Entschließungsantrag - B6-0350/2005Entschließungsantrag
B6-0350/2005

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

1.6.2005

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Jan Marinus Wiersma und Hannes Swoboda
im Namen der PSE-Fraktion
zu den transatlantischen Beziehungen

Verfahren : 2005/2569(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0350/2005
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B6-0350/2005
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B6‑0350/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den transatlantischen Beziehungen

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Transatlantischen Erklärung über die Beziehungen EU-USA von 1990 und der Neuen Transatlantischen Agenda von 1995,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den transatlantischen Beziehungen, insbesondere seine Entschließung vom 13. Januar 2005,

–  in Kenntnis der Ergebnisse des Gipfeltreffens EU-USA vom 25./26. Juni 2004 in Dublin,

–  in Kenntnis der Erklärungen, die die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union sowie der Präsident der Vereinigten Staaten nach ihrem Treffen am 22. Februar 2005 in Brüssel abgegeben haben,

–  unter Hinweis auf die Beiträge der Interessenträger auf beiden Seiten des Atlantik, die Ideen geäußert haben, wie die transatlantische wirtschaftliche Integration gefördert werden kann,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2005 „Eine stärkere Partnerschaft zwischen EU und USA und ein offenerer Markt für das 21. Jahrhundert“,

–  unter Hinweis auf die Anhörung des Ausschusses für internationalen Handel vom 26. Mai 2005 zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, nachhaltige Volkswirtschaften und eine nachhaltige Entwicklung als gemeinsame Werte erwiesen haben, die eine solide Grundlage sowohl für die transatlantische Partnerschaft als auch für die europäische Integration bilden können, die beide auf ihre Weise zur Verwirklichung von Stabilität, Frieden und Wohlstand in unseren Gesellschaften beigetragen haben,

B.  in der Erwägung, dass diese Werte und Errungenschaften in dem neuen internationalen Umfeld jedoch in einem solchen Maße durch neue Bedrohungen und Konflikte gefährdet sind, dass eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen den transatlantischen Partnern von größter Bedeutung ist,

C.  in der Erwägung, dass es mit Hilfe der Neuen Transatlantischen Agenda gelungen ist, die Integration und die Kohärenz der transatlantischen Wirtschaft erheblich zu erhöhen, dass sie sich gleichzeitig jedoch als unzureichend erwiesen hat, um hochrangige politische Fragen zu lösen wie Entscheidungen über den Einsatz von Gewalt und Fragen im Hinblick auf die Weltordnung,

D.  in der Erwägung, dass der transatlantische Markt noch immer zahlreiche Hindernisse und Hürden aufweist, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit sowohl der EU- als auch der US-Wirtschaft beeinträchtigen; in der Erwägung, dass die Beseitigung unnötiger nichttarifärer Hemmnisse zu zusätzlichem Wachstum und Beschäftigung, zu mehr Wahlmöglichkeiten für Verbraucher und zur Förderung der Innovation führen würde,

E.  in der Erwägung, dass es nunmehr dringend erforderlich ist, die Neue Transatlantische Agenda vom Dezember 1995 zu überprüfen, um den aktuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und die transatlantischen Beziehungen weiter zu vertiefen, wobei eindeutig davon auszugehen ist, dass es allen Partnern mehr Nutzen bringt, zusammenzuarbeiten, als ihre Bemühungen in verschiedene oder gar gegensätzliche Richtungen zu lenken

F.  in der Erwägung, dass in verschiedenen Politikbereichen wie beispielsweise betreffend den Internationalen Strafgerichtshof und das Protokoll von Kyoto zum Klimawandel zwischen der EU und den USA grundlegende Unterschiede im Hinblick auf Analyse, Diagnose und das politische Konzept bestehen,

G.  in der Erwägung, dass die nach wie vor bestehende Situation in Guantánamo Bay die transatlantischen Beziehungen belastet, da die EU diese rechtlichen und justiziellen Unregelmäßigkeiten nicht hinnehmen kann, die die grundlegendsten Werte des Rechtsstaates untergraben,

H.  in der Erwägung, dass der Terrorismus nur dann erfolgreich bekämpft werden kann, wenn die entsprechenden Maßnahmen im Rahmen einer gestärkten transatlantischen Partnerschaft ergriffen werden, die auch den Ursachen des Terrorismus uneingeschränkte Aufmerksamkeit schenkt und an den Grundwerten festhält, auf denen diese Partnerschaft errichtet wurde,

I.  in der Erwägung, dass die aktuelle Lage im Nahen Osten dringend eine gemeinsame Initiative in der Region erfordert, die auf die vollständige Umsetzung der „Roadmap“ sowie auf eine endgültige und umfassende Beilegung des Konflikts abzielt,

1.  betont, dass den transatlantischen Beziehungen auf dem transatlantischen Gipfeltreffen in Washington am 20. Juni 2005 neue Impulse gegeben werden sollten, indem die Neue Transatlantische Agenda aktualisiert und durch ein ab 2007 wirksames Transatlantisches Partnerschaftsabkommen ersetzt wird;

2.  ist der Ansicht, dass die existierende Agenda durch das Transatlantische Partnerschaftsabkommen sowohl in politischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht ausgeweitet werden sollte, wobei die Partnerschaft weiterhin vor allem auf dem politischen Engagement beruhen sollte; ist im Hinblick auf die Wirtschaftsbeziehungen der Auffassung, dass die noch bestehenden Hemmnisse für den transatlantischen Handel und Investitionen festgestellt werden sollten und dass ein Zeitplan aufgestellt werden sollte, in dem die Maßnahmen zur Stärkung des transatlantischen Marktes festgelegt sind, indem bestimmten Aktionsbereichen Vorrang eingeräumt und ein fachspezifischer ordnungspolitischer Dialog zur Begleitung dieses Prozesses eingeleitet wird;

