Entschließungsantrag - B7-0120/2009Entschließungsantrag
B7-0120/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu demokratiefördernden Maßnahmen in den Außenbeziehungen der EU

19.10.2009

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0123/2009
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Veronique De Keyser, Richard Howitt, Thijs Berman im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0118/2009

Verfahren : 2009/2718(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0120/2009
Eingereichte Texte :
B7-0120/2009
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B7‑0120/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zu demokratiefördernden Maßnahmen in den Außenbeziehungen der EU

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere deren Artikel 21, und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

 

–    unter Hinweis auf die Artikel 3, 6, 11 und 19 des EU-Vertrags und die Artikel 177, 300 und 310 des EG-Vertrags,

 

–    unter Hinweis auf alle Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern und die darin enthaltenen Menschenrechts- und Demokratieklauseln,

 

–    unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2007 in Straßburg proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

 

–    in Kenntnis der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur 'UN-Milleniumserklärung' vom 8. September 2000, A/RES/55/2

 

–    unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung mit dem Titel „Förderung und Konsolidierung der Demokratie" vom 4. Dezember 2000, A/RES/55/96,

 

–    unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung zu den „Ergebnissen des Arbeitsgipfels 2005" vom 15. September 2005, A/RES/60/1,

 

–    unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung zu den „Ergebnissen des Arbeitsgipfels 2005" vom 15. September 2005, A/RES/60/1,

 

–    unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung zur Stärkung der Rolle regionaler, subregionaler und sonstiger Organisationen und Abmachungen bei der Förderung und Festigung der Demokratie vom 20. Dezember 2004, A/RES/59/201,

 

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU (KOM(2000)191),

 

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2001 zur Mitteilung der Kommission über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU,

 

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern (KOM(2001)252),

 

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2002 zur Mitteilung der Kommission zur Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern,

 

–    in Kenntnis der Europäischen Sicherheitsstrategie (12. Dezember 2003),

 

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu Governance in Entwicklungsländern (KOM(2003)615),

 

–    in Kenntnis seines Berichts, A5-0219/2004 zu der Mitteilung der Kommission,

 

–    unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik von 2005,

 

–    in Kenntnis der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (2005) und des Aktionsplans von Accra (2008),

 

–    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik - Schritte für ein harmonisiertes Konzept in der Europäischen Union“, (KOM(2006)421),

 

–    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (EIDHR),

 

–    unter Hinweis auf den Beschluss seines Präsidiums vom 18. Juni 2007 zur Einrichtung des Büros zur Förderung der Parlamentarischen Demokratie,

 

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom Mai 2008 zu den „EU-Wahlbeobachtungsmissionen: Ziele, Verfahren und künftige Herausforderungen“

 

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2009 zur Unterstützung der demokratischen Staatsführung – für einen verbesserten EU-Rahmen,

 

–    in Kenntnis der Anfrage vom 30. September 2009 an die Kommission über den Aufbau der Demokratie im Bereich Außenbeziehungen (O-00xx/2009 - B7‑0xxx/2009),

 

–    gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

 

A.  in der Erwägung, dass Demokratie und Menschenrechte zu den Grundwerten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zählen und von Beginn an zentrale Bestandteile der europäischen Integration waren,

 

B.   in der Erwägung, dass die grundlegenden Verträge der Europäischen Union ein konsequentes Einsetzen für Demokratie und Menschenrechte unterstreichen und die politischen Kriterien von Kopenhagen betreffend „stabile Institutionen die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten garantieren“ stets auch Schlüsselelement des Erweiterungsprozesses waren,

 

C.  in der Erwägung, dass die Vorstellungen der EU von Aufbau und Unterstützung der Demokratie noch nicht in einem einzigen Dokument dargelegt wurden,

 

D.  in der Erwägung, dass ein breites Verständnis der Demokratie dazu geführt hat, dass politische, soziale und wirtschaftliche Rechte innerhalb der EU erfolgreich integriert wurden und zum Schlüsselelement für die Schaffung von Stabilität und Wohlstand in einer in der Geschichte der Welt bisher noch nie dagewesenen Ausprägung gewesen sind,

 

E.   in der Erwägung, dass Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union (VEU) festgeschrieben ist, dass eines der wichtigsten Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik darin besteht, „Die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ zu fördern,

 

