Entschließungsantrag - B6-0494/2007Entschließungsantrag
B6-0494/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

4.12.2007

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Marcello Vernola
im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
zum Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Montenegro

Verfahren : 2007/2638(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0494/2007
Eingereichte Texte :
B6-0494/2007
Angenommene Texte :

B6‑0494/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Montenegro

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 3. Oktober 2005 zur Eröffnung von Verhandlungen mit Serbien und Montenegro im Hinblick auf den Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA),

–  unter Hinweis auf die nach der Unabhängigkeitserklärung des montenegrinischen Parlaments erfolgte Annahme neuer, spezifischer Verhandlungsleitlinien für die Republik Montenegro durch den Rat am 24. Juli 2006,

–  unter Hinweis auf den Abschluss der Verhandlungen über das SAA am 1. Dezember 2006 und die Paraphierung des Abkommens am 15. März 2007,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Montenegro im Namen der Europäischen Gemeinschaft (KOM(2007)350-1),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Montenegro (KOM(2007)350-2),

–  unter Hinweis auf die Unterzeichnung der Abkommen zwischen der EU und Montenegro über Erleichterungen bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa und über die Rückübernahme am 18. Oktober 2007,

–  in Kenntnis des Fortschrittsberichts der Kommission 2007 über Montenegro (SEK(2007)1434),

–  in Kenntnis des indikativen mehrjährigen Finanzplanungsdokuments für Montenegro im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (2007-2009),

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Montenegro Mitunterzeichner des Vertrags über die Energiegemeinschaft ist,

B.  in der Erwägung, dass Montenegro am 23. Oktober 2006 die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs bekräftigt hat,

C.  in der Erwägung, dass die Zukunft Montenegros in der Europäischen Union liegt,

D.  in der Erwägung, dass Montenegro das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen (CEFTA) unterzeichnet hat und dass im Jahr 2008 der Beitritt Montenegros zur WTO erfolgen könnte,

E.  in der Erwägung, dass auf der Tagung des Europäischen Rates vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki anerkannt wurde, dass die Zukunft Montenegros in der Europäischen Union liegt und dass dies vom Rat sowie vom Europäischen Parlament wiederholt bekräftigt wurde,

F.  in Erwägung der Tragweite des SAA, mit dem eine vertragliche Beziehung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro in Bezug auf grundlegende Bereiche des institutionellen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens des Landes hergestellt wird,

G.  in der Erwägung, dass Umweltaspekte im wirtschaftlichen und sozialen Leben der Republik Montenegro von großer Bedeutung sind, was auch in der Verfassung Montenegros zum Ausdruck kommt, die das Land zu einem ökologischen Staat erklärt; ferner unter Hinweis darauf, dass solche Absichtserklärungen mit konkreten Maßnahmen und effizienten Strukturen einhergehen müssen,

H.  in Erwägung des herausragenden Stellenwerts, den eine unabhängige, kompetente, verantwortungsvolle und korruptionsfreie Justiz im Leben eines demokratischen Landes einnimmt,

I.  in der Erwägung, dass die gemeinschaftliche Hilfe für Montenegro den vertraglichen Verpflichtungen, die dieses Abkommen mit sich bringt, entsprechen muss,

J.  in der Erwägung, dass das montenegrinische Parlament am 19. Oktober 2007 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit eine neue Verfassung Montenegros verabschiedet hat, nachdem eine Einigung zwischen Regierungskoalition und wichtigen Teilen der Opposition erzielt worden war,

K.  in der Erwägung, dass die Wirtschaft Montenegros im Jahr 2007 ein starkes Wachstum (knapp 8 %) sowie eine Zunahme ausländischer Direktinvestitionen (707 Mio. €) verzeichnen konnte; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote derzeit niedrig ist und zum ersten Mal unter 12 % liegt; in der Erwägung, dass jedoch das Leistungsbilanzdefizit der Zahlungsbilanz weiterhin Anlass zur Sorge gibt,

