Entschließungsantrag - B6-0610/2006Entschließungsantrag
B6-0610/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

13.11.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Roberta Angelilli, Konrad Szymański und Inese Vaidere
im Namen der UEN-Fraktion
zur Lage im Gaza-Streifen

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0610/2006
Eingereichte Texte :
B6-0610/2006
Angenommene Texte :

B6‑0610/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Gaza-Streifen

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Lage im Nahen Osten, insbesondere seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zur humanitären Krise in den Palästinensergebieten und zur Rolle der EU[1],

–  unter Hinweis auf die Genfer Übereinkommen über internationales humanitäres Recht,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle einschlägigen internationalen Menschenrechtsinstrumente,

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass in den vergangenen Wochen von palästinensischen Kämpfern eine große Anzahl von Raketen nach Israel abgefeuert wurde,

B.  in der Erwägung, dass die am 7. November in Beit Hanun durchgeführte israelische Militäroperation im Gaza-Streifen zum Tod von 18 Menschen, überwiegend Zivilisten, geführt hat,

C.  in Kenntnis der Aussage von Ministerpräsident Olmert, der sein Bedauern für die Opfer zum Ausdruck gebracht hat und die Bombardierung von Beit Hanun als einen technischen Irrtum beschreibt, sowie unter Hinweis auf dessen Angebot an Präsident Abbas zur Aufnahme neuer Gespräche als positiven Schritt vorwärts,

D.  in der Erwägung, dass sich die Lebensbedingungen in der Stadt Beit Hanun nach der Eskalation der Millitäraktionen umgehend verschlechtert haben und dass es dort weder Strom noch Trinkwasser gibt,

E.  in der Erwägung, dass der Nahost-Friedensprozess sich in einer politischen und diplomatischen Sackgasse befindet, obwohl der israelisch-palästinensische Konflikt eine gerechte und dauerhafte Lösung braucht, um Frieden und Sicherheit in der gesamten Region herzustellen,

1.  bekundet den Familien der Opfer der kürzlichen Bombardierung in Beit Hanun sein Mitgefühl; stellt fest, dass diese Ermordung von Kindern, Frauen und Zivilisten nicht gerechtfertigt ist; stellt ferner fest, dass Israel das Recht auf Selbstverteidigung hat; erinnert jedoch erneut alle Parteien an ihre Verpflichtungen nach Maßgabe des internationalen humanitären Rechts, alles zu unternehmen, um den Tod von Zivilisten zu vermeiden und bei bewaffneten Konflikten das Leben von Zivilisten zu schützen;

2.  fordert die palästinensische Führung auf, das Abfeuern von Raketen auf Israel einzustellen, und fordert alle bewaffneten palästinensischen Gruppierungen auf, eine Feuerpause einzuhalten und auf eine weitere Eskalation zu verzichten, da dies eine wesentliche Voraussetzung für die Einleitung eines echten Dialogs ist;

3.  betont, dass es für alle Parteien wesentlich darauf ankommt, ein Höchstmaß an Zurückhaltung zu üben und sich auf Maßnahmen zu beschränken, die verhältnismäßig sind und dem internationalen Recht entsprechen;

4.  bekundet seine ernsthafte Besorgnis über die Verschlechterung der Lage der Bevölkerung und der zivilen Infrastrukturen in Gaza, u.a. die Zerstörung öffentlicher Einrichtungen und von Privatwohnungen, die Zerstörung von landwirtschaftlichen Flächen, die Zerstörung von Krankenhäusern, Kliniken und Schulen, die Verweigerung des Zugangs zu angemessener Stromversorgung, zu Wasser und Lebensmitteln;

5.  bekundet seine ernsthafte Besorgnis über das Ausmaß und Intensität der militärischen Aktionen im Gaza-Streifen, wodurch die Spirale der Gewalt weiter angetrieben wird und was zu einer unabsehbaren Verschleppung eines möglichen friedlichen Zusammenlebens führt;

6.  fordert den Rat und die Kommission auf, gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft auch weiterhin eine elementare humanitäre Hilfe für die palästinensische Bevölkerung zu gewährleisten;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Krankenhäusern in Gaza zusätzliche medizinische Hilfe zukommen zu lassen;

8.  fordert ein sofortiges Ende jeglicher Gewalt im israelisch-palästinensischen Konflikt; vertritt die Auffassung, dass die Lösung in der Aushandlung einer gangbaren Zwei-Staaten-Lösung besteht, und dass alle Parteien die Verpflichtung haben, alles zu unternehmen, um einen glaubwürdigen Friedensprozess nach Maßgabe des internationalen Rechts wiederzubeleben und weitere Tragödien aufgrund von Militäraktionen zu vermeiden;

9.  verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass die in der neuen palästinensischen Regierung wirksamen politischen Kräfte in der Lage sein werden, ihren Dialog wieder aufzunehmen, und dass ihre Bemühungen zur Herstellung einer Versöhnung und zur Herbeiführung einer friedlichen Lösung der derzeitigen Spannungen Erfolg haben werden;

10.  betont erneut, dass der Friedensprozess im Nahen Osten wieder ins Zentrum der internationalen politischen Agenda rücken muss; fordert das Nahost-Quartett (UN, EU, USA und Russland) auf, die Umsetzung des sogenannten Fahrplans wiederzubeleben; bekräftigt, dass die Zwei-Staaten-Lösung, bei der ein israelischer und ein palästinensischer Staat in Frieden und Sicherheit nebeneinander bestehen, eine Kernvoraussetzung für eine friedliche und dauerhafte Lösung im Nahen Osten darstellt;

11.  bedauert den Umstand, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht in der Lage gewesen ist, eine Resolution zu diesem Thema zu verabschieden oder zu versuchen, den Frieden in dieser Region wiederherzustellen;

12.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Regierungen und Parlamenten von Israel und der Palästinensischen Behörde, von Syrien, Iran, den USA und Russland sowie dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten zu übermitteln.