F.   in der Erwägung, dass demokratische Systeme sich zwar – wie in der EU der Fall – in Form und Gestalt unterscheiden können, Demokratie jedoch ein universeller Wert ist und dass wesentliche Grundsätze und Elemente der Demokratie in zahlreichen internationalen Erklärungen und Abkommen fest verankert sind; in der Erwägung, dass diese Elemente in zwei Resolutionen der UN-Generalversammlung aus den Jahren 2000 und 2005 (A/RES/55/96 und A/RES/59/201) definiert wurden und Folgendes umfassen:

 

•     Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich Vereinigungsfreiheit und Recht auf friedliche Versammlungen, Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit,

•     das Recht, sich unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen, zu wählen und gewählt zu werden bei regelmäßigen, unabhängigen und freien Wahlen nach dem Grundsatz der allgemeinen, gleichen und geheimen Wahl, die es der Bevölkerung ermöglichen, ihrem freien Willen Ausdruck zu verleihen,

•     ein pluralistisches System mit politischen Parteien und Organisationen,

•     die Achtung der Rechtsstaatlichkeit,

•     Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz,

•     Transparenz und Rechenschaftspflicht in den öffentlichen Verwaltungsstellen,

•     freie, unabhängige und pluralistische Medien,

 

G.  in der Erwägung, demokratische und partizipatorische Governance basierend auf dem Willen der Völker – wie in der Millennium-Erklärung festgestellt wurde – am besten dazu geeignet sind, das Recht von Männern und Frauen, ihr Leben zu leben und Kinder in Würde frei von Hunger und Angst vor Gewalt, Unterdrückung und Ungerechtigkeit aufzuziehen, zu garantieren,

 

H.  in der Erwägung, dass die Möglichkeit von Männer und Frauen, unter gleichen Voraussetzungen am politischen Leben und an der Entscheidungsfindung teilzunehmen, Voraussetzung für eine echte Demokratie ist,

 

I.    in der Erwägung, dass Demokratie, Entwicklung und Achtung aller Menschenrechte, einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, sich gegenseitig bedingen und wechselseitig stärken,

 

J.    in der Erwägung, dass Demokratie und Sicherheit eindeutig miteinander verknüpft sind, wie dies von der Europäischen Sicherheitsstrategie anerkannt wird, wo es heißt, dass eine gute Staatsführung zu verbreiten, soziale und politische Reformen zu unterstützen, gegen Korruption und Machtmissbrauch vorzugehen, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte einzuführen, die besten Mittel sind, die internationale Ordnung zu stärken,

 

K   in der Erwägung, die Europäische Union über eine breite Palette an Instrumenten und Einrichtungen verfügt, angefangen vom politischen Dialog und diplomatischen Initiativen bis hin zu speziellen Instrumenten für finanzielle und technische Zusammenarbeit, um auf diesem Wege die Demokratie weltweit zu fördern,

 

L.   in der Erwägung, dass die externen Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union, wie das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit, das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument und das Instrument für Stabilität, beträchtliche Möglichkeiten bieten, um demokratisches Regieren zu fördern und Unterstützung beim Aufbau institutioneller Kapazitäten zu leisten,

 

M.  in der Erwägung, dass das europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ein wichtiges Instrument für die finanzielle Unterstützung von Menschenrechten und Demokratie darstellt, da es global auch ohne Zustimmung des jeweiligen Ziellandes angewandt werden kann und damit Organisationen der Bürgergesellschaften direkt unterstützt werden können; in der Erwägung, dass die EU-Wahlbeobachtungsmissionen die von dem EIDHR finanziert werden, einen wichtigen Teil des Beitrags der EU zum Aufbau demokratischer Institutionen darstellen,

 

N.  in der Erwägung, dass ein besserer Überblick über die derzeit von der EU geleistete Demokratieförderung erforderlich ist und darüber, wie der umfangreiche Bestand an Einrichtungen und Instrumenten der EU zur Unterstützung der Demokratie weltweit in Partnerländern beiträgt und wie diese verschiedenen Instrumente und Akteure operieren und miteinander verknüpft sind,

 

O.  in der Erwägung, dass das Parlament in seinem Bericht über die Berücksichtigung der Governance im Rahmen der Entwicklungspolitik der Europäischen Union betont hat, „wie wichtig die Weiterverfolgung von Wahl- und Parlamentsreformen über die Errichtung von Vielparteien-Wahlsystemen hinaus ist, damit umfassendere und wirksamere politische Tätigkeit innerhalb der Bevölkerung gewährleistet wird“[1],

 