L.  in der Erwägung, dass die Korruption weiterhin ein ernstes Problem in Montenegro darstellt und dass im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International Montenegro im Jahr 2007 mit einem Durchschnittswert von 3,3 (auf einer Skala von 0 – „hochgradig korrupt“ – bis 10 – „korruptionsfrei“) eingestuft wurde,

1.  beglückwünscht die montenegrinische Regierung dazu, dass die Verhandlungen über den Abschluss eines SAA rasch abgeschlossen werden konnten, und dazu, dass dieses wichtige Dokument vor kurzem unterzeichnet wurde;

2.  ist der Auffassung, dass das SAA einen ersten wichtigen Schritt der Republik Montenegro auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union darstellt, und glaubt, dass das Abkommen ein weiteres Beispiel für die positiven Veränderungen in den Ländern des westlichen Balkans bietet, die durch die Aussichten auf Mitgliedschaft in der EU erzielt werden können; weist die montenegrinischen Staatsorgane darauf hin, dass die Perspektive des Beitritts realistisch beurteilt werden muss, nämlich nicht nur auf der Grundlage der Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und Standards in nationales Recht, sondern auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Leistungsstärke von Verwaltung und Justiz des Landes und der Zuweisung ausreichender Ressourcen, welche von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung eines stabilen Rechtsrahmens in Montenegro sowie dessen wirksame Anwendung und eine Grundvoraussetzung für die demokratische und wirtschaftliche Entwicklung des Landes sind;

3.  empfiehlt der Kommission, den einzigartigen Erfahrungen, die die Mitgliedstaaten, die der EU im 21. Jahrhundert beigetreten sind, im Zusammenhang mit den durch den Übergang eingeleiteten Reformen gemacht haben, Rechnung zu tragen, um die neu im Einsatz befindlichen Mechanismen, die Montenegro zugute kommen könnten, weiter zu verfeinern;

4.  empfiehlt, die Rolle des Parlaments, als Herzstück einer parlamentarischen Demokratie, zu stärken; weist darauf hin, dass es daher insbesondere als Kontrollinstanz – beispielsweise im öffentlichen Finanzsektor – dienen sollte;

5.  appelliert an das Selbstverständnis des montenegrinischen Parlaments, sich aktiv in den Prozess der Annäherung an die EU einzubringen; erinnert die Regierung daran, das Parlament aktiv an Meinungsbildungsprozessen zu beteiligen;

6.  fordert die Regierung und das Parlament von Montenegro dringend auf, konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der in Artikel 80 des SAA genannten Ziele zu ergreifen, indem die zur Gewährleistung der vollen Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Justiz notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingeführt werden; ist diesbezüglich der Auffassung, dass die neuen Verfassungsbestimmungen betreffend die Verantwortung für die Ernennung von Richtern den Ermessensspielraum des Parlaments schwächen und die Autonomie des Selbstverwaltungsorgans der Justiz stärken; erinnert daran, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, eine unabhängige, effiziente und korruptionsfreie Justiz aufzubauen, um die vollständige und unwiderrufliche Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit durchzuführen;

7.  fordert die Regierung und die Justizbehörden Montenegros nachdrücklich auf, den italienischen Justizbehörden jede mögliche Hilfe und Zusammenarbeit im Hinblick auf den Abschluss der Untersuchung über organisierte Kriminalität und Zigarettenschmuggel, in die bekannte montenegrinische Politiker verwickelt sind, gegen die internationale Haftbefehle erlassen werden könnten, zukommen zu lassen;

