Entschließungsantrag - B6-0650/2006Entschließungsantrag
B6-0650/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

11.12.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Edward McMillan-Scott, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra und Gerardo Galeote im Namen der PPE-DE-Fraktion,
Pasqualina Napoletano und Véronique De Keyser im Namen der PSE-Fraktion,
Annemie Neyts-Uyttebroeck, Marco Cappato und Marco Pannella, im Namen der ALDE-Fraktion,
Hélène Flautre, Raül Romeva i Rueda, Monica Frassoni und Daniel Cohn-Bendit im Namen der Verts/ALE-Fraktion,
Vittorio Agnoletto, Gabriele Zimmer, Jens Holm, Erik Meijer, Luisa Morgantini, Esko Seppänen, Inese Vaidere, Michał Tomasz Kamiński, Adam Jerzy Bielan und Ryszard Czarnecki im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Verleihung des Sacharow-Preises

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0650/2006
Eingereichte Texte :
B6-0650/2006
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Angenommene Texte :

B6‑0650/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Verleihung des Sacharow-Preises

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass es den Sacharow-Preis für geistige Freiheit seit 1988 gibt und dass dieser Preis eine der vielen Unterstützungsmaßnahmen des EP für die Menschenrechte und die Sache der Demokratie und eine Anerkennung derjenigen darstellt, die gegen Unterdrückung, Intoleranz und Ungerechtigkeit in der Welt kämpfen,

B.  unter Hinweis darauf, dass zu den Preisträgern Persönlichkeiten oder Organisationen zählen wie z.B. : Anatoli Marchenk (1989), Aung San Suukyi (1990), Adem Demaci (1991), Laz Madres de la Plaza de Mayo (1992), Oslobodjenje (1993), Taslima Nasreen (1994), Leyla Zana (1995), Wei Jingsheng (1996), Salima Ghezali (1997), Ibrahim Rugova (1998), Xanana Gusmão (1999), Basta Ya (2000), Nurit Peled, Izzat Ghazzawi, Dom Zacarias Kamwenho (2001), Oswaldo Payá Sardiñas (2002), Kofi Annan und die Vereinten Nationen (2003), der Weißrussische Journalistenverband (2004), Damas de Blanco (Kuba), Reporter ohne Grenzen und Huawa Ibrahim (gleichermaßen) (2005), Alexander Milinkewitsch (2006),

C.  in der Erwägung, dass die Preisträgerin von 1990, die birmanische Dissidentin Aung San Suukyi, die unter Hausarrest steht, und der Preisträger 2005, die kubanische Frauenbewegung „Damas de Blanco“ noch nicht die Erlaubnis erhalten haben, den Preis persönlich in Empfang zu nehmen,

D.  unter Hinweis darauf, dass die Konferenz der Präsidenten beschlossen hat, zwei Delegationen nach Kuba und Birma zu entsenden, um Kontakt mit den Preisträgern aufzunehmen und ihre persönliche Lage zu überprüfen,

E.  in der Erwägung, dass der Sacharow-Preisträger von 1996, Wei Jinsheng, der zu der Zeit noch in Haft war, bis heute keine Gelegenheit hatte, vor dem Plenum zu sprechen und die mit diesem Preis verbundene Dotierung entgegenzunehmen,

1.  bedauert zutiefst, dass diese Preisträger noch immer nicht die Erlaubnis erhalten haben, ihren Preis persönlich entgegenzunehmen, was eines der grundlegenden Menschenrechte verletzt, d.h. die Freiheit, ungehindert in sein eigenes Land zurückzukehren und es zu verlassen, ein in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausdrücklich anerkanntes Recht,

2.  fordert, dass angesichts des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten, zwei Delegationen – eine nach Birma und die andere nach Kuba – zu entsenden, die Behörden der jeweiligen Ländern erlauben, dass diese Delegationen sich frei bewegen können;

3.  begrüßt den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 16. November d. J., einen Kontrollmechanismus für die Preisträger des Sacharow-Preises zu schaffen und regelmäßig eine Delegation des Europäischen Parlaments zu entsenden, um die Preisträger zu treffen, denen es von den Behörden ihrer Länder nicht erlaubt worden ist, an der Preisverleihung teilzunehmen;

4.  bekräftigt erneut seine Forderung, dass alle Sacharow-Preisträger, insbesondere Aung San Suukyi, Oswaldo Payá Sardiñas und die kubanische Frauenbewegung „Damas de Blanco“ Zugang zu den Europäischen Institutionen erhalten können;

5.  fordert seinen Präsidenten auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit diese Beschlüsse in die Tat umgesetzt werden können;

6.  fordert die Konferenz der Präsidenten auf, die Organisation der Verleihung des Sacharow-Preises an Wei Jinsheng auf die Tagesordnung ihrer nächsten Sitzung zu setzen;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen Birmas, Chinas und Kubas, dem chinesischen Parlament, dem birmanischen Parlament, der Nationalversammlung der Volksmacht der Republik Kuba, und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu übermitteln.