1.   teilt die Auffassung, dass ein kohärenterer und einheitlicher Rahmen erforderlich ist, um die Unterstützung der EU für den Aufbau der Demokratie in der Welt effizienter zu gestalten;

 

2.   begrüßt die Bemühungen der früheren EU-Ratsvorsitze und des derzeitigen EU-Ratsvorsitzes im Sinne einer säulenübergreifenden Initiative für den Aufbau der Demokratie bei den außenpolitischen Maßnahmen der EU mit dem Ziel einer besseren Feinabstimmung der Politik sowie einer Stärkung der Tätigkeiten und der Koordinierung der Bemühungen und betont die Notwendigkeit eines dauerhaften Engagements in diesem Bereich als Teil der Schlussfolgerungen des Rates, die im November 2009 angenommen werden;

 

3.   empfiehlt, in die Schlussfolgerungen des Rates konkrete und praktische Vorschläge für eine bessere Koordinierung der Demokratieförderung im Rahmen der EU-Instrumente für Außen-, Menschenrechts- und Entwicklungspolitik aufzunehmen, sodass eine gemeinsame Plattform entsteht, die den dringlichen Notwendigkeiten der Demokratie als ein politisches System zur Bewältigung von Konflikten, zur Teilung der Macht und zur Sicherstellung einer gerechten Entwicklung gerecht wird;

 

4.   bekräftigt erneut, dass Demokratisierung und verantwortungsvolle Staatsführung kein Selbstzweck sind, sondern zudem Grundvoraussetzung sind für Reduzierung der Armut, nachhaltige Entwicklung, Frieden und Stabilität; stellt fest, dass Demokratie, wie der Integrationsprozess der EU selbst beweist, nicht nur der Förderung von politischen und bürgerlichen Rechten, sondern auch von wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechten, einschließlich der Solidarität dient;

 

5.   vertritt die Ansicht, dass die Verankerung von Demokratie und demokratischen Prozessen in Drittstaaten die beste Gewähr dafür bietet, dass wirksame Politiken im Zusammenhang mit globalen Fragen entwickelt werden, die auch die EU-Bürger betreffen; weist darauf hin, dass demokratische Systeme beispielsweise besser gegen das internationale Verbrechen, illegale Zuwanderung und Menschenhandel vorgehen, Umweltschutz leisten, ein offenes globales Handelssystem aufrechterhalten und nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung sicherstellen können;

 

6.   empfiehlt der EU, die Definition der UN-Generalversammlung für Demokratie von 2005 offiziell als Ausgangspunkt für ihre eigene Demokratisierungsarbeit festzuschreiben, um konzertierte weltweite Aktionen zur Förderung der Demokratie zu stärken;

 

7.   betont, dass Demokratie nicht exportiert oder von außen aufoktroyiert werden kann; unterstreicht das fortgesetzte Engagement der EU für die Grundsätze partizipatorischer Entwicklungsstrategien und Programme seitens der Partnerländer; betont indessen, dass dieser Prozess von allen verschiedenen EU-Instrumenten gefördert werden kann, soweit sie auf die spezifische Situation in dem jeweiligen Land abgestimmt sind;

 

8.   schlägt dem Rat und der Kommission vor, eine umfassende und detaillierte Analyse aller Tätigkeiten der EU zur Förderung der Demokratie im Rahmen von Stichprobenerhebungen in den Partnerländer durchzuführen, um die Vorlage gezielter praktischer Empfehlungen zu ermöglichen;

 

9.   empfiehlt dem Rat und der Kommission, die Pariser Erklärung und den Aktionsplan von Accra über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen ihrer Tätigkeiten zur Unterstützung des Demokratieaufbaus umzusetzen; empfiehlt insbesondere, dass gemeinsame EU-Demokratiebewertungen sowie gemeinsame EU-Programmplanung und -Lastenteilung bestehen, um die Auswirkungen und die Sichtbarkeit der Maßnahmen der EU zur Demokratieförderung zu erhöhen;

 

10. unterstreicht die Bedeutung der bereits in Abkommen der EU enthaltenen Menschenrechtsklauseln; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass diese Klauseln zunächst in bestehenden Abkommen konsequent angewandt werden sollten, statt neue Vereinbarungen mit zusätzlichen Bedingungen zu planen;

 

11. schlägt der Kommission vor, in alle Länderstrategiepapiere ein Kapitel über den Stand der Demokratieentwicklung einzuführen, in die Empfehlungen entsprechender EU-Wahlbeobachtungsmissionen aufzunehmen und einzuarbeiten, und, wo immer es angemessen erscheint, dafür zu sorgen, dass Demokratieförderung in den Kooperationsprogrammen mit den Partnerländern durchgängig Eingang findet;

