarus,

1.  fordert die belarussischen Behörden auf, unverzüglich die Durchführung freier und gerechter Wahlen dadurch zu gewährleisten, dass die Vertreter der Oppositionsparteien gebeten werden, auf allen Tätigkeitsebenen der Wahlausschüsse als vollwertige Mitglieder und Beobachter zu fungieren;

2.  beklagt, dass die belarussischen Behörden ein Registrierungssystem eingeführt haben, das auf die Streichung unabhängiger Kandidaten von den Wahllisten abzielt;

3.  verurteilt als völlig undemokratisch den Versuch, die wichtigsten demokratischen Oppositionsparteien, einschließlich der Belarussischen Arbeiterpartei und der Belarussischen Volksfront, in die Illegalität abzudrängen;

4.  fordert die belarussischen Behörden auf, eine umfassende, unparteiliche und offene Untersuchung über das „Verschwinden“ der Oppositionellen Viktar Hanchar, Juri Zaharanka, Anatoli Krasouski und Dzmitry Zavadski durchzuführen sowie Michail Marynich, Waleri Lewonewski, Professor Juri Bandazheuski und andere politische Gefangene freizulassen;

5.  fordert die Regierung der Republik Belarus auf, die Verantwortlichen für das erzwungene Verschwinden von Personen und/oder Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren vor den Richter zu bringen, und unterstützt voll und ganz die von der UN-Menschenrechtskommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lage in Belarus;

6.  erklärt seine Bereitschaft, Wahlbeobachter zu den Parlamentswahlen und zum Verfassungsreferendum über eine dritte Amtszeit des amtierenden Präsidenten nach Belarus zu entsenden, um die belarussischen Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß international anerkannten demokratischen Standards bei Wahlen zu unterstützen;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, angesichts der Tatsache, dass das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung in Belarus nicht anerkannt wird und sich keine pluralistische Gesellschaft entwickelt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen und zu erwägen, für einen Zeitraum von zehn Jahren belarussischen Richtern, Staatsanwälten, Polizisten, Universitätsrektoren und andere Beamten, die zu irgendeinem Zeitpunkt unter Missachtung des Rechtes auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung gegen die demokratische Opposition oder die Nichtregierungsorganisationen vorgegangen sind, ein Visum zu verweigern;

8.  fordert die belarussischen Behörden auf, die Repressalien gegen die privaten Hochschulen einzustellen und die Lizenz der Europäischen Humanistischen Universität Minsk sowie der Jakub-Kolas-Schule, der einzigen Lehranstalt auf der Sekundarstufe mit Unterricht aller Fächer in belarussischer Sprache, zu verlängern;

9.  fordert die Öffentlichkeit in Europa, die Medien, die Politiker und die Behörden auf, den schwerwiegenden Problemen in Zusammenhang mit der Missachtung der Demokratie und des Rechtes auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung in Belarus größere Aufmerksamkeit zu schenken;

10.  betont, dass die Beziehungen der Europäischen Union zu Belarus von den Fortschritten bei der Demokratisierung und Reform abhängen, und fordert die Europäische Kommission auf, die Menschenrechtslage in Belarus genau zu überwachen und die Möglichkeit einer Unterstützung von Organisationen zu prüfen, die sich für die Achtung der Menschenrechte einsetzen;

11.  fordert die Europäische Kommission auf, die Eröffnung eines von ihrer Delegation für die Ukraine, Moldau und Belarus abhängigen Verbindungsbüros in Minsk zu erwägen, um einen engeren Dialog mit den belarussischen Behörden zu pflegen, falls konkrete Hoffnungen bestehen, dass Belarus einen baldigen Demokratisierungs- und Reformprozess einleiten und seinen Platz unter den demokratischen Ländern Europas einnehmen wird;

12.  begrüßt die Entscheidung der UN-Menschenrechtskommission über die Ernennung eines Sonderberichterstatters zur Lage in Belarus und das Ziel, für alle Bereiche der Gesellschaft ein Programm zur Erziehung in Menschenrechtsfragen auszuarbeiten;

13.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Regierung von Belarus zu übermitteln.