Entschließungsantrag - B7-0120/2010Entschließungsantrag
B7-0120/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Ukraine

17.2.2010

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Lena Kolarska-Bobińska, Paweł Zalewski, Elmar Brok, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Ioannis Kasoulides, Cristian Dan Preda, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Filip Kaczmarek, Traian Ungureanu, Mário David im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0116/2010

Verfahren : 2010/2525(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0120/2010
Eingereichte Texte :
B7-0120/2010
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0120/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ukraine

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Assoziierungsagenda EU-Ukraine, die den Aktionsplan EU-Ukraine ersetzen soll und die vom Kooperationsrat EU-Ukraine im Juni 2009 angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf die am 5. März 2007 eingeleiteten Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen, das das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzen soll,

–   unter Hinweis auf das Rückübernahmeabkommen und das Abkommen über Visaerleichterungen zwischen der EU und der Ukraine, die im Juni 2007 unterzeichnet und vom ukrainischen Parlament (Oberster Rat) im Januar 2008 ratifiziert wurden,

–   unter Hinweis auf die Östliche Partnerschaft der Europäischen Union, die vom Europäischen Rat im Dezember 2008 beschlossen und durch eine Gemeinsame Erklärung des Gipfels der Östlichen Partnerschaft in Prag am 7. Mai 2009 begründet wurde,

–   unter Hinweis auf die am 1. Dezember 2005 unterzeichnete Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich Energie zwischen der Europäischen Union und der Ukraine,

–   unter Hinweis auf die Aufnahme der Ukraine in die Welthandelsorganisation im März 2008,

–   unter Hinweis auf die Absichtserklärung über die Einrichtung eines Dialogs über Regionalpolitik und Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit zwischen dem ukrainischen Ministerium für regionale Entwicklung und Bauwesen und der Kommission, die am 22. Juli 2009 unterzeichnet wurde,

–   unter Hinweis auf die Billigung des Beitritts der Ukraine zum Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft durch den Ministerrat der Energiegemeinschaft am 18. Dezember 2009 in Zagreb,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der Internationale Investorenkonferenz mit Vertretern der EU und der Ukraine über die Modernisierung des Gastransitsystems, die am 23. März 2009 stattfand,

–   unter Hinweis auf die Vereinbarung zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation über Transitgebühren für Öllieferungen für das Jahr 2010, die im Dezember 2009 geschlossen wurde,

–   unter Hinweis auf die Arbeit der Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Ukraine und die von ihr entsandte Wahlbeobachtungsmission,

–   unter Hinweis auf das 13. Treffen des Ausschusses für parlamentarische Kooperation EU-Ukraine vom 26./27. Oktober 2009 in Kiew, insbesondere die Schlusserklärung und die Empfehlungen,

–   unter Hinweis auf die Ergebnisse des ersten Wahlgangs der ukrainischen Präsidentschaftswahlen am 17. Januar 2010 sowie des zweiten Wahlgangs am 7. Februar 2010,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen zu den vorläufigen Ergebnissen und Schlussfolgerungen der internationalen Mission zur Beobachtung der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine am 17. Januar (erster Wahlgang) und am 7. Februar 2010 (zweiter Wahlgang),

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, vom 8. Februar 2010 zu beiden Wahlgängen der ukrainischen Präsidentschaftswahlen,

–   unter Hinweis auf die äußerst kurzfristigen Änderungen des ukrainischen Wahlgesetzes, die der Oberste Rat am 3. Februar 2010, d. h. vor dem zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen, angenommen hat,

–   unter Hinweis auf die Ergebnisse der jüngsten Gipfel EU-Ukraine sowie die Tatsache, dass auf dem Gipfel EU-Ukraine 2008 in Paris eingeräumt wurde, dass die Ukraine ein europäisches Land ist, das durch eine gemeinsame Geschichte und gemeinsame Werte mit den Ländern der Europäischen Union verbunden ist, sowie die Schlussfolgerungen des EU-Ukraine-Gipfels, der am 4. Dezember 2009 in Kiew stattgefunden hat,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Ukraine für die EU ein strategisch wichtiges Nachbarland sowie die natürliche Brücke ist, die die EU mit Russland und Mittelasien verbindet; in der Erwägung, dass die Ukraine angesichts ihrer Größe, ihrer Bodenschätze, ihrer Bevölkerung und ihrer geografischen Lage eine herausragende Position in Europa einnimmt und ein maßgeblicher regionaler Akteur ist,

