Entschließungsantrag - B7-0065/2010Entschließungsantrag
B7-0065/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

01.02.2010

eingereicht im Anschluss an die Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Zoran Thaler im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten  


Verfahren : 2009/2768(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0065/2010

B7‑0065/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates in Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003, in denen allen Ländern des westlichen Balkans versprochen wurde, dass sie der Europäischen Union beitreten werden,

–    unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Status eines Bewerberlandes für die Mitgliedschaft in der EU zu gewähren, sowie unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes im Anschluss an die Tagungen des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2006 sowie vom 14. und 15. Dezember 2006,

–    unter Hinweis auf das 1995 zwischen der Republik Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien abgeschlossene Interimsabkommen,

–        in Kenntnis des Fortschrittsberichts 2009 der Kommission über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und der Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2008 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009–2010“[1],

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des sechsten Treffens des Stabilisierungs- und Assoziierungsrates der Europäischen Union und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vom 27. Juli 2009,

–    unter Hinweis auf die Empfehlungen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien vom 31. März 2009,

–   unter Hinweis auf das Rückübernahmeabkommen, das am 18. September 2007 zwischen der EU und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien geschlossen wurde, und auf die am 1. Dezember 2009 angenommene Verordnung 1244/2009 des Rates vom 30. November 2009[2] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind,

–    unter Hinweis auf den Beschluss 2008/212/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien[3],

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ und des Rates „Außenbeziehungen“ vom 7. und 8. Dezember 2009,

–    gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Erweiterungsprozess sowohl für die Beitrittsländer als auch für die Europäische Union in ihrer Gesamtheit von Vorteil ist,

B.   in der Erwägung, dass die Aussicht auf Integration in die EU die Reformen im westlichen Balkanraum weiterhin positiv beeinflusst und für größere Stabilität, Frieden und größeren Wohlstand in dieser Region sorgt,

C. in der Erwägung, dass in jedem Land, das der EU beitreten will, die Korruptionsbekämpfung auf der Heranführungsagenda der EU eine wichtige Priorität darstellt,

D.  in der Erwägung, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien den Reformprozess fortsetzt und der Europäischen Union beitreten wird, sobald das Land alle Kopenhagener Kriterien erfüllt,

1.  beglückwünscht die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zu den Fortschritten, die sie seit dem letzten Fortschrittsbericht erzielt hat; stellt mit Genugtuung fest, dass die Kommission auf der Grundlage dieser Fortschritte die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen empfohlen hat; fordert den Rat auf, die Empfehlung der Kommission ohne weiteren Verzug auf dem Gipfeltreffen im März 2010 zu bestätigen, und erwartet, dass die Verhandlungen in naher Zukunft beginnen werden;

2.  betont, dass die eindeutige und greifbare Aussicht auf baldige EU-Mitgliedschaft für den Reformprozess in den Ländern der Region und insbesondere in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien weiterhin die wesentliche treibende Kraft ist; weist überdies darauf hin, dass einem ungehinderten Fortschritt auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft für die Sicherstellung politischer Stabilität, die das gemeinsame Ziel der politischen Akteure und der ethnischen Gruppen im Land ist, höchste Bedeutung zukommt;

Politische Entwicklungen

3.  begrüßt den breiten Konsens zwischen den Regierungs- und Oppositionsparteien über die europäische Berufung des Landes; stellt mit Genugtuung fest, dass dieser Konsens und der verbesserte politische Dialog zu einer beschleunigten Verabschiedung der Gesetze über die Integration in die EU geführt haben; betont allerdings, wie wichtig die effektive Anwendung solcher Gesetze ist; begrüßt die Tatsache, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung den Prozess des EU-Beitritts befürwortet und daher die notwendigen Reformen konsequent unterstützt;

4.   begrüßt die guten Fortschritte, die das Land bei der Bekämpfung der Korruption und insbesondere mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Parteienfinanzierung erzielt hat; stellt jedoch fest, dass die Korruption – ein Problem, das den Ländern dieser Region gemeinsam ist – weiterhin weit verbreitet ist und dass weitere energische Anstrengungen erforderlich sind, um sie auszurotten;

