Entschließungsantrag - B7-0160/2010Entschließungsantrag
B7-0160/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Folgemaßnahmen der informellen Tagung des Europäischen Rates vom 11. Februar 2010

4.3.2010

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0000/2010
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Lena Ek im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0151/2010

Verfahren : 2010/2543(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0160/2010
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B7‑0160/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Folgemaßnahmen der informellen Tagung des Europäischen Rates vom 11. Februar 2010

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die informelle Tagung des Europäischen Rates vom 11. Februar 2010,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes im Anschluss an die Tagungen des Europäischen Rates vom März 2000, 2001, 2005, 2006, 2007 und vom Dezember 2009,

–   in Kenntnis der von der Kommission durchgeführten Konsultation der Öffentlichkeit zur Strategie „Europa 2020“ und deren Ergebnis (SEK(2010)116),

–   in Kenntnis der Bewertung der Lissabon-Strategie durch die Kommission (SEK(2010)114),

–   in Kenntnis des Dokuments des Europäischen Rates „Sieben Schritte zur Erfüllung der europäischen Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze“,

–   unter Hinweis auf die Anfrage vom 23. Februar 2010 an die Kommission zu „Landwirtschaft und künftige EU-Strategie bis 2020“ (O-0023/2010 – B7‑0000/2010),

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass viele europäischer Bürger der Auffassung vertreten, dass die Gesetzgebung der EU oft zu bürokratisch, kompliziert und kostspielig ist,

Allgemeines

1.  begrüßt die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, das Scheitern der Lissabon-Strategie anzuerkennen, die EU bis 2010 „zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, der zu nachhaltigem Wachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und stärkerem sozialen Zusammenhalt und zum Schutz der Umwelt in der Lage ist“; ermutigt die Mitgliedstaaten, diese Chance zu nutzen, um die Strategie wirklich zu überdenken;

2.  bedauert die Tatsache, dass das Scheitern der Lissabon-Strategie die Europäische Union in eine schwächere Position gebracht hat, die derzeitige Krise zu meistern;

3.  bedauert den Rückgang des BIP um 4% im Jahr 2009, den Rückfall der Industrieproduktion auf das Niveau der 1990er Jahre und die Arbeitslosenquote von 10%, was bedeutet, dass mehr als 23 Millionen Frauen und Männer ohne Arbeit sind; ist der Ansicht, dass eine Situation, in der mehr als 80 Millionen Menschen unter der Armutsgrenze leben, ein menschliches und wirtschaftliches Desaster darstellt;

4.  bedauert die Tatsache, dass wichtige europäische Ziele nicht erreicht worden sind; begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates, weniger Ziele festzulegen, die dafür besser quantifizierbar sind;

5.  betont seine feste Überzeugung, dass die Organe der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten einschließlich nationaler und kommunaler Regierungsstellen verpflichtet sind, den rechtlichen und administrativen Rahmen an die veränderten Umstände der Weltwirtschaft nach der Finanzkrise anzupassen;

6.  ist fest davon überzeugt, dass eine künftige Rückkehr zu einem wohlstandssichernden Wachstum mehr denn je von einer erfolgreichen Mobilisierung des Potenzials des Einzelnen in unserer Zivilgesellschaft, unserer Wissenschaft und unserer Wirtschaft abhängt;

Bedarf an besserem Regieren

7.  ist der Ansicht, dass das Scheitern der Lissabon-Strategie auf das unzureichende Engagement und die mangelnde Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten, die zu einer fehlerhaften Umsetzung der vereinbarten Aktionspläne geführt haben, sowie auf das Fehlen wirksamer Anreize und verbindlicher Instrumente auf EU-Ebene zurückzuführen ist;

8.  fordert den Europäischen Rat nachdrücklich auf, die auf dem „Austausch bewährter Praktiken“ und dem „Gruppenzwang“ basierende „Methode der offenen Koordinierung“ im Bereich der Wirtschaftspolitik aufzugeben, fordert den Rat jedoch auf, diese Methode im Bereich der Sozialpolitik anzuwenden und durch die Festlegung ehrgeiziger, quantifizierbarer EU-Ziele und nationaler Ziele zu stärken;