B.  in der Erwägung, dass die EU mit der Ukraine eine 1257 Kilometer lange Grenze verbindet, dass enge wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen bestehen und dass es zusätzliche Chancen für regionalen Handel, Zusammenarbeit von Unternehmen und Wirtschaftswachstum gibt,

C. in der Erwägung, dass die EU darum bemüht ist, die Ukraine auf ihrem Weg zu einem stabilen, demokratischen und rechtsstaatlichen Land mit einer Marktwirtschaft auf der Grundlage eines fairen Wettbewerbs und sozialen Zusammenhalts zu unterstützen,

D. in der Erwägung, dass eines der wichtigsten außenpolitischen Ziele des Parlaments darin besteht, die Nachbarschaftspolitik und die Östliche Nachbarschaft zu stärken und zu fördern, und in der Erwägung, dass die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme in Osteuropa eine Herausforderung für alle darstellen, die koordinierte europäische Maßnahmen erfordert,

E.  in der Erwägung, dass diese Anstrengungen die Schaffung eines Klimas des guten Willens erfordern, in dem der ungehinderte Austausch von Personen, Gütern und Ideen möglich ist,

F.  in der Erwägung, dass der Beitritt der Ukraine zu einer Reihe internationaler Organisationen, einschließlich der Welthandelsorganisation WTO und der Energiegemeinschaft, den Wunsch des Landes deutlich macht, sowohl internationalen als auch europäischen Standards zu genügen,

G. in der Erwägung, dass die EU und die Ukraine entschlossen sind, rasch das Ziel der Errichtung einer gemeinsamen Freihandelszone zu verwirklichen, wie in den letzten hochrangigen Treffen und Gipfeln bekräftigt wurde,

H. in der Erwägung, dass die Wahlen vom 17. Januar und 7. Februar 2010 frei und fair waren, wie von der Wahlbeobachtungsmission des Parlaments, der OSZE/ODIHR-Mission sowie dem Europarat bestätigt wurde; in der Erwägung, dass die äußerst kurzfristigen Änderungen des ukrainischen Wahlgesetzes, die Proteste gegen tatsächlich faire Wahlen in einigen Teilen des Landes sowie die politische und institutionelle Instabilität nach wie vor Anlass zur Sorge bieten,

I.   in der Erwägung, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine im Interesse beider Seiten liegt und dem Willen des ukrainischen Volkes entspricht,

ERGEBNISSE DER PRÄSIDENTSCHAFTSWAHLEN UND BEZIEHUNGEN ZUR EU

1.  nimmt das Ergebnis der ukrainischen Präsidentschaftswahlen zur Kenntnis; fordert den künftigen Präsidenten in diesem Zusammenhang auf, einen ergebnisorientierten Ansatz zu verfolgen und mit der ukrainischen Regierung zusammenzuarbeiten, um den Ausbau demokratischer Mechanismen zu fördern, die erforderlichen politischen und wirtschaftlichen Reformen durchzuführen und die Stabilität und Einheit des Landes zu stärken;

2.  begrüßt die Erklärung der internationalen Wahlbeobachtungsmission, wonach die Wahlen gemäß europäischen Werten frei und fair abgelaufen sind und alle Verpflichtungen eingehalten wurden; verweist jedoch darauf, dass Weiteres getan werden muss, um sämtliche Mängel zu beseitigen, die in der Erklärung angesprochen werden, damit die Demokratie in der Ukraine gesichert wird; fordert alle ukrainischen Parteien und ihre führenden Politiker auf, sich gemeinsam für die Stärkung der Ukraine einzusetzen;

3.  betont, dass abgesehen von der Durchführung freier Wahlen angemessene, eindeutige und stabile rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen; fordert alle Parteien auf, das ukrainische Wahlrecht zu überprüfen, die erforderlichen Änderungen gemäß internationalen Standards zu beschließen und vor den nächsten Wahlen ein einheitliches Wahlgesetz zu verabschieden;