5.  weist darauf hin, dass effiziente Parlamente, die ihre gesetzgeberische Rolle erfüllen und die Tätigkeit der Regierungen kontrollieren, die Grundlage der Demokratie sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die Verabschiedung des Parlamentsgesetzes, welches die Funktionsweise des Parlaments erheblich verbessert; stellt fest, dass die Funktionsweise des Parlaments weiter verbessert und die Rolle der Opposition gestärkt werden muss, indem die Geschäftsordnung des Parlaments in Einklang mit bewährten europäischen Verfahren gebracht wird; bedauert den jüngsten Beschluss einer politischen Partei, sich aus der parlamentarischen Arbeit zurückzuziehen, und fordert alle Parteien mit Nachdruck auf, eine allgemein akzeptierte Lösung zu verfolgen, die zu einer Normalisierung der parlamentarischen Arbeit führen würde;

6.  beglückwünscht die Staatsorgane zur Durchführung der Präsidentschafts- und Kommunalwahlen, die im Vergleich zu den Parlamentswahlen im Jahr 2008 gute Fortschritte darstellen; stellt mit Genugtuung fest, dass die Wahlen die meisten internationalen Standards erfüllt haben, und fordert die Regierung auf, mit der Umsetzung der verbleibenden Empfehlungen des BDIMR/OSZE fortzufahren, insbesondere indem sie die Wählerliste aktualisiert und den gleichberechtigten Zugang zu den Medien für Parteien und Kandidaten sicherstellt und die Vorschriften über die Finanzierung des Wahlkampfes uneingeschränkt umsetzt; unterstreicht, dass einige Fälle, in denen Berichten zufolge Wähler, insbesondere Beamte, unter Druck gesetzt und eingeschüchtert wurden, untersucht werden müssen; begrüßt die Tatsache, dass einige derjenigen, die sich Unregelmäßigkeiten zuschulden kommen ließen, vor Gericht gestellt wurden, und erwartet, dass die verbleibenden Unregelmäßigkeiten untersucht und die Täter strafrechtlich verfolgt werden;

7.   unterstreicht, wie wichtig es ist, die innerethnischen Beziehungen zu verbessern, einschließlich einer Gewährleistung der Rechte von Personen jedweden ethnischen Ursprungs, indem auch weiterhin das Rahmenabkommen von Ohrid umgesetzt wird, das der Eckpfeiler der innerethnischen Beziehungen im Lande ist; fordert alle Volksgruppen und ihre führenden Vertreter auf, die Empfindlichkeiten anderer Gruppen zu respektieren und insbesondere auf eine aufrührerische Sprache und provozierende Symbole zu verzichten, die die Rolle anderer ethnischer Gruppen untergraben; betont außerdem, wie wichtig die Bildung in dem Prozess der Integration ist, und fordert die Staatsorgane in diesem Zusammenhang auf, der Praxis ein Ende zu setzen, in den Schulen ethnische Gruppen getrennt voneinander in Schichten zu unterrichten;

8.   verweist insbesondere auf den derzeitigen Dezentralisierungsprozess, der einen wichtigen Schritt zur besseren Funktionsfähigkeit des Landes und zur Verbesserung der interethnischen Beziehungen darstellt; betont, dass die Gemeinden mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden müssen, um ihre neuen Aufgaben zu erfüllen, wenn eine erfolgreiche Durchführung dieses Prozesses sichergestellt werden soll, und dass ihre Kapazität zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Zuständigkeiten gestärkt werden muss;

9.   betont, dass der Zugang der Bürger zum Recht ein Kernelement der Rechtsstaatlichkeit ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die im Bereich des Justizwesens erzielten Fortschritte und die Zusage der Regierung, die Reformen fortzuführen, was unter anderem in der Aufstockung der Mittel für die Gerichte und Staatsanwaltschaften zum Ausdruck kommt; unterstreicht die Bedeutung einer Umsetzung der Gesetze und fordert die Regierungsstellen auf, die Unabhängigkeit der Justiz weiter zu stärken und die Unparteilichkeit der Richter zu gewährleisten; weist darauf hin, dass der Rückstand bei den vor Gericht anhängigen Fällen zurückgegangen ist, und ermutigt die Behörden, die Effizienz des Systems weiter zu verbessern, während sie gleichzeitig weiterhin für die Förderung der Achtung der Menschenrechte im Zusammenhang mit den Ermittlungs - und Gerichtsverfahren eintreten; fordert außerdem eine zügige Verabschiedung des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe;