9.  ermutigt die Kommission, alle im Vertrag von Lissabon zur Verfügung stehenden Artikel, wie die Artikel 121, 122, 136, 172, 173 und 194, zur Koordinierung der Wirtschaftreformen und der Aktionspläne der Mitgliedstaaten anzuwenden;

10. betont, dass die jährlichen Berichte der Kommission mit politischen Empfehlungen und Warnungen über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Ziele für die EU von 2020 die Grundlage für Beschlüsse des Europäischen Rates bilden sollten, und dass diese Berichte zur Gewährleistung der Transparenz vor den Beratungen des Europäischen Rates veröffentlicht werden sollten;

11. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit der Kommission nationale Aktionspläne erstellen sollten, in denen sie einen europäischen Konvergenzkodex mit Höchst- und Mindestwerten befolgen sollten, die auf bestimmte makroökonomische Aspekte ihrer Volkswirtschaften angewandt werden, und dass ein Entwurf dieses Konvergenzkodex von der Kommission ausgearbeitet und vom Europäischen Rat angenommen werden sollte;

12. betont den Bedarf an besserer Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, den nationalen Parlamenten und der Zivilgesellschaft und stellt fest, dass der Druck auf die einzelstaatlichen Verwaltungen, Ergebnisse zu erzielen, durch die Einbindung einer größeren Zahl von Akteuren zunehmen wird;

13. fordert die Kommission eindringlich auf, administrative Barrieren abzubauen, und vertritt die Auffassung, dass wohlgemeinte Programme zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Bildung einer nachhaltigen Wirtschaft nicht richtig funktionieren, da KMU, Universitäten und multinationale Unternehmen entmutigt werden, an europäischen Programmen teilzunehmen;

14. ermutigt die Kommission und die Mitgliedstaaten, finanzielle Überprüfungen durchzuführen, um zu ermitteln, wie viel Spielraum im Haushalt der EU vorhanden ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine stärkere Überwachung in diesem Bereich sicherzustellen; ist der Ansicht, dass weitere Entscheidungen über die EU-Strategie bis 2020 auf der Grundlage zuverlässiger und zutreffender Finanzdaten getroffen werden müssen;

Sicherung der Stärke des Euro durch eine Stärkung der Finanzaufsicht

15. betont die Notwendigkeit, die künftige Stabilität des Euro zu sichern, um unsere Kaufkraft und unsere Renten zu gewährleisten; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Kriterien des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts vollständig einzuhalten;

16. ist der Ansicht, dass es notwendig sein wird, dass die EU unter Beachtung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten eine Koordinierung der Haushaltspolitik einzuführen und die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen zu fördern, und ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten den öffentlichen Bruttoschuldenstand abbauen werden müssen, um Europas Wettbewerbfähigkeit wiederherzustellen und zu erhalten;

17. betont, dass eine einheitliche Europäische Finanzaufsichtsbehörde für die Überwachung auf Makro- und Mikroebene erforderlich ist, um eine wirksame Aufsicht sicherzustellen und künftige Krisen zu verhindern; betont die Notwendigkeit der Sicherstellung eines effizienten europäischen Bankensystems, das zur Finanzierung der Realwirtschaft und zur Erhaltung Europas als einem der führenden Finanzzentren und Wirtschaftsräume der Welt in der Lage ist; unterstreicht, dass die Finanzaufsicht keine rein einzelstaatliche Angelegenheit bleiben kann, da die Märkte international und die Finanzinstitute grenzübergreifend tätig sind;

18. fordert die Mitgliedstaaten diesbezüglich auf, die Auswirkungen der Krise auf die Realwirtschaft anzuerkennen und mit dem Europäischen Parlament die Antworten zu geben, die die Bürger auf dem Gebiet der Finanzreform erwarten;