4.  fordert die Ukraine auf, diese Gelegenheit zu nutzen, um ihre innenpolitischen Anstrengungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, einschließlich der Bürgerrechte und der Minderheitenrechte sowie insbesondere des Rechts auf Bildung in einer Minderheitensprache, sowie zur Bekämpfung der Korruption, zur Reform der Struktur der öffentlichen Finanzen und zur Stärkung des freien Marktes im Land zu erhöhen;

5.  erwartet, dass die Ukraine ihre Entschlossenheit bekräftigt, weiter auf ihre europäische Integration sowie eine enge Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der Nachbarschaftspolitik im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der Schwarzmeersynergie hinzuarbeiten;

6.  fordert die Kommission und den Rat zudem auf, zu bekräftigen, dass die EU bereit ist, die europäischen Bestrebungen der Ukraine zu unterstützen und dem Land bei der Verwirklichung dieses Ziels zu helfen, und zwar durch wirtschaftliche und praktische Maßnahmen, einschließlich der Maßnahmen, die in der Assoziierungsagenda EU-Ukraine und in der Östlichen Partnerschaft festgelegt sind; fordert die Kommission und den Rat auf, das Ausmaß ihrer Unterstützung von der nachweislichen Leistung der ukrainischen Führung im Hinblick auf die Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit und Wirtschaftsreformen abhängig zu machen;

ÖSTLICHE PARTNERSCHAFT UND ASSOZIIERUNG

7.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft uneingeschränkt zu unterstützen, einschließlich der Vorreiterinitiativen im Bereich integrierter Grenzschutz, Energie und Freihandelszone, die erste Schritte in einer weiterreichenden Partnerschaft darstellen;

8.  würdigt das Engagement des ukrainischen Parlaments in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST, die demnächst ihre Arbeit aufnehmen wird, um die Zusammenarbeit im Rahmen der Östlichen Partnerschaft zu prüfen und für Effizienz der parlamentarischen Arbeit sowie unter anderem für die Umsetzung der EU-Standards und ‑Verfahren in der Ukraine zu sorgen;

9.  fordert, dass die Assoziierungsagenda uneingeschränkt umgesetzt wird, damit die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen vor 2011 abgeschlossen werden können;

10. fordert die Kommission auf, die im Rahmen der Kohäsionsfonds sowie anderer europäischer Fonds umgesetzten Programme zu stärken, um die grenzübergreifenden Kontakte zur Ukraine zu verstärken;

11. fordert die Staaten der Östlichen Partnerschaft auf, ihre gegenseitigen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu vertiefen, um den multilateralen Ansatz zu stärken;

12. betont, wie wichtig der Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich Jugend- und Studentenaustausch sowie die Entwicklung von Stipendienprogrammen ist, mit deren Hilfe die Ukrainer die Möglichkeit haben, freie, demokratische Länder sowie die Europäische Union kennenzulernen und internationale Kontakte zu knüpfen, und die sich deshalb positiv auf die sozioökonomische und kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und einer freien EU und ihren Mitgliedstaaten auswirken werden;

13. bedauert zutiefst die Entscheidung des scheidenden ukrainischen Präsidenten Viktor Juschtschenko, Stepan Bandera, einem Führer der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN), der mit Nazideutschland zusammengearbeitet hat, posthum den Titel „Nationalheld der Ukraine“ zu verleihen; hofft, dass die neue ukrainische Führung derartige Entscheidungen erneut prüfen und den europäischen Werten weiterhin verpflichtet bleiben wird;

WIRTSCHAFTLICHE INTEGRATION

14. fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der EU in Handel und Wirtschaft, der durch den Beitritt der Ukraine zur WTO erhebliche neue Impulse verliehen wurden, ausgebaut wird, und fordert beide Seiten auf, sich in den Verhandlungen über die Errichtung einer weitreichenden und umfassenden Freihandelszone stärker zu engagieren;

15. fordert, dass die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investitionen in der Ukraine verbessert werden, insbesondere durch mehr Rechtsstaatlichkeit, die Reform der Justiz und die Bekämpfung der Korruption, was den Wirtschaftsbeziehungen sehr zugute kommen würde;

16. hält den Ausbau der hochrangigen Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der EU im Energiebereich für entscheidend und fordert Fortschritte in Richtung Liberalisierung des ukrainischen Energiemarkts und seiner Integration in Europa;