10. stellt die Fortschritte fest, die bei der Reform der Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen und bei der Verabschiedung des Beamtengesetzes im Besonderen erzielt wurden; fordert die Staatsorgane auf, die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen, indem die Praxis der unrechtmäßigen Beförderungen und der Einstellung von Zeitpersonal im rechtsfreien Raum beendet wird;

11. begrüßt die bei der Reform der Polizei erzielten Fortschritte und die Einführung des neuen Laufbahnentwicklungssystems, das zum Prozess der Entpolitisierung der Polizei beiträgt; fordert die Staatsorgane auf, die Reformen fortzusetzen, um effiziente und demokratische Mechanismen für die Aufsicht über die Polizei zu gewährleisten und polizeilichen Fehlverhalten und Machtmissbrauch vorzubeugen;

12. fordert die Staatsorgane auf, die Entwicklung unabhängiger, vielfältiger und von politischer Einmischung freier Medien weiter zu fördern; unterstreicht die Notwendigkeit, die Medienfreiheit durch Anwendung europäischer Standards und eine Verbesserung der Transparenz kontinuierlich weiter zu stärken;

13. fordert die Staatsorgane auf, eine Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierung zu entwickeln (Gewährleistung der Gleichheit aller Menschen ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung) und alle zu diesem Zweck erforderlichen Gesetzesvorschriften zu erlassen; betont, dass energische Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Lage von Frauen und Kindern zu verbessern und sie vor häuslicher Gewalt zu schützen;

14. fordert die Regierung auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die derzeit begrenzte Beteiligung von Frauen am politischen Leben zu erhöhen; begrüßt die ergriffenen positiven Maßnahmen, die zu einem gestiegenen Anteil von Frauen im nationalen Parlament geführt haben; ist allerdings der Auffassung, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um die Beteiligung von Frauen am politischen Leben auf kommunaler Ebene zu erhöhen;

15. begrüßt den neuen institutionellen Rahmen der Ausschüsse für Chancengleichheit, die geschaffen worden sind, und hofft, dass diese Ausschüsse mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden und eindeutige Mandate erhalten;

16. stellt fest, dass zwar ein Konzept zur Bekämpfung häuslicher Gewalt beschlossen worden ist, solche Gewalt aber nach Auffassung der Kommission nach wie vor Anlass zur Sorge gibt; stellt mit Genugtuung fest, dass die Definition von Vergewaltigung im Strafrecht ausgeweitet worden ist, was für Frauen einen besseren Schutz bedeuten wird;

17. fordert diesbezüglich alle Gemeinden auf, die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Umsetzung der Tätigkeiten für die Integration der Roma 2005–2015 und die Strategie für die Roma zu unterzeichnen, um Roma-Fragen in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen auf lokaler Ebene zu behandeln; fordert die mazedonischen Staatsorgane auf, die Finanzmittel für die Umsetzung der operationellen Pläne als Teil des Nationalen Aktionsplans zugunsten von Roma-Frauen aufzustocken;

18. unterstreicht die wichtige Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft bei der laufenden Umwandlung des Landes, nicht nur im Zusammenhang mit dem Reformprozess und bei der Bekämpfung der Korruption, sondern – was gleichermaßen wichtig ist – für die innerethnischen Beziehungen und die Überwachung der Menschenrechtssituation; unterstreicht, dass solche Aktivitäten vom Instrument für Heranführungshilfe sowohl in Skopje als auch im Rest des Landes angemessen unterstützt werden sollten;

Wirtschaftliche und soziale Lage

19. lobt die Regierung für die zur Eindämmung der negativen Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise getroffenen makroökonomischen Maßnahmen; ist besorgt darüber, dass die Auswirkungen der Finanzkrise auf das Land die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit noch erhöhen und die Anstrengungen beeinträchtigen werden, sie zu senken; betont, dass die Behörden alles in ihrer Macht Stehende unternehmen sollten, um schutzbedürftige Gruppen innerhalb der Gesellschaft so weit wie möglich von den Folgen der Krise zu schützen;