3.  nimmt die Annahme der Richtlinie zur Rückversicherung zur Kenntnis, mit der ein einheitlicher Markt für die Beaufsichtigung geschaffen wurde; fordert die USA auf, die Diskriminierung europäischer Unternehmen durch die Festlegung kostspieliger zusätzlicher Auflagen zu beenden, die den Wettbewerb zugunsten von US-Firmen verzerren;

4.  begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission, in der sinnvolle Verbesserungen in Bereichen wie Zusammenarbeit bei der Regulierungspolitik, Investitionsförderung, Wettbewerbspolitik und Vollzug, öffentliches Beschaffungswesen, Luftfahrt und Seeverkehr, Finanzmärkte, freier Personenverkehr, gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen sowie neue Technologien, geistiges Eigentum, Forschung und Entwicklung, Energie, Bildung und Zusammenarbeit der Zollbehörden vorgeschlagen werden; begrüßt den Vorschlag, als weiteres Instrument für Verständigung und Verhandlungen ein hochrangiges Forum für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen einzurichten, wobei die verschiedenen parlamentarischen Verfahren jedoch umfassend zu respektieren sind;

5.  fordert die USA auf, ihren Teil der Verantwortung für die wirtschaftliche Stabilität in einer immer stärker verflochtenen Welt zu übernehmen, und ist besorgt über die möglicherweise gefährlichen Auswirkungen des wachsenden Defizits des amerikanischen Bundeshaushalts auf die Weltwirtschaft und die Bilanz der internationalen Währungsmärkte;

6.  hält es für ebenso wichtig, dass politische Fragen, in denen ein grundlegender Dissens besteht, wie im Hinblick auf den Internationalen Strafgerichtshof oder das Protokoll von Kyoto zum Klimawandel sowie die Lage in Guantánamo Bay, oder starke Differenzen betreffend bestimmte internationale Instrumente von beiden Partnern im Geiste der Zusammenarbeit erörtert werden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wichtig es ist, dass die Werte, um die es geht, wie die strikte Einhaltung der Menschenrechtsvorschriften und das Streben nach einem effizienten multilateralen Ansatz, uneingeschränkt verinnerlicht werden und die Grundlage der gemeinsamen Diskussionen bilden;

7.  fordert beide Partner auf, ihre Zusammenarbeit in Richtung auf das Transatlantische Partnerschaftsabkommen durch eine transatlantische „Aktionsgemeinschaft“ für die regionale und weltweite Zusammenarbeit zu vertiefen, um die globale Sicherheit zu stärken, und zwar durch:

(a)  ein aktives Eintreten für eine Reform der Vereinten Nationen, insbesondere des Sicherheitsrates und seiner Zusammensetzung, auf der Grundlage der uneingeschränkten Achtung des Sicherheitsrates als des einzigen Gremiums, das die Autorität besitzt, den Einsatz von Gewalt zur Lösung internationaler Konflikte zu genehmigen, mit dem Ziel, den Sicherheitsrat effizienter und rechenschaftspflichtiger zu machen und seine Möglichkeiten zur Umsetzung seiner Entscheidungen zu stärken,

(b)  gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie der ihm zugrunde liegenden Ursachen,

(c)  die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie zur Multilateralisation der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und des Einsatzes von Kernenergie,

(d)  die Wiederbelebung der Waffenkontrolle und der Abrüstung auf multilateraler Ebene auf der Grundlage von Verhandlungen im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen sowie auf bilateraler Ebene,

(e)  unverzügliche Fortschritte beim Friedensprozess im Nahen Osten im Einvernehmen mit den Regierungen und Völkern der Region und auf der Grundlage der „Roadmap“ des Nahostquartetts sowie deren sofortige weitere Umsetzung nach dem Rückzug Israels aus dem Gazastreifen,

(f)  die gemeinsame Unterstützung der weiteren Entwicklung der Demokratie, der Freiheit, der Menschenrechte und der Gleichstellung von Männern und Frauen im Mittleren Osten;

8.  erwartet, dass auf dem transatlantischen Gipfel grundlegende Fortschritte in Richtung auf eine gemeinsame und effiziente Antwort – auf der Grundlage der Millennium-Entwicklungsziele – auf die neuen globalen Herausforderungen gemacht werden, die nicht an den nationalen Grenzen haltmachen, etwa Eindämmung der Armut, übertragbare Krankheiten und Umweltverschmutzung, insbesondere durch die Förderung des Dialogs über den Klimaschutz und Verkehrsemissionen;

9.  begrüßt nachdrücklich den Vorschlag der Kommission, die Gesetzgeber direkter in die Beziehungen zwischen der EU und den USA einzubeziehen, indem der transatlantische Dialog der Gesetzgeber (Transatlantic Legislators Dialogue – TLD) als erster Schritt hin zu einer vollwertigen „Transatlantischen Versammlung“ intensiviert wird, vor EU-USA-Gipfeln Gipfeltreffen der Gesetzgeber zu veranstalten, Synergien zwischen dem TLD und dem Dialog im Rahmen der NTA zu schaffen, unter anderem durch neue, gemeinsam finanzierte Programme für den Austausch von Personal der Legislative, die Einrichtung eines kleinen, dynamischen TLD-Sekretariats sowie durch die Finanzierung einer EU-Studiengruppe für Mitglieder des US-Kongresses, die die Delegation der Kommission in Washington einlädt;

10.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.