Entschließungsantrag - B6-0239/2006Entschließungsantrag
B6-0239/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

28.3.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Konrad Szymański, Hanna Foltyn-Kubicka und Rolandas Pavilionis
im Namen der UEN-Fraktion
zur Lage in Belarus

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0234/2006

Verfahren : 2006/2546(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0239/2006
Eingereichte Texte :
B6-0239/2006
Angenommene Texte :

B6‑0239/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Belarus

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Belarus,

–  in Kenntnis der Erklärung der Internationalen OSZE/BDIMR-Wahlbeobachtungsmission vom 20. März 2006 zu den Präsidentschaftswahlen in Belarus,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzes des Europäischen Rates im Namen der Europäischen Union vom 22. März 2005 zu den Präsidentschaftswahlen in Belarus,

–  in Kenntnis der Erklärung des Rates vom 24. März 2006,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die jüngsten Präsidentschaftswahlen gemäß der Erklärung der OSZE-Beobachtungsmission den internationalen Verpflichtungen von Belarus nicht entsprochen haben,

B.  in der Erwägung, dass im Vorfeld der Wahlen zahlreiche Oppositionelle inhaftiert wurden und der gesamte Wahlprozess in einer Atmosphäre der Einschüchterung und Drangsalierung der Opposition stattfand,

C.  in der Erwägung, dass die Staatsorgane den Kandidaten während des Wahlkampfs keine Chancengleichheit einräumten und schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit und die Redefreiheit den Wahlprozess verfälscht haben,

D.  in der Erwägung, dass die Zahl der internationalen Beobachter eingeschränkt wurde und die Stimmenauszählung weder von nationalen noch von internationalen Beobachtern wirksam überwacht werden konnte,

E.  in der Erwägung, dass die Polizei mit Gewalt gegen Tausende von friedlichen Demonstranten vorging, die aus Protest gegen den Wahlbetrug auf die Straße gingen; in der Erwägung, dass Hunderte von Demonstranten, darunter auch einer der Oppositionskandidaten, Alexander Kasulin, festgenommen und bisweilen zusammengeschlagen oder misshandelt und mehr als hundert Personen verurteilt wurden, wobei Dutzende noch vermisst werden,

F.  in der Erwägung, dass die Demonstranten, ausländische Sympathisanten und Journalisten, die bei den Versammlungen zugegen waren, unter dem Vorwurf, illegale Zusammenkünfte und Vandalismus provoziert zu haben, diffamiert und verurteilt wurden, ohne dass das ihnen zustehende Recht auf Verteidigung respektiert wurde; in der Erwägung, dass politisch motivierte Untersuchungen gegen die Oppositionsführer, darunter auch Alexander Milinkewitsch, den wichtigsten Präsidentschaftskandidaten der Opposition, eingeleitet wurden,

1.  unterstützt die Erklärung des EU-Vorsitzes, wonach die Wahlen in Belarus mit einem grundlegenden Makel behaftet waren, und bedauert die fehlende Bereitschaft der Staatsorgane von Belarus, sich einem Wahltest in Form einer freien und ungestörten Stimmabgabe zu unterziehen;

2.  weist darauf hin, dass ein fairer und freier Wahlprozess auf der Achtung der Versammlungsfreiheit, der Meinungsfreiheit und dem gleichberechtigten Zugang der Kandidaten zu den Medien beruhen muss und die unabhängigen Beobachter nicht zuletzt während der Stimmenauszählung Zugang zu den Wahllokalen haben müssen;

3.  bringt seinen Respekt und seine Unterstützung für all jene Personen in Belarus zum Ausdruck, die sich trotz Repressionen in einem friedlichen Kampf aktiv für die demokratische Zukunft des Landes einsetzen;

4.  fordert die Staatsorgane von Belarus auf, alle Oppositionsführer, Demonstranten, Journalisten und ausländischen Sympathisanten, die während des Wahlkampfs und während der Proteste nach der Wahl festgenommen wurden, freizulassen und die Justiz nicht länger gegen die Demonstranten zu missbrauchen;

5.  fordert, dass die Regierung von Belarus dem Verprügeln und der Misshandlung politischer Gefangener Einhalt gebietet und eine transparente Untersuchung über den missbräuchlichen Einsatz von Gewalt gegen Demonstranten durch Polizei und Sicherheitskräfte durchzuführen;

6.  fordert, dass die Behörden von Belarus der Öffentlichkeit die Namen aller inhaftierten Personen, ihren derzeitigen Verbleib und die gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen unverzüglich bekannt geben; betont, dass die Staatsorgane von Belarus die Pflicht haben, das Recht aller festgenommenen Personen auf Hinzuziehung ihrer persönlichen Anwälte, Treffen mit Angehörigen und den Erhalt von Zeitungen zu gewährleisten;

7.  fordert das belarussische Regime auf, das Strafrecht nicht länger für den Kampf gegen die demokratische Opposition zu missbrauchen, und äußert größte Besorgnis über die Anwendung der folgenden Artikel des belarussischen Strafrechts:

  • -Artikel 367, der eine vierjährige Haftstrafe für eine Verleumdung des Präsidenten der Republik vorsieht, und seine missbräuchliche Anwendung, durch die die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, sind unverhältnismäßig und antidemokratisch;
  • -Artikel 368, der eine zweijährige Haftstrafe für eine Beleidigung des Präsidenten der Republik vorsieht, wird missbräuchlich angewandt, schränkt die Meinungsfreiheit ein, ist unverhältnismäßig und antidemokratisch;

8.  unterstützt den Beschluss des Rates, weitere Restriktionen gegen die belarussischen Staatsorgane und insbesondere diejenigen Personen, die für den Wahlbetrug und die Repressionen verantwortlich sind, darunter auch Präsident Lukaschenko, zu verhängen;

9.  fordert die Staatsorgane von Belarus auf, den Präsidentschaftskandidaten Alexander Kosulin, die Anhänger der Jugend-Widerstandsbewegung Zubr, Michail Marynich, Waleri Lewonewski, Alexander Wasiljew und Nikita Sasim, sowie alle während des Wahlkampfs und der Proteste nach der Wahl inhaftierten Demonstranten freizulassen;

10.  fordert die Vereinten Nationen, den Europarat und die Mitgliedstaaten auf, eine internationale Kommission einzusetzen, die das Verschwinden von Juri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasowsky und Dimitri Zawadski untersuchen soll;

11.  begrüßt die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Unterstützung der Personen, die Repressionen ausgesetzt sind, insbesondere die Anstrengungen der polnischen Regierung, die allen Studenten, die aus politischen Gründen von den belarussischen Universitäten verwiesen wurden, garantiert, ihr Studium fortsetzen zu können, und der litauischen Regierung, die die belarussische European Humanities University dabei unterstützt, ihre Arbeit im Exil in Vilnius fortzusetzen;

12.  weist darauf hin, dass Belarus nach einer Reform in der Lage sein wird, von der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa zu profitieren, und fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Unterstützung für die Entwicklung unabhängiger Informationsquellen für Belarus und ihre Unterstützung für die Zivilgesellschaft sowie für eine Vertiefung der Kontakte von Volk zu Volk fortzusetzen;

13.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament von Belarus sowie den Parlamentarischen Versammlungen von OSZE und Europarat zu übermitteln.