Entschließungsantrag - B6-0638/2006Entschließungsantrag
B6-0638/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

6.12.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Esko Seppänen und Gabriele Zimmer
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zu dem Gipfeltreffen EU-Russland

Verfahren : 2006/2658(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0638/2006
Eingereichte Texte :
B6-0638/2006
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B6‑0638/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gipfeltreffen EU-Russland

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Ergebnis des Gipfeltreffens EU-Russland und in Kenntnis der diesbezüglichen Dokumente,

–  in Kenntnis des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation, das am 1. Dezember 1997 in Kraft trat und 2007 ausläuft,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland,

–  unter Hinweis auf den Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union und Russland,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass 2007 ein wichtiges Jahr für die Zukunft der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland sein wird, da das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen Russland und der Europäischen Union 2007 ausläuft und die Europäische Union eine Entscheidung über eine neue langfristige Strategie gegenüber Russland treffen muss,

B.  in der Erwägung, dass die Vertiefung der Beziehungen von umstrittenen Fragen überschattet wird, darunter die Lage in Tschetschenien, die Nachbarländer, die Energieversorgung, das Embargo gegen die Ausfuhr von Fleisch aus EU-Mitgliedstaaten nach Russland, die Ermordung von Anna Politkowskaja sowie die Menschenrechte und demokratische Rechte,

C.  in der Erwägung, dass große Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten die Europäische Union daran hindern, gegenüber Russland eine effektive Politik zu betreiben,

1.  nimmt die Ergebnisse des Gipfeltreffens EU-Russland zur Kenntnis; bedauert, dass keine Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Russland aufgenommen wurden;

2.  bedauert zutiefst, dass die Probleme im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Lebensmitteln aus derzeitigen und künftigen EU-Mitgliedstaaten nicht gelöst werden konnten und sich aufgrund der Ankündigung Russlands, es werde nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien kein Fleisch aus der Europäischen Union mehr importieren, sogar noch verschlimmert haben; ist der Auffassung, dass das russische Embargo unverhältnismäßig ist, und fordert die russischen Behörden auf, mit der Europäischen Union zusammenzuarbeiten, um vor dem nächsten Gipfeltreffen EU-Russland eine Aufhebung des Embargos zu ermöglichen;

3.  bedauert, dass die Europäische Union sich erst mit dem vor Jahren verhängten russischen Embargo gegen die Ausfuhr polnischer Lebensmittel befasst, seit Polen seine Zustimmung zum Beginn der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Russland verweigert hat; erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten daran, dass Solidarität eines der Grundprinzipien der Europäischen Union ist;

4.  hebt die strategische Bedeutung der Zusammenarbeit im Energiebereich und die Notwendigkeit hervor, sowohl für die Europäische Union als auch für Russland vorteilhafte Beziehungen im Energiebereich zu fördern; bedauert, dass auch auf diesem Gipfeltreffen keine konkreten Fortschritte bei der Lösung umstrittener Fragen erzielt wurden; fordert den deutschen Ratsvorsitz auf, im Rahmen eines neuen Ansatzes zur Lösung dieser Kontroversen erneute Beratungen mit Russland aufzunehmen;

5.  nimmt die regelmäßigen Beratungen zwischen der Europäischen Union und Russland über Menschenrechte und Grundfreiheiten zur Kenntnis; bedauert das Fehlen konkreter Ergebnisse; bekräftigt seine Besorgnis über die Lage der Menschenrechte und der Demokratie in Russland;

6.  betont, dass der Krieg in Tschetschenien nach wie vor ein Hindernis für die Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland darstellt; bekräftigt seine Verurteilung der Politik Russlands in Tschetschenien sowie der zahlreichen Verstöße gegen die Menschenrechte in Tschetschenien; äußert sich zutiefst besorgt über die Fakten im Zusammenhang mit offiziellen wie auch geheimen Haftanstalten in Tschetschenien, die von der Organisation Human Rights Watch aufgedeckt wurden; bedauert, dass sich Russland geweigert hat, dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Folter zu gestatten, nach Russland und Tschetschenien zu reisen, und fordert Russland auf, diese Entscheidung zu überdenken;

