Entschließungsantrag - B6-0258/2005Entschließungsantrag
B6-0258/2005

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

11.4.2005

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Luís Queiró und José Ribeiro e Castro
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zur Dürre in Portugal

Verfahren : 2005/2544(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0258/2005
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B6-0258/2005
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B6‑0258/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Dürre in Portugal

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der durch die schwere Dürre, die seit mehreren Monaten das portugiesische Festland heimsucht, verursachten Lage,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  unter Hinweis darauf, dass sich am 15. März 2005 etwa 88% des Territoriums des portugiesischen Festlands in einer Situation schwerer oder gar extremer Trockenheit befand und dass die geringen Regenfälle von vor einigen Tagen die Lage nicht in ausreichendem Maße verändert haben,

B.  in der Erwägung, dass sich die durch den Wassermangel verursachten Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Viehhaltung, die Forstwirtschaft, den menschlichen Konsum, die Umwelt, das Gesundheitswesen des Landes und damit auch auf die wichtige Fremdenverkehrsindustrie Portugals bemerkbar machen,

C.  unter Hinweis darauf, dass die zwischen September und Dezember gemessene Niederschlagsmenge in Portugal die geringste der letzten 15 Jahre ist, woraus klar das Ausmaß des Problems und die materiellen Kosten, die durch diese Lage verursacht werden, deutlich werden,

D.  in der Erwägung, dass die am stärksten unmittelbar betroffenen Bevölkerungsschichten diejenigen sind, die über die geringsten Finanzmittel verfügen,

E.  unter Hinweis darauf, dass zu den unmittelbaren Auswirkungen die gesteigerte Gefahr von Bränden im Sommer kommt, die bereits katastrophale Proportionen insbesondere im Jahr 2003 erreicht haben,

F.  unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, die die Mitgliedstaaten, insbesondere die Kohäsionsländer, dabei haben, allein mit Naturkatastrophen dieses Ausmaßes fertig zu werden, weswegen Solidarität und Unterstützung vonnöten sind,

1.  äußert seine Besorgnis über die Lage, in der sich die portugiesischen Landwirte und Viehzüchter sowie diejenigen Regionen befinden, deren Wasserversorgung bereits betroffen ist, wobei die Lage in der Mitte und im Süden des Landes besonders ernst ist;

2.  hält eine Intervention auf gemeinschaftlicher Ebene für notwendig, aber nicht nur um den Opfern zu helfen, sondern auch um der Verschlimmerung der Schäden vorzubeugen und um zu verhindern, dass künftig gleiche Situationen erneut derart schwerwiegende Folgen verursachen;

3.  schlägt der Kommission vor, auf der Grundlage der bereits von den portugiesischen Behörden gelieferten Informationen unverzüglich eine Einschätzung der absehbaren und erwarteten Schäden vorzunehmen und entsprechend die erforderlichen und angemessenen Mittel zur Verfügung zu stellen sowie etwaige staatliche Beihilfen zuzulassen;

4.  weist in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rat auf die Notwendigkeit hin, unverzüglich Finanzmittel und Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um frühzeitig dem Auftreten einer gesteigerten Anzahl von Waldbränden wegen der Trockenheit im kommenden Sommer vorzubeugen;

5.  fordert den Rat und die Kommission auf, die Möglichkeit des Einsatzes des Solidaritätsfonds insbesondere daraufhin erneut zu prüfen, ob dieser Fonds auch in Situationen dieser Art zum Tragen kommen kann;

6.  fordert die Kommission auf, dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Vorschlag für die Überarbeitung der rechtlichen Instrumente im Hinblick auf die Anpassung der bestehenden Rechtslage an die Notwendigkeit, die Wiederholung derart schwerer Auswirkungen in kommenden Jahren langer Dürre zu vermeiden, vorzulegen;

7.  fordert die Kommission auf, das Auftreten dieser Phänomene eingehend zu untersuchen, um festzustellen, ob sie zyklisch oder nur gelegentlich auftreten bzw. ob sie ein weiteres Indiz für anhaltende Klimaänderungen sind;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, der Versammlung der Republik und der Regierung Portugals sowie den Kommunalbehörden der betroffenen Gebiete zu übermitteln.