eingereicht zum Abschluss der Aussprache über die Erklärung des gewählten Kommissionspräsidenten
gemäß Artikel 106 Absatz 4 der Geschäftsordnung
zur Kommission Barroso II
Rebecca Harms, Daniel Cohn-Bendit
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Kommission Barroso II
B7‑0071/2010
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),
– in Kenntnis der Erklärungen des gewählten Kommissionspräsidenten vor dem Europäischen Parlament vom 15. September 2009,
– in Kenntnis der schriftlichen und mündlichen Erklärungen der einzelnen designierten Mitglieder der Kommission in den Anhörungen seiner Ausschüsse sowie der von den Ausschussvorsitzenden in ihren Schreiben an den Präsidenten des Parlaments vorgenommenen Bewertungen dieser Anhörungen,
– gestützt auf Artikel 106 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 3 zweiter Unterabsatz des Vertrags über die Europäische Union aus Mitgliedern besteht, die „aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung und ihres Einsatzes für Europa unter Persönlichkeiten ausgewählt werden, die volle Gewähr für ihre Unabhängigkeit bieten“,
B. in der Erwägung, dass die Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder das Verfahren zur Einsetzung der Europäischen Kommission offener und transparenter machen und zeigen, dass das Europäische Parlament eine authentische Funktion dahingehend auszuüben hat, dass sichergestellt wird, dass die designierten Kommissionsmitglieder die oben genannten Kriterien erfüllen,
1. gibt zu bedenken, dass die Bürger in Europa sich derzeit bemühen, die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltkrise zu überwinden, wozu eine starke europäische Führung und ein neues politisches Konzept auf nationaler und europäischer Ebene notwendig sind;
2. ist der Auffassung, dass die Tätigkeit der neuen Kommission danach zu beurteilen sein wird, wie die Herausforderungen bewältigt werden, die verbunden sind mit der Überwindung dieser Dreifachkrise, der Definition der Rolle der EU auf globaler Ebene durch politische Maßnahmen in den Bereichen Menschenrechte, Entwicklung, Handel und Außenpolitik, der Umwandlung der EU in einen demokratischeren Raum, der den Zugang ihrer Bürger ermöglicht und in dem ihre Bürgerrechte gewahrt werden, und der Garantie von Transparenz und demokratischer Kontrolle, wobei bezüglich all dieser Aspekte neue Ideen und entschlossenes Handeln erforderlich sind;
3. bekräftigt seinen Wunsch nach einer Kommission, die energisch europäische Interessen und Werte verteidigt und motiviert ist, die nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verfügbaren neuen Instrumente umfassend zu nutzen, was mehr Transparenz und eine stärkere Beteiligung der Bürger am Beschlussfassungsprozess in der EU einschließt;
4. bedauert, dass das Arbeitsprogramm von Präsident Barroso und die Zusammensetzung des vorgeschlagenen Kollegiums der Kommissionsmitglieder in Bezug auf die meisten dieser Aspekte keine überzeugenden Garantien bieten;
5. kritisiert einige Mitgliedstaaten dafür, dass sie ihre Kandidaten nicht auf der Grundlage von deren Eignung und Vision für solch wesentliche Positionen in den europäischen Institutionen ausgewählt haben, sondern deren Nominierungen nach nationalen politischen Erwägungen vorgenommen und somit die Rolle der Europäischen Kommission eingeschränkt und das Gemeinschaftssystem geschwächt haben;
6. plädiert für ein neues Verfahren, nach dem die Mitgliedstaaten eine nach Geschlechtern ausgewogene Liste von zwei Kandidaten für die Kommission vorschlagen sollten; vermerkt allerdings, dass der gewählte Präsident der Kommission über die interne Organisation der Kommission entscheidet und für den Zuschnitt und die Vergabe der Portfolios zuständig ist;