8.  nimmt erfreut zur Kenntnis, dass Montenegro weiterhin mit dem IStGHJ zusammenarbeitet, und unterstreicht, dass dies in einem engen Zusammenhang mit den Fortschritten Montenegros auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft steht; fordert die montenegrinischen Staatsorgane auf, die Ermittlungen gegen den Leiter der Polizeidienststelle von Ulcinj, Sreten Glendza, und fünf weitere ehemalige Polizeibeamte, die im Jahr 1992 Kriegsverbrechen begangen haben sollen, abzuschließen; fordert sie ferner auf, die Strategie des Gerichtshofs im Auge zu behalten, Verfahren zum Abschluss zu bringen, und die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Frist 2008 für den Abschluss aller Verfahren vor dem IStGHJ einzuhalten;

9.  begrüßt, dass der flüchtige, wegen Kriegsverbrechen angeklagte Vlastimir Djordjevic in diesem Jahr im Hoheitsgebiet Montenegros festgenommen wurde, und fordert die montenegrinischen Staatsorgane auf, weiterhin mit Serbien und den anderen Nachbarländern im Hinblick auf die Feststellung des Aufenthaltsortes und die Festnahme der noch auf freiem Fuß befindlichen mutmaßlichen Kriegsverbrecher Ratko Mladic und Radovan Karadzic zusammenzuarbeiten;

10.  fordert die montenegrinischen Staatsorgane nachdrücklich auf, proaktive politische Maßnahmen gegen Korruption anzunehmen und umzusetzen, um die Effizienz der öffentlichen Verwaltung, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Bekämpfung des Menschen-, Waffen-, Zigaretten- und Drogenhandels zu verbessern, da dies die Voraussetzungen für die weitere Integration Montenegros in die Europäische Union darstellen; weist darauf hin, wie wichtig es ist, ein Klima der Sicherheit für die montenegrinischen Bürger, für Touristen und ausländische Investoren zu schaffen; fordert in diesem Zusammenhang die Stärkung der unabhängigen Korruptionskontrollinstanzen;

11.  begrüßt die am 18. September 2007 erfolgte Unterzeichnung des Abkommens über Visaerleichterungen und des Rückübernahmeabkommens mit Montenegro als einen wichtigen Schritt hin zu einer völlig „visafreien“ Regelung und fordert den Rat und die Kommission auf, einen konkreten Fahrplan für den visumfreien Verkehr zu erarbeiten und flankierende Maßnahmen zu verabschieden, um die Reisemöglichkeiten für eine größere Zahl von Bürgern zu verbessern, insbesondere für junge Menschen und Studenten;

12.  begrüßt daher die Eröffnung der gemeinsamen Visumstelle der EU in Podgorica, die den Bürgern Montenegros die Beantragung von Kurzaufenthaltsvisa für die Mitgliedstaaten der EU erleichtern soll, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an dem Projekt der gemeinsamen Visumstelle zu beteiligen, damit die Bürger Montenegros umfassend von dem unterzeichneten Abkommen profitieren können;

13.  fordert die montenegrinischen Staatsorgane auf, die Unterzeichnung des Abkommens als eine Gelegenheit zu nutzen, um Reformen in Bereichen wie Rechtsstaatlichkeit, Bekämpfung der organisierten Kriminalität und von Korruption, Stärkung der Grenzkontrollen und Erhöhung der Verwaltungskapazitäten Montenegros entschlossen voranzutreiben;

14.  unterstreicht die Bedeutung von Artikel 114 des SAA, der die Verpflichtung enthält, „die Entwicklung einer effizienten und rechenschaftspflichtigen öffentlichen Verwaltung in Montenegro zu gewährleisten“, und fordert die Regierung eindringlich auf, die notwendigen Bestimmungen anzunehmen, um transparente Einstellungsverfahren und eine transparente Laufbahnentwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten sowie – mit Unterstützung der Kommission – die gemeinschaftlichen Hilfs- und Partnerschaftsinstrumente, die den öffentlichen Einrichtungen zugute kommen, voll zu nutzen;