19. fordert die Kommission auf, die Durchführbarkeit einer Reihe potenzieller Maßnahmen zu prüfen, die die Übernahme der Methodik des IWF, die Ernennung eines Vertreters der Kommission für die betroffenen Volkswirtschaften, eine Verbesserung der Auswirkungen der Bewertung wirtschaftlicher Daten durch Eurostat, die Ermittlung potenziell betroffener EU-Mitgliedstaaten für die Einrichtung eines Frühwarnsystems, eine bessere Koordinierung und verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Wirtschaftspolitik in der Euro-Zone sowie einen Europäischen Währungsfonds einschließen könnten; ist der Ansicht, dass es für die EU zweckmäßig wäre, sich zum Beispiel über eine Ausweitung des bestehenden Systems der EIB-Anleihen Finanzierungsquellen auf dem Kapitalmarkt zu erschließen, und ist des Weiteren der Ansicht, dass sich die gewählte Vorgehensweise auf keinen Fall negativ auf die Zinssätze der Mitgliedstaaten auswirken sollte;

Freisetzung des Potenzials der europäischen Bürger

20. bedauert, dass die Europäer bei der Freizügigkeit in Europa immer noch auf zu viele Schranken stoßen; betont die Notwendigkeit einer Erleichterung der Freizügigkeit für Bürger in jeder Hinsicht: Arbeitnehmer, Freiberufler, Unternehmer, Forscher, Studenten und Menschen im Ruhestand; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, alle rechtlichen, formellen und finanziellen Schranken aufzuheben, um die Freizügigkeit der Bürger und Arbeitnehmer innerhalb der EU umzusetzen;

21. stellt fest, dass die Arbeitslosigkeit ein Kernthema in der derzeitigen Diskussion im Zusammenhang mit der Krise darstellt; betont, dass es erforderlich ist, offene und auf Wettbewerb beruhende Arbeitsmärkte mithilfe von „Flexicurity“-Systemen (Flexibilität und Arbeitsplatzsicherheit) zu schaffen, wodurch den Arbeitgebern mehr Flexibilität eingeräumt wird, während gleichzeitig eine hohe kurzfristige Arbeitslosenunterstützung in Verbindung mit aktiver Unterstützung der erneuten Beschäftigungsfähigkeit im Fall eines Arbeitsplatzverlustes sichergestellt wird; betont die Notwendigkeit, das Hauptaugenmerk auf die Jugendarbeitslosigkeit sowie auf die Alterung der Erwerbstätigen innerhalb der EU zu richten, die eine ernstzunehmende Herausforderung für die Wettbewerbsfähigkeit und das mittel- und langfristige Wirtschaftswachstum in der EU sein wird;

22. betont, dass es erforderlich ist, über die Krise hinaus zu blicken und europäische Lösungen zu ergründen, um eine wissensbasierte Migration zu ermöglichen, eine Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Europa zu verhindern sowie Fachkompetenz und ein Netzwerk international führender Universitäten zu fördern;

23. ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck zur Umsetzung der ehrgeizigen sozialpolitischen Agenda der EU auf, die die Förderung längerer Lebensdauer und gesünderer Lebensweise, die Bekämpfung der Armut und des sozialen Ausgrenzung, die Möglichkeit der Verbindung von Erwerbstätigkeit und Fürsorgepflichten der Arbeitnehmer, die Bekämpfung der Diskriminierung sowie die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit einschließt;

Freisetzung des Potenzials des europäischen Binnenmarkts

24. stellt fest, dass der europäische gemeinsame Markt auf die Bedürfnisse der Bürger ausgerichtet ist und daher bedeutend zum Wohlstand in Europa beiträgt, dass mit ihm ein Markt mit fast 500 Millionen Verbrauchern entstanden ist, und dass sich die Zunahme des Handels in einer Steigerung des Wohlstands in der EU um 10% des Volkseinkommens (rund 8 000 Euro jährlich pro Hauhalt) niedergeschlagen hat;

25. begrüßt in diesem Zusammenhang den Auftrag, der Mario Monti erteilt wurde, neue Ideen zur Wiederbelebung des europäischen Gemeinsamen Marktes vorzuschlagen, mithilfe derer ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Markt, Besteuerung und sozialen und ökologischen Notwendigkeiten hergestellt werden soll;

26. bedauert die Neigung einiger europäischer Regierungen, sich eines Wirtschaftsprotektionismus zu bedienen, der die Gefahr birgt, 50 Jahre wirtschaftlicher Integration und Solidarität zunichte zu machen und dadurch sowohl Verbrauchern als auch Herstellern zu schaden; betont, dass es erforderlich ist sicherzustellen, dass der Binnenmarkt nicht selbst zu einer Schranke für Importe aus und Exporte in Drittstaaten wird;