 

12. unterstreicht die Notwendigkeit, die im Rahmen der verschiedenen externen Finanzierungsinstrumente durchgeführten Maßnahmen besser zu koordinieren, und die Komplementarität zwischen geographischen und thematischen Förderinstrumenten voll auszuschöpfen;

 

13. fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, breit angelegte umfassende Konsultationen mit allen Akteuren in der EU und den Drittländern einschließlich der Institutionen und der regionalen und lokalen Akteure und unabhängiger Gruppierungen der Zivilgesellschaft, durchzuführen, bevor sie neue Initiativen zur Förderung des Demokratieaufbaus startet;

 

14. ermutigt die Kommission, demokratische Institutionen aller Ebenen, insbesondere Parlamente sowie regionale und lokale Gebietskörperschaften, systematischer bei der Vorbereitung und Umsetzung länderspezifischer Instrumente wie z. B. Abkommen zwischen der EU und betroffenen Partnerländern oder Länderstrategiepapieren systematischer mit einzubeziehen;

 

15. betont, dass die Demokratieförderung umfassend sein muss, d.h. alle in der Resolution der UN-Generalversammlung von 2005 enthaltenen Fragen angegangen werden müssen und bei der Umsetzung ein langfristiger Ansatz gewählt werden muss; betrachtet das europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte als ein wesentliches Instrument für die finanzielle Unterstützung in dieser Hinsicht und fordert, dass eine angemessene Unterstützung beibehalten und verstärkt wird;

 

16. würdigt den positiven Beitrag der EU-Wahlbeobachtungsmissionen (EOM) zur Stärkung des Demokratieprozesses, zur besseren Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, zur Förderung von verantwortungsvoller Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit und insbesondere bei der Unterstützung des Wahlablaufs in der ganzen Welt, betont jedoch die Notwendigkeit, eine kohärente Politik im Anschluss an die Wahlen unter besonderer Betonung einer Konvergenz zwischen technischer und politischer Begleitung zu verfolgen, bei der die Entwicklungsförderung mit den demokratischen Grundprinzipien und den Werten des demokratischen Regierens in Einklang steht;

 

17. betont, dass die EU bei ihren Bemühungen um Demokratieförderung durchgängig ein besonderes Augenmerk auf die Rolle der gewählten Vertreter und politischen Parteien, die Unabhängigkeit der Medien sowie die Stärkung der Beteiligung der Frauen am politischen und öffentlichen Leben haben muss;

 

18. empfiehlt die Einführung einer spezifischen Strategie zur Unterstützung neuer und demokratisch gewählter Parlamente im Hinblick auf eine permanente Festigung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvoller Staatsführung und die weitere Entwicklung eines Instruments der Begegnung von gleich zu gleich zwischen Parlamentsmitgliedern verschiedener Staatsangehörigkeit im Sinne einer wirksamen und effizienten Vertretung der Interessen der Wählerschaft, einer wirksamen und effizienten Überwachung der Exekutive und von Mitteln und Wegen, einen Informationsfluss zwischen allen Teilen der Regierungssysteme aufrechtzuerhalten;

 

19. bekräftigt seine Entschlossenheit, durch Verstärkung seiner Beteiligung an der Wahlbeobachtung, der Weiterverfolgung der EU-Wahlbeobachtungsmissionen und den parlamentarischen Kapazitätsaufbau zur Verstärkung demokratischer Prozesse beizutragen mittels des Büros für die Förderung der parlamentarischen Demokratie (OPPD) das den Aufbau institutioneller und administrativer Kapazitäten der Parlamente neuer und aufstrebender Demokratien durch Beratung, Trainingsangebote, Praktika, Austausch bewährter Praktiken und Vernetzung unterstützen kann; betont ferner, dass parlamentarische Versammlungen wie AKP-EU, EUROLAT, EUROMED und EURONEST einbezogen werden sollten;

 

20. fordert die Delegationen der Kommission auf, eine Partnerschaft zum Büro zur Förderung der parlamentarischen Demokratie zu knüpfen, wenn es um die Initiierung von Unterstützungsprogrammen für Parlamente geht;

 

21. empfiehlt, dass in den Schlussfolgerungen der November-Tagung des Rates ein Aktionsplan aufgenommen und dass bis Ende 2010 ein Fortschrittsbericht vorgelegt wird;

 

22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.