Entschließungsantrag - B6-0087/2007Entschließungsantrag
B6-0087/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

7.3.2007

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von JoséSalafranca, Stefano Zappalà, Karl von Wogau, Tunne Kelam, Vytautas Landsbergis und Bogdan Klich
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung: Dritte Tagung des Vorbereitungsausschusses vom 30. April bis 11. Mai 2007 in Wien im Hinblick auf die für 2010 anberaumte Überprüfungskonferenz der Unterzeichnerstaaten des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen

Verfahren : 2007/2522(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0087/2007
Eingereichte Texte :
B6-0087/2007
Angenommene Texte :

B6‑0087/07

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung: Dritte Tagung des Vorbereitungsausschusses vom 30. April bis 11. Mai 2007 in Wien im Hinblick auf die für 2010 anberaumte Überprüfungskonferenz der Unterzeichnerstaaten des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  unter Berücksichtigung und unter Bekräftigung seiner vorangegangenen Entschließungen zum Atomwaffensperrvertrag und insbesondere seiner Entschließung vom 10. März 2005 zur Überprüfungskonferenz 2005 zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen,

B.  in der Erwägung, dass die Europäische Sicherheitsstrategie, die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Resolution 1540 des UN-Sicherheitsrates auf die Bedeutung der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der atomaren Abrüstung hinweisen, wobei sie die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihre Lieferwege als eine der größten Bedrohungen des internationalen Friedens und der Sicherheit einstufen,

C.  unter Hinweis auf die in dem Bericht der Hochrangigen Arbeitsgruppe zu Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel des UN-Generalsekretärs „auf dem Weg zu einer sichereren Welt: unsere gemeinsame Verantwortung” enthaltene Aussage, derzufolge „wir uns auf einen Punkt zubewegen, bei dem der Verfall des Nichtverbreitungssystems unumkehrbar werden und zu einer Kaskade der Verbreitung führen könnte”,

1.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen der Eckstein des weltweiten atomaren Nichtverbreitungssystems ist, eine wesentliche Grundlage zur Förderung der Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Nuklearenergie und ein wichtiges Element zur Förderung des Ziels einer nuklearen Abrüstung und einer allgemeinen Abrüstung nach Maßgabe von Artikel VI des Vertrags;

2.  vertritt die Auffassung, dass jede Missachtung und Zersetzung des weltweiten atomaren Nichtverbreitungssystems gegenüber dem Rest der Welt, ob Unterzeichnerstaat des Atomwaffensperrvertrags oder nicht, eine unkluge und verantwortungslose Vorgehensweise darstellt;

3.  fordert den Rat und die Kommission eindringlich auf, sich aktiv an den in Wien anstehenden Gesprächen im Rahmen der Tagung des Vorbereitungsausschusses zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu beteiligen und einen koordinierten, substanziellen und sichtbaren Beitrag im Hinblick auf ein positives Ergebnis der für 2010 vorgesehenen Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu leisten;

4.  fordert den Rat nachdrücklich auf, einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung jeder einzelnen der 43 in dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 25. April 2005 zur Überprüfungskonferenz 2005 zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen angenommenen Maßnahmen sowie eine Liste der neuen Verpflichtungen, die der Rat im Rahmen der für 2010 anberaumten Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu erreichen hofft, vorzulegen;

5.  fordert vor dem Hintergrund einer zunehmenden Tendenz zur Verletzung oder Unterwanderung der Grundsätze des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen alle Unterzeichnerstaaten dieses Vertrags und insbesondere die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, einen grundsätzlichen und einheitlichen Standpunkt zu diesen Verstößen einzunehmen und dazu die entsprechenden Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und andere einschlägige internationale Beschlüsse genauestens umzusetzen;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem amtierenden Ratsvorsitz, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und allen Unterzeichnerstaaten des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu übermitteln.