20. beglückwünscht das Land dazu, dass es in dem jüngsten Bericht der Weltbank mit dem Titel „Doing Business 2009” einen besseren Rang einnimmt; weist jedoch darauf hin, dass die Verfahren für die Registrierung von Unternehmen und der Schutz der Eigentumsrechte noch nicht ausreichend verbessert worden sind und dass das Bildungssystem unzureichend mit Mitteln ausgestattet ist, um Humanressourcen hervorzubringen, die für die Entwicklung der Wirtschaft benötigt werden;

21. nimmt den jüngsten Protest von Gewerkschaften gegen die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen des Arbeitsrechts zur Kenntnis, mit denen die Rechte und Freiheiten der Arbeitnehmer beschnitten werden könnten; ist ernsthaft besorgt über den Status der Arbeitnehmer, insbesondere der Arbeitnehmerinnen in den Textilfabriken; weist darauf hin, dass die Gleichbehandlung von Frauen und gleiche Beschäftigungschancen ein Kernmerkmal einer wohlhabenden und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft sind;

22. vertritt die Auffassung, dass die Rechtsangleichung im Bereich des Umweltrechts zwar in bescheidenem Maße voranschreitet, dass die Umsetzung auf örtlicher Ebene jedoch noch erheblich weiter verbessert werden muss; bekräftigt seine Forderung nach einer wirksamen Überwachung der Wasserqualität und des Wasserstands der Grenzseen Ohrid, Prespa und Dojran sowie des Flusses Vardar/Axios; fordert eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Umweltfragen auf der Grundlage von EU-Normen und begrüßt in dieser Hinsicht Initiativen auf regionaler Ebene, wie z. B. das jüngste Treffen zwischen den Ministerpräsidenten Griechenlands, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Albaniens;

23. erkennt die Bedeutung dieser Ökosysteme an und fordert effektive Schritte – auf der Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung – zur Begrenzung der negativen Auswirkungen von menschlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten auf solche Ökosysteme, insbesondere im Hinblick auf gefährdete Arten und auf den generellen gesundheitlichen Zustand anfälliger Lebensräume; betont diesbezüglich, dass Verzögerungen beim Bau von Kläranlagen in allen größeren Städten und Industrianlagen Anlass zur Sorge geben;

24. fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, mit Investitionen in die Instandsetzung und den Ausbau des Eisenbahnnetzes zu beginnen, das sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich eine tragfähige Alternative zum Straßenverkehr bietet und eine entscheidende Voraussetzung für die Wiederaufnahme einer gedeihlichen regionalen Zusammenarbeit darstellt; ermutigt das Land, sein Verkehrssystem – insbesondere im Bereich des öffentlichen Verkehrs – besser mit allen Nachbarländern zu vernetzen, und fordert die Kommission auf, im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe die erforderliche technische und finanzielle Unterstützung zu leisten;

25. beglückwünscht die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu den Fortschritten, die sie bei der Vorbereitung auf die Übernahme der Verwaltung von Mitteln des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) erzielt hat; stellt mit Genugtuung die Akkreditierung nationaler Stellen für die IPA-Komponenten zur regionalen Entwicklung, zur Entwicklung der Humanressourcen und zur ländlichen Entwicklung fest; fordert die Regierung des Landes und die Kommission auf, die für die Übertragung der Verwaltung der IPA-Komponenten zur Hilfe beim Übergang und zum Institutionenaufbau sowie zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit notwendigen Arbeiten zu beschleunigen; betont die Bedeutung des IPA als wichtiges Instrument, um das Land bei seiner Vorbereitung auf eine künftige Mitgliedschaft in der EU zu unterstützen;

Regionale Fragen

26. beglückwünscht das Land dazu, dass es alle Zielvorgaben für die Liberalisierung der Visabestimmungen erfüllt hat, was zu der Verordnung 1244/20009 des Rates geführt hat, mit der die Visumpflicht ab dem 19. Dezember 2009 aufgehoben wurde; lobt die Regierung dafür, dass sie regionale Verantwortung gezeigt hat, indem sie den Staatsorganen von Bosnien und Herzegowina das Fachwissen des Chefunterhändlers für die Visaverhandlungen angeboten hat;

