ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Billigung der Ernennung von Herrn Paweł Samecki als Mitglied der Kommission
10.9.2009
Joseph Daul im Namen der PPE-Fraktion
Martin Schulz im Namen der S&D-Fraktion
Guy Verhofstadt im Namen der ALDE-Fraktion
Malcolm Harbour im Namen der ECR-Fraktion
Francesco Enrico Speroni im Namen der EFD-Fraktion
B7‑0035/2009
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Billigung der Ernennung von Herrn Paweł Samecki als Mitglied der Kommission
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 214 Absatz 2 Unterabsatz 3 des EG-Vertrags und Artikel 215 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 4 der Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission[1],
– unter Hinweis auf den Umstand, dass Frau Danuta Hübner am 24. Juni 2009 als Mitglied der Kommission zurückgetreten ist,
– unter Hinweis auf die Benennung von Herrn Paweł Samecki als Mitglied der Kommission durch die Regierung Polens,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 4. Juli 2009 zur Ernennung eines neuen Mitglieds der Kommission der Europäischen Gemeinschaften,
– in Kenntnis des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 9. Juli 2009 betreffend das für die Ernennung von Nachfolgern für ausscheidende Kommissionsmitglieder geltende Verfahren[2],
– unter Hinweis auf die Aussprache zwischen dem designierten Kommissionsmitglied und seinem zuständigen Ausschuss am 2. September 2009,
– gestützt auf Artikel 106 und Anlage XVII Absatz 2 Unterabsatz 2 seiner Geschäftsordnung,
1. billigt die Ernennung von Herrn Paweł Samecki als Mitglied der Kommission für die verbleibende Amtszeit der Kommission bis zum 31. Oktober 2009;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat zu übermitteln.