Entschließungsantrag - B6-0355/2007Entschließungsantrag
B6-0355/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

19.9.2007

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Cristiana Muscardini, Roberta Angelilli und Poli Bortone
im Namen der UEN-Fraktion
zu gefährlichem Spielzeug

Verfahren : 2007/2624(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0355/2007
Eingereichte Texte :
B6-0355/2007
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B6‑0355/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zu gefährlichem Spielzeug

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 88/378/EWG[1] über die Sicherheit von Spielzeug,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/95/EG[2] über die allgemeine Produktsicherheit,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass in den vergangenen paar Monaten aus Sicherheitsgründen eine Reihe umfassender freiwilliger Rückrufaktionen für unsichere Spielzeuge in der EU angekündigt wurden,

B.  in der Erwägung, dass diese Rückrufe stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt haben, dass nach wie vor unsichere Produkte auf den EU-Markt gelangen, und dass hier dringend Abhilfe erforderlich ist,

C.  in der Erwägung, dass 48% der nachweislich unsicheren Produkte aus China stammen und dass sich bei 27% nicht ermitteln lässt, wo sie hergestellt wurden,

D.  in der Erwägung, dass 25% aller nachweislich unsicheren Produkte Kinderspielzeuge sind,

1.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die CE-Kennzeichung ein Garant dafür ist, dass alle Sicherheits- und Qualitätsstandards der EU eingehalten wurden, und Maßnahmen zu ergreifen, um Missbrauch zu vermeiden;

2.  fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit von RAPEX zu erhöhen, damit gewährleistet ist, dass unsichere Produkte aus China oder aus anderen Drittstaaten, die auf den EU-Markt gelangen, weitestgehend entdeckt werden;

3.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems gefährlicher Produkte ungeklärter Herkunft zu ergreifen;

4.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Spielzeug-Richtlinie schleunigst zu überprüfen, ihre Wirksamkeit sowie ihre kohärente Durchsetzung zu verbessern und ihren Vorschlag unverzüglich dem Europäischen Parlament vorzulegen;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine rigorose Umsetzung des Produktrechts, insbesondere der Rechtsvorschriften über die Sicherheit von Spielzeug, zu gewährleisten, und ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Marktüberwachung und der Inspektionen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu intensivieren;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf, alle ihnen rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um zu gewährleisten, dass Spielzeuge, die nicht den Normen entsprechen oder unsicher sind, nicht in Verkehr gebracht werden bzw. vom Markt genommen oder zurückgerufen werden;

7.  fordert die Kommission auf, stärker mit der „Staatlichen allgemeinen Verwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne“ Chinas (AQSIQ, "Chinese State General Administration for Quality Supervision and Inspection and Quarantine") zusammenzuarbeiten;

8.  fordert die Kommission und den Rat auf, wirksame Zollkontrollen und Durchsetzungsmechanismen zu gewährleisten;

9.  fordert die Kommission auf, den chinesischen Behörden bei der Umsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften technische Unterstützung zu leisten und die Zusammenarbeit im Zollwesen zu verbessern;

10.  ermutigt die Kommission, sich gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nachdrücklich für die legitimen Verbraucherrechte und -erwartungen einzusetzen, wenn den ausländischen Herstellern und Importeuren nachweislich fehlerhaftes Verhalten oder betrügerische bzw. irreführende Angaben des Ursprungslandes nachgewiesen werden können;

11.  fordert den Rat auf, Regeln festzulegen, anhand derer die Ursprungskennzeichnung von Produkten anerkannt wird, damit die Verbraucher angemessen informiert werden und ihnen klar ist, in welchem Land ein Produkt hergestellt wurde;

12.  hält es für dringend geboten, den Zollkodex zu reformieren, damit die Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, rigoroser kontrolliert werden können, vor allem um die Einhaltung der europäischen Umwelt- und Gesundheitsvorschriften zu gewährleisten;

13.  fordert insbesondere in Bezug auf Spielzeug, dass das CE-Konformitätszeichen, das die Hersteller von sich aus anbringen, damit eine die Rückverfolgung von Produkten möglich ist, schärfer kontrolliert wird und ebenfalls rigoros kontrolliert wird, ob die europäischen Vorschriften über die „chemische Sicherheit“ von Produkten, die für Kinder bestimmt sind, eingehalten werden, insbesondere bei Produkten für Kinder unter drei Jahren;

14  hebt hervor, dass diese Forderung auch erhoben wird, um die europäische Industrie vor unlauterem Wettbewerb durch Umweltdumping zu schützen;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.