27. begrüßt, dass das Land sich an den zivilen und militärischen Missionen der EU beteiligt und sich den meisten Erklärungen und Gemeinsamen Standpunkten der EU anschließt; hält die kürzliche Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Kosovo sowie den Abschluss des Abkommens über den physischen Grenzverlauf zwischen beiden Ländern für einen entscheidenden Beitrag zur Stabilität in der Region;

28. weist darauf hin, dass gemäß den einschlägigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. und 20. Juni 2008 und denen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 7. und 8. Dezember 2008 und vom 8. Dezember 2009 die Aufrechterhaltung gutnachbarlicher Beziehungen, einschließlich einer ausgehandelten und für beide Seiten annehmbaren Lösung der Namensfrage, nach wie vor von wesentlicher Bedeutung ist;

29. begrüßt deshalb das neue, positivere Klima zwischen der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Regierung Griechenlands nach den jüngsten Wahlen in Griechenland und insbesondere das jüngste Treffen ihrer beiden Ministerpräsidenten; ermutigt die beiden Länder, ihre Bemühungen auf der höchsten Ebene zu intensivieren, um unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eine beiderseitig zufriedenstellende Lösung für die Frage der Namensgebung zu finden, und unterstreicht, dass die Europäische Union bereit sein sollte, Hilfestellung im Verhandlungsprozess zu leisten; stellt besorgt fest, dass in der gegenwärtigen Debatte historische Argumente bemüht werden, wozu auch das jüngste Phänomen der so genannten „Antikisierung“ zählt, was zu steigenden Spannungen mit den Nachbarn führen und neue interne Spaltungen hervorrufen könnte;

30. begrüßt die Initiative der neuen griechischen Regierung, als Anreiz ein symbolisches Zieldatum 2014 für den Beitritt der Staaten des westlichen Balkans zur EU vorzuschlagen; fordert in dieser Hinsicht die Regierungen der Staaten in der Region auf, aufrichtig zur Erreichung dieses hehren Ziels beizutragen;

31.     unterstreicht die Bedeutung von Wiederaussöhnung und Verständigung in der Region, die ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Werte und Grundsätze sind, und ermutigt die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Nachbarländer, aktiv für die Entwicklung und Umsetzung von vertrauensbildenden Maßnahmen im Bereich der Bildung und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie ein zunehmendes gemeinsames Verständnis der Geschichte einzutreten; fordert die Regierungsstellen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Nachbarstaaten auf, Handlungen und Äußerungen zu vermeiden, die solche Bemühungen negativ beeinträchtigen könnten; stellt fest, dass gemeinsame Feiern zu gemeinsamen historischen Anlässen mit benachbarten EU-Mitgliedstaaten zu einem besseren Verständnis der Geschichte und zur Aufrechterhaltung gutnachbarlicher Beziehungen beitragen;

32. fordert die Staatsorgane in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Hassreden in Bezug auf benachbarte EU-Mitgliedstaaten in den Medien und ähnliche Aussagen in Schulbüchern zu vermeiden;

33. fordert die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und ihre Nachbarländer auf, zu einer politischen Kultur beizutragen, die sich auf gegenseitigen Respekt, Verständnis füreinander, gegenseitiges Vertrauen und gegenseitige Toleranz stützt; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Politiker und Medien die Hauptverantwortung hierfür tragen;

34. betont, dass die Regierungen in der Region die Hauptverantwortung für Frieden, Sicherheit und Stabilität tragen und dass die Organe der EU hierbei eine wichtige Rolle spielen, und fordert sie nachdrücklich auf, die Folgen ihrer Entscheidungen und Handlungen sorgfältig abzuwägen; nimmt diesbezüglich mit Sorge zur Kenntnis, dass der Rat die Entscheidung über weitere Schritte im Erweiterungsprozess in Bezug auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien aufgeschoben hat, was das Risiko mit sich bringt, dass sich sowohl die politischen Spannungen zwischen den Volksgruppen im Land verschärfen als auch die Stabilität in der Region negativ beeinflusst wird;

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35. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu übermitteln.