7. bedauert die Tatsache, dass Herr Barroso die Position der designierten Kommissionsmitglieder nach dem Prinzip „Teile und herrsche“ bereits geschwächt hat, indem er die Aufgabenbereiche ohne angemessene Berücksichtigung der Fähigkeiten und Neigungen der designierten Kommissionsmitglieder definiert und zugewiesen und sogar Kommissionsmitglieder von Aufgabenbereichen abgezogen hat, in denen sie bisher ihre Kompetenz bewiesen haben; weist darauf hin, dass seine Nachlässigkeit u.a. dazu führte, dass eine Bewerbung zurückgezogen wurde;
8. stellt fest, dass Herr Barroso die Portfolios innerhalb der Kommission so umgebaut hat, dass in einigen wesentlichen Bereichen keine klare Zuständigkeit gegeben ist und so der Trend hin zu einem Präsidialmodell für die Kommission verstärkt wird, womit die Gefahr besteht, dass sich die Rolle der einzelnen Kommissionsmitglieder auf die von Beratern des Präsidenten beschränkt, was dem Geist der Verträge entgegensteht; verleiht in diesem Zusammenhang erneut seiner Enttäuschung darüber Ausdruck, dass Herr Barroso kein Portfolio für Verbraucherschutz vorgesehen hat;
9. vertritt die Auffassung, dass der Kommission, damit sie ihre Aufgabe als treibende Kraft des europäischen Integrationsprozesses erfüllen kann, Personen angehören müssen, deren Integrität und Kompetenz außer Zweifel steht, die bereit sind, Fortschritte zu erzielen, und die sich für das europäische Projekt engagieren;
10. stellt fest, dass eindeutig positive Bewertungen abgegeben werden können für mehrere designierte Kommissionsmitglieder, die sich nicht nur als kompetent erwiesen haben, sondern auch ein umfassendes Bild von ihren jeweiligen Portfolios vermittelten, ihre persönlichen Ansichten zu den zur Diskussion stehenden Fragen äußerten und sich zu einer intensiven Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament verpflichteten;
11. bekundet seine Enttäuschung über Lady Ashton, die im Verlauf ihrer Anhörung kein klares Bewusstsein einer Vision, eigenständiger Pläne oder der notwendigen Führungskraft zur Gestaltung der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik in den nächsten fünf Jahren zeigte; bekundet nichtsdestotrotz seine Bereitschaft, sie im Fall unangemessener Einmischung seitens des Rates in ihrer Rolle im neu geschaffenen Amt einer Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission zu unterstützen;
12. äußert seine Enttäuschung über mehrere Kommissionsmitglieder, deren Anhörungen in Bezug auf einen oder mehrere Aspekte unbefriedigend verliefen, nämlich bezüglich der Äußerung ihrer persönlichen Ansichten hinsichtlich ihrer geplanten politischen Richtung und Leistungen, der Darlegung, dass sie ihre Überzeugungen im Fall von Meinungsunterschieden mit dem Kommissionspräsidenten verteidigen würden, und dem Nachweis, dass sie die am besten geeigneten Personen zur Erfüllung der Erfordernisse der ihnen zugewiesenen Portfolios seien;
13. wiederholt, dass das Verfahren für die Nominierung und die Wahl der Kommissionsmitglieder nach wie vor nicht zufriedenstellend ist, da nicht nur keine Wahlmöglichkeit bezüglich der von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Kandidaten besteht, sondern das Parlament auch nur die gesamte Kommission billigen oder missbilligen und nicht ein einzelnes designiertes Kommissionsmitglied durch eine gesonderte Abstimmung ablehnen kann;
14. bedauert, dass ein Misstrauensvotum gegen einzelne Kommissionsmitglieder nach wie vor nicht in den Verträgen vorgesehen ist;
15. sieht sich auf der Grundlage dieser Schlussfolgerungen nicht in der Lage, ein positives Votum für die gesamte Kommission abzugeben;
16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den anderen betroffenen Organen und Institutionen zu übermitteln.