Entschließungsantrag - B6-0136/2009Entschließungsantrag
B6-0136/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

10.3.2009

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B6‑0012/2009
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Charles Tannock, Thomas Mann und Georg Jarzembowski
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zum 50. Jahrestag des tibetanischen Aufstands und zum Dialog zwischen dem Dalai Lama und der chinesischen Regierung

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0135/2009

Verfahren : 2009/2550(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0136/2009
Eingereichte Texte :
B6-0136/2009
Angenommene Texte :

B6‑0136/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zum 50. Jahrestag des tibetanischen Aufstands und zum Dialog zwischen dem Dalai Lama und der chinesischen Regierung

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu China und Tibet,

–   unter Hinweis auf die vorangegangen acht Dialogrunden zwischen der chinesischen Regierung und den Gesandten des Dalai Lama, die im September 2002 aufgenommen wurden,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Regierung der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union zu Tibet auf dem Gipfeltreffen USA-EU vom 10. Juni 2008,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Dalai Lama vom 4. Dezember 2008 vor dem Europäischen Parlament,

–   gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich im März 2009 die Flucht des Dalai Lama aus Tibet und der Beginn seines Exils in Indien zum fünfzigsten Mal jähren,

B.  in der Erwägung, dass die Tibeter jedes Jahr der Umstände gedenken, die zu ihrer Trennung vom Dalai Lama geführt haben, u. a. des bewaffneten Konflikts zwischen der chinesischen Volksbefreiungsarmee und dem tibetischen Widerstand, der dazu führte, dass Zehntausende Tibeter starben und weitere Zehntausende ins Exil flüchteten,

C.   in der Erwägung, dass die chinesische Regierung beschlossen hat, dass der 28. März 2009, der 50. Jahrestag der Auflösung der tibetischen Regierung, von nun an als „Tag der Emanzipation der Leibeigenen“ in der Autonomen Region Tibet begangen wird,

D.   in der Erwägung, dass sich am 10. März 2008 eine Welle von Protesten gegen die unrechtmäßige chinesische Regierung im tibetischen Hochland auszubreiten begann, in deren Verlauf viele Tibeter zu Tode kamen, verschwanden und zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, dass starke Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, die immer noch in Kraft sind, und dass eine „Vergeltungskampagne“ der chinesischen Regierungsbehörden gegen das tibetische Volk geführt wurde,

E.   in der Erwägung, dass der Dalai Lama sich in seinem Exil für eine gewaltfreie, friedliche Lösung für Tibet und für einen Dialog mit der chinesischen Regierung einsetzt und dass ihm dafür der Friedensnobelpreis verliehen wurde,

F.   in der Erwägung, dass acht Gesprächsrunden zwischen den Abgesandten des Dalai Lama und Vertretern der chinesischen Regierung zu keinen konkreten oder substanziellen Ergebnissen geführt haben,

G.   in der Erwägung, dass das „Memorandum über echte Autonomie für das tibetische Volk“ die Grundsätze der chinesischen Verfassung und die territoriale Integrität der Volksrepublik China respektiert, von der chinesischen Regierung jedoch als Versuch abgelehnt wurde, eine „Teilautonomie“ oder eine „Autonomie durch die Hintertür“ anzustreben,

1.   fordert die chinesische Regierung nachdrücklich auf, das „Memorandum über echte Autonomie für das tibetische Volk“ vom November 2008 als Grundlage für eingehende Diskussionen zu betrachten, um unter Einhaltung der in der Verfassung und den Gesetzen der Volksrepublik China niedergelegten Grundsätze zu einem positiven und echten Wandel in Tibet zu gelangen;

2.   fordert den Ratsvorsitz auf, anlässlich des 50. Jahrestages des Exils des Dalai Lama in Indien eine Erklärung anzunehmen, in der die chinesische Regierung aufgefordert wird, direkte und ernstzunehmende Beziehungen mit dem Dalai Lama und seinen Abgesandten aufzunehmen, und dabei auch auf das „Memorandum über echte Autonomie für das tibetische Volk“ einzugehen;

3.   fordert den Ratsvorsitz auf, den Dalai Lama zu einer Sitzung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) einzuladen und mit ihm darüber zu diskutieren, wie die Europäische Union Fortschritte im Hinblick auf eine Lösung für Tibet ermöglichen könnte;

4.   fordert den Rat auf, erneut zu prüfen, ob ein Sondergesandter für Fragen im Zusammenhang mit Tibet ernannt werden sollte;

5.   fordert das nächste Europäische Parlament auf, vor Ende 2009 eine Sonderanhörung zur Menschenrechtslage in Tibet und zum chinesisch-tibetischen Dialog zu organisieren;

6.   fordert den chinesischen Präsidenten Hu Jintao auf, unter Beweis zu stellen, dass er sich seiner Erklärung vom 6. März 2008, wonach die Stabilität in Tibet die Stabilität der Volksrepublik und die Sicherheit in Tibet die Sicherheit Chinas betrifft, verpflichtet fühlt, und fordert eindringlich, dass die chinesische Führung das Wohlergehen des tibetischen Volkes gewährleistet und soziale Harmonie und Stabilität erhält, indem der Ständige Ausschuss des regionalen Volkskongresses der Autonomen Region Tibet angewiesen wird, seine Entscheidung, den 28. März als „Tag der Emanzipation der Leibeigenen“ zu begehen, zurückzunehmen;

7.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China sowie Seiner Heiligkeit dem Dalai Lama zu übermitteln.