27. betont die Notwendigkeit der Vollendung des Binnenmarkts bei Beachtung des Bedarfs an hochwertigen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse;

28. ist entschlossen, seine Kontrollbefugnisse strikt anzuwenden und Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte gegebenenfalls zu widerrufen; ermutigt die Kommission darüber hinaus, den Einsatz von Verfallsklauseln zu erwägen um sicherzustellen, dass alle Rechtsvorschriften überprüft werden, damit festgestellt werden kann, ob sie praktikabel sind oder Vorteile bringen, und sie andernfalls zu widerrufen;

29. vertritt die Auffassung, dass Fortschritt im Binnenmarkt nicht auf der Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners erreicht werden kann; ermutigt die Kommission daher, die Führung zu übernehmen und ehrgeizige Vorschläge vorzulegen; ermutigt die Mitgliedstaaten, die Methode der verstärkten Zusammenarbeit in Bereichen anzuwenden, in denen das Verfahren zur Erzielung einer Einigung zu einem Stillstand gekommen ist, wie etwa:

-    dem freien Markt für Dienstleistungen (einschließlich Gesundheits-, Transport- und Postdiensten);

-    dem europäischen digitalen Markt;

-    der Einführung eines Gemeinschaftspatents;

-    dem europäischen Urheberrecht;

-    der einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage;

-    einem Statut der Europäischen Privatgesellschaft;

-    optionellen Instrumenten für das Vertragsrecht auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes und des Versicherungswesens;

-    der Einführung grüner und intelligenter Technologien;

     betont, dass es anderen Staaten freistehen würde, sich in einer späteren Phase an diesen Pionierinitiativen zu beteiligen;

30. ermutigt die Kommission, einen Vorschlag zur Einführung einer Klausel über ein späteres Wirksamwerden zu unterbreiten, mithilfe derer sichergestellt wäre, dass EU-Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt zu einem bestimmten Zeitpunkt automatisch in Kraft treten, wenn die Mitgliedstaaten sie nicht rechtzeitig umsetzen;

Ein Haushalt, der intelligentes, offenes und nachhaltiges Wachstum als Prioritäten für das 21. Jahrhundert enthält

31. vertritt die Auffassung, dass der derzeitige Haushalt den finanziellen Anforderungen zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht gebührend Rechnung trägt; bedauert die Tatsache, dass nur sechs von 100 Euro in Forschung und Entwicklung investiert werden und vertritt die Auffassung, dass der Schwerpunkt auf Investitionen in eine nachhaltige, forschungsbezogene und wissensbasierte Wirtschaft im zukünftigen Haushalt stärker berücksichtigt werden muss;

32. bedauert, dass der landwirtschaftliche Sektor in den ursprünglichen Vorschlägen für die EU-Strategie bis 2020 ungeachtet des Potenzials der Landwirtschaft, zu den wichtigsten Zielen beizutragen, nicht erwähnt wird;

33. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, einen ehrgeizigen Haushaltsvorschlag zu unterbreiten, in dem die Prioritäten der EU-Strategie bis 2020, einschließlich grünen Wachstums, Energieeffizienz, stärkerer Forschung und Entwicklung, lebenslangen Lernens und der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, berücksichtigt werden;

34. ist der Ansicht, dass die EU sich EU-spezifischen Wirtschaftsprojekten, wie einem wahrhaft europäischen Energienetz, der Vollendung des Galileo-Projekts, der umfassenden Anwendung grüner Technologien einschließlich einer systematischen Renovierung des Gebäudebestands der EU, der e-Gesundheit sowie der Verbesserung und Aktualisierung der Infrastruktur für Informations- und Kommunikationstechnologien, widmen sollte;

Freisetzung des Potenzials der Mitgliedstaaten zur Befolgung der EU-Strategie bis 2020

35. bedauert die Tatsache, dass die Ausführung des EU-Haushalts durch die Kommission und die Mitgliedstaaten zum 15. Mal zu einer negativen Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofs geführt hat; betont, dass die Mitgliedstaaten selbst für die Verwaltung von 80% des EU-Haushalts verantwortlich sind; empfiehlt der