7.  bedauert den mangelnden Fortschritt bei den Ermittlungen, die darauf abzielen, diejenigen Personen ausfindig zu machen und zu bestrafen, die für die Ermordung von Anna Politkowskaja verantwortlich sind; verleiht seiner Besorgnis über die Fälle Ausdruck, in denen Personen, die der derzeitigen Regierung kritisch gegenüberstehen, eingeschüchtert, vergiftet oder ermordet wurden; fordert die russischen Behörden auf, in diesen Fällen vollständige und eingehende Ermittlungen durchzuführen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Täter vor Gericht zu bringen, und die Öffentlichkeit angemessen zu informieren;

8.  unterstreicht die Bedeutung von Kontakten zwischen der Europäischen Union und der russischen Bürgergesellschaft, um das gegenseitige Verständnis zu fördern; begrüßt die während des Gipfeltreffens gefassten Beschlüsse, die Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen sowie den Studentenaustausch zwischen der Europäischen Union und Russland zu fördern; fordert die Kommission auf, die Umsetzung dieser Beschlüsse in den Beziehungen zu Russland zu einer Priorität zu machen;

9.  nimmt die Unterschiede zwischen der Europäischen Union und Russland bei der Nachbarschaftspolitik zur Kenntnis; lehnt eine Außenpolitik ab, die darauf abzielt, Einflussbereiche zu schaffen; betont, dass die Souveränität und territoriale Integrität aller Staaten, einschließlich des Rechts jedes Staates, seine Beziehungen zu anderen Staaten und Organisationen auf der Grundlage seiner eigenen Definition seiner Interessen ohne Einmischung von außen zu vertiefen, uneingeschränkt geachtet werden müssen; fordert die Europäische Union und Russland auf, entsprechend zu handeln;

10.  begrüßt die Ergebnisse des intensivierten politischen Dialogs zwischen der Europäischen Union und Russland über internationale Fragen; fordert die Europäische Union und Russland auf, ihre Verantwortung als Mitglieder des Quartetts für die Lösung der Konflikte im Nahen Osten zu übernehmen und sich für eine internationale Friedenskonferenz über ein regionales Friedensabkommen im Nahen Osten einzusetzen;

11.  begrüßt die Fortschritte bei der Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland, die während der finnischen Ratspräsidentschaft erzielt wurden, insbesondere die Einigung in der Frage der Gebühren für das Überfliegen von Sibirien, den Partnerschaftsrat der Umweltminister im Oktober und die Fortschritte bei der Umsetzung des Fahrplans für die gemeinsamen Räume; fordert die deutsche Ratspräsidentschaft auf, diesen Weg fortzusetzen und dabei den Schwerpunkt darauf zu legen, den Beginn der Verhandlungen über das neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu ermöglichen;

12.  sieht der Umsetzung der auf dem Gipfel zur Nördlichen Dimension vom 24. November erzielten Abkommen erwartungsvoll entgegen; fordert die Europäische Union und Russland auf, ihre Zusammenarbeit im Bereich der Meeres- und Nuklearsicherheit im Rahmen der Nördlichen Dimension zu verstärken; betont die Notwendigkeit, gewählte Vertreter, Gewerkschaften und NRO auf allen Ebenen in die Zusammenarbeit im Rahmen der Nördlichen Dimension einzubeziehen;

13.  erinnert daran, dass das Europäische Parlament und Nichtregierungsorganisationen gemäß den Richtlinien der Europäischen Union für Menschenrechtsdialoge in den Menschenrechtsdialog mit Russland einbezogen werden sollten; bedauert den Mangel an Fortschritten in diesem Bereich; verweist auch auf seine an den Rat und an die Kommission gerichteten Aufforderungen, das Parlament eng in die Ausarbeitung einer neuen, langfristigen Strategie gegenüber Russland einzubinden und das Parlament über vorbereitende Tätigkeiten für die Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu unterrichten;

14.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Russlands zu übermitteln.