17. betont, wie wichtig ein sicheres, transparentes und zuverlässiges System für Energielieferungen von der Ukraine und in die EU ist, und begrüßt deshalb die Vereinbarung zwischen der Ukraine und Russland über die Transitgebühren für 2010; fordert jedoch, dass künftige Vereinbarungen rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten abgeschlossen werden, um Unsicherheiten in Bezug auf Energielieferungen zu vermeiden;

18. begrüßt die Vereinbarung über die Finanzierung ukrainischer Gasinfrastrukturen durch die EU und fordert eine weitergehende Zusammenarbeit der EU im Hinblick auf ukrainische Energieinfrastrukturen, so dass die Ukraine und die EU gemeinsam Verantwortung für Erdgas- und Öllieferungen in die EU sowie den Transit von Erdgas und Öl übernehmen;

19. fordert die Ukraine auf, ihren Beitritt zum Vertrag über die Energiegemeinschaft vollständig umzusetzen und zu ratifizieren und rasch ein neues Gesetz über Erdgas zu verabschieden, das der europäischen Richtlinie 2003/55/EG entspricht;

20. betont, dass die Ukraine ihren Binnenelektrizitätsmarkt sowie andere Energiesektoren weiter reformieren muss, um europäischen Standards zu entsprechen und mehr Wettbewerb zu ermöglichen;

21. betont, dass das Abkommen über die weitreichende und umfassende Freihandelszone dazu beitragen sollte, dass die Ukraine schrittweise in den EU-Binnenmarkt einbezogen wird, indem die vier Freiheiten auf das Land ausgedehnt werden;

22. begrüßt die Absicht, eine Vertretung der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Kiew zu errichten, und betont, wie wichtig ein verstärktes Engagement der EIB in der Ukraine ist;

FREIZÜGIGKEIT

23. verweist auf die Fortschritte, die bei der Umsetzung des Rückübernahmeabkommens und des Abkommens über Visaerleichterungen erzielt wurden, und fordert einen intensiveren Dialog über die Änderung des Abkommens über Visaerleichterungen, wobei insbesondere den Personenkreis der ukrainischen Bürger erweitert werden sollte, der in den Genuss von Visaerleichterungen gelangt, und angemessene Mittel eingesetzt werden sollten, um das allgemeine Verfahren der Visumerteilung für ukrainische Bürger mit Blick auf die neuen EU-Visavorschriften zu vereinfachen;

24. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Visaregelung so anzuwenden, dass die Verfahren für die Beantragung und Ausstellung von Visa möglichst einfach und unkompliziert für die Antragsteller sind, und jegliche andere Verwaltungsgebühren auf ein Mindestmaß zu beschränken; fordert alle Mitgliedstaaten auf, das Abkommen der EU über Visaerleichterungen einzuhalten und keine unnötigen Verfahren anzuwenden;

25. begrüßt die Fortschritte bei der Verwirklichung des langfristigen Ziels, Visafreiheit mit der Ukraine zu erreichen, sowie die Einleitung eines strukturierten Dialogs zu Visafragen, der zu diesem Ziel beitragen soll; ist der Auffassung, dass die Verwirklichung dieses Ziels die weitere Integration der Ukraine in die europäischen Strukturen erleichtern wird;

26. betont, dass der Rat in diesem Jahr einen Zeitplan für den visafreien Reiseverkehr für die Ukraine beschließen sollte, wie in der Mitteilung der Kommission zur Östlichen Partnerschaft gefordert; fordert den Rat auf, der Kommission ein Mandat zu erteilen, damit sie in naher Zukunft eine Überprüfung des Abkommens über Visaerleichterungen mit der Ukraine durchführen kann, mit dem Ziel, gemäß Artikel 14 Absatz 4 des Abkommens und dem zweiten Schritt des Mobilitäts- und Sicherheitspakts sämtliche Visagebühren aufzuheben;

27. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Ukraine besondere Maßnahmen für die Fußball-Europameisterschaft 2012 zu ergreifen, um den Bürgern, die Eintrittskarten erworben haben, das Reisen zu erleichtern;

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28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Ukraine zu übermitteln.