15.  bedauert die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten und Montenegro, in dem sich Montenegro verpflichtet, US-Personal nicht an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) auszuliefern, und im Gegenzug von den Vereinigten Staaten Militärhilfe erhält (so genanntes „Artikel 98-Abkommen“); erinnert daran, dass die EU solche Abkommen ablehnt, da sie die Autorität des IStGH untergraben; erwartet von Montenegro, dass es die Haltung der EU zu diesem Thema berücksichtigt und angemessene Maßnahmen ergreift;

16.  betont, dass die Entwicklung eines ökologisch nachhaltigen Fremdenverkehrs von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche Zukunft Montenegros ist; weist nachdrücklich darauf hin, dass kohärente umweltrechtliche Rahmenbedingungen und ein Masterplan für den Küstenschutz angenommen werden müssen, und fordert die Regierung nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass die unabhängigen Einrichtungen, die für die Aufrechterhaltung des empfindlichen ökologischen Gleichgewichts insbesondere an den Küsten, jedoch ebenfalls in den Nationalparks im Landesinneren, zuständig sind, ihre Tätigkeit aufnehmen; bedauert, dass Artikel 96 des SAA keine klaren Verpflichtungen in diesem Sinne vorsieht;

17.  bedauert die weiterhin stattfindenden Grundstücks- und Immobilienspekulationen, die hauptsächlich auf eine schwache oder unzureichende Kontrolle durch den Staat oder lokale Behörden zurückzuführen sind, sowie deren negative Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung des Landes;

18.  nimmt zur Kenntnis, dass Montenegro de facto den Euro als offizielle Währung gebraucht; weist darauf hin, dass der derzeitige Gebrauch des Euro, der von den montenegrinischen Staatsorganen unter außergewöhnlichen Umständen beschlossen wurde, überhaupt nichts mit einer Teilnahme an der Euro-Zone zu tun hat; erinnert daran, dass zur Teilnahme an der Euro-Zone alle im Vertrag festgelegten Kriterien erfüllt sein müssen, darunter das Erreichen eines hohen Maßes an nachhaltiger Konvergenz;

19.  fordert die Regierung und das Parlament von Montenegro dringend auf, so bald wie möglich die nationalen Rechtsvorschriften für den Landschaftsschutz – insbesondere auch den Schutz der Küstenlandschaft – und für den Schutz der Gewässer und der Meeresumwelt anzunehmen sowie die Masterpläne für integrierte Abfallwirtschaft und für Abwasseraufbereitung umzusetzen, vor allem durch die Förderung der Abfalltrennung in den Fremdenverkehrseinrichtungen an der Küste und durch den Bau von thermischen Verwertungsanlagen; weist insbesondere auf das empfindliche ökologische Gleichgewicht der Bucht von Kotor hin und unterstreicht die dringende Notwendigkeit, konzertierte Aktionen zum Schutz dieses Erbes von seltener natürlicher und architektonischer Schönheit durchzuführen;

20.  empfiehlt den montenegrinischen Staatsorganen, die in Artikel 109 aufgeführten Ziele umzusetzen, indem so bald wie möglich Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen errichtet werden; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die montenegrinische Regierung bei der Suche nach den notwendigen öffentlichen oder öffentlich-privaten Finanzierungsquellen für den Bau solcher Anlagen zu unterstützen; stellt fest, dass der Entwurf der Energiestrategie 2025 eine Gelegenheit darstellt, Montenegros Energiesektor umweltfreundlicher zu gestalten, und betont, wie wichtig dies für die Entwicklung des Landes ist;

21.  weist darauf hin, dass ausländische Direktinvestitionen in Montenegro von Investitionen in Immobilien dominiert werden; ist besorgt über die kaum zu kontrollierende Land- und Immobilienspekulation, die Gefahr läuft, eine vollständige Zersiedlung der Küste herbeizuführen; weist gleichzeitig darauf hin, dass Baukontrollen hierbei eine wichtige Rolle spielen und in sensiblen Bereichen ausgewählte Baumoratorien abzuwägen sind;

22.  ist besorgt über den Mangel an Transparenz und die Monokultur innerhalb der politischen und wirtschaftlichen Strukturen und stellt fest, dass dies Montenegros Entwicklung als demokratische marktwirtschaftliche Gesellschaft behindert;

23.  ist der Auffassung, dass der Mangel an einer kurz- und langfristigen wirtschaftlichen Entwicklungsplanung sowie das Scheitern, gegen die umfangreiche „Schattenwirtschaft“ Montenegros vorzugehen, sich als abträglich für die erfolgreiche Umsetzung des SAA erweisen können; fordert die montenegrinischen Staatsorgane daher auf, die Arbeitslosigkeit entschlossen zu bekämpfen, die eines der größten wirtschaftlichen und sozialen Probleme der montenegrinischen Gesellschaft darstellt, und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Schaffung eines wettbewerbsorientierten und transparenten Unternehmensumfelds abzielen;

24.  erinnert daran, wie wichtig die Entwicklung eines intermodalen, nicht ausschließlich auf den Straßenverkehr ausgerichteten Verkehrsnetzes ist; ist der Auffassung, dass dieses Ziel durch Partnerschaften mit dem privaten Sektor und durch die Ausgabe von Staatsanleihen verfolgt werden könnte; empfiehlt, die Erneuerung der Eisenbahnen fortzusetzen und die teilweise stillgelegten Strecken von Podgorica zur Stadt Nikšić und zur albanischen Grenzstadt Shkodër wiederaufzubauen;

25.  fordert die Regierung von Montenegro auf, auf der Grundlage des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit von 1997 und der Konvention des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge langfristige Lösungen für Unterbringung und Staatsangehörigkeit der Flüchtlinge aus dem benachbarten Kosovo zu finden;

26.  fordert die montenegrinischen Staatsorgane dringend auf, die Teilnahme Montenegros an den Gemeinschaftsprogrammen – insbesondere in den Bereichen Bildung und Ausbildung – noch wirksamer zu koordinieren; weist darauf hin, dass diese Programme ein wirksames Instrument sein können, um die Qualität des Bildungs- und Ausbildungsangebots zu verbessern und der montenegrinischen Jugend neue Studienmöglichkeiten, einschließlich der Möglichkeit von Auslandsaufenthalten, zu bieten; hält es für angebracht, zusammen mit der Kommission zu untersuchen, wie Partnerschaften zwischen montenegrinischen Einrichtungen und entsprechenden Einrichtungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gefördert werden können; ist der Ansicht, dass eine Liberalisierung der Visaregelung die Einbeziehung der montenegrinischen Bevölkerung in die Gemeinschaftsprogramme einfacher machen würde;

27.  fordert die montenegrinische Regierung auf, Reformen im Medienrecht – und insbesondere das Gesetz über Medientransparenz und Verhinderung von Medienkonzentration – umzusetzen, um eine größere Transparenz zu ermöglichen und Medienmonopole sowohl bei den Printmedien als auch den elektronischen Medien zu verhindern; fordert das Parlament auf, die Unabhängigkeit des Rundfunkrates Montenegros (RTCG), einschließlich einer echten Vertretung aller Gesellschaftsgruppen, zu gewährleisten, wodurch die vollständige Umwandlung des RTCG in eine professionelle öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt gefördert würde;

28.  weist darauf hin, dass die Stärkung und Gewährleistung von unabhängigen Medien mit ausgewogener Berichterstattung unabdingbar ist;

29.  bedauert zutiefst, dass es keine Entschließung zu dem Fall des ermordeten Journalisten Duško Jovanović gab, der zum Zeitpunkt seiner Ermordung dabei war, eine Reihe von Artikeln über den Zigarettenschmuggel und andere Formen der organisierten Kriminalität in Montenegro zu veröffentlichen;

30.  fordert die montenegrinische Regierung auf, die Pressefreiheit zu gewährleisten und Ermittlungen zu dem am 1. September 2007 in Podgorica verübten Angriff auf den Direktor der unabhängigen Tageszeitung „Vijesti“, Zeljko Ivanovic, durchzuführen;

31.  hebt die wichtige Rolle hervor, die die Zivilgesellschaft bei der Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit spielen kann, indem sie auf soziale Probleme und heikle politische Themen aufmerksam macht; fordert in diesem Zusammenhang einen wirksameren Schutz und bessere Bedingungen für Akteure der Zivilgesellschaft;

32.  nimmt das Engagement der montenegrinischen Regierung für die Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zur Kenntnis und erwartet eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der Kultur, wozu unter anderem auch Anreize zu Vereinsgründungen und die Förderung persönlicher Kontakte gehören;

33.  begrüßt die Initiativen, die darin bestehen, montenegrinischen Studenten Studienmöglichkeiten in den EU-Mitgliedstaaten zu bieten; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, neue Wege der Interaktion mit dem montenegrinischen Volk zu suchen;

34.  bedauert, dass sich die Eröffnung der Delegation der Kommission in Montenegro verzögert hat; erinnert daran, wie wichtig eine sichtbare Präsenz der Europäischen Union in Montenegro ist, insbesondere im Hinblick auf das Inkrafttreten des SAA; begrüßt, dass die Kommission das Personaleinstellungsverfahren für das Informationsbüro in Podgorica eingeleitet hat, und ist zuversichtlich, dass es so schnell wie möglich abgeschlossen sein wird;

35.  begrüßt die Eröffnung des neuen Grenzübergangs in Scepan Polje am 1. Oktober 2007 und im Zusammenhang damit die Ankündigung des Baus weiterer neuer Grenzübergänge; begrüßt in diesem Zusammenhang die Entwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen;

36.  stellt fest, dass ein dauerhaftes Abkommen über die kroatisch-montenegrinische Grenze das zwischen Kroatien und der damaligen Staatenunion Serbien und Montenegro geschlossene Interimsabkommen wird ersetzen müssen; ist der Auffassung, dass sich das derzeitige, auf der Halbinsel Prevlaka geschlossene Interimsabkommen als ausgezeichnete Grundlage für ein neues, dauerhaftes Abkommen erwiesen hat;

37.  begrüßt, dass das Parlament von Montenegro einen neuen Verfassungstext verabschiedet hat; glaubt, dass mit der neuen Verfassung eine klarere Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative eingeführt wird und dass sie ausreichende Schutzklauseln für nationale Minderheiten vorsieht;

38.  vertritt die Auffassung, dass der neue Verfassungstext ein Schritt in die richtige Richtung ist, der einen weiteren Beweis für die Bereitschaft Montenegros darstellt, sich vollständig in die EU zu integrieren; ist jedoch der Ansicht, dass die Vorschriften für die Ernennung und die Amtsenthebung von Richtern und Staatsanwälten im Hinblick auf eine bessere Gewährleistung einer unabhängigen Justiz verschärft werden sollten, sobald geeignete Schritte unternommen wurden, um die Rechenschaftspflicht von Richtern zu verbessern und die weit verbreitete Korruption auszumerzen, die das Ansehen der Justizbehörden beschädigt;

39.  ist der Auffassung, dass die regionale Zusammenarbeit zwischen den westlichen Balkanstaaten ein wirksames Instrument zur Lösung ihrer politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme sein kann; begrüßt Montenegros Beitritt zum Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen (CEFTA), das in erheblichem Maße zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes beitragen wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die montenegrinischen Staatsorgane bei der Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern in den Bereichen Energie, Umwelt und Verkehr zu unterstützen; betont die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit für die Integration Montenegros in die Europäische Union;

40.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie der Regierung der Republik Montenegro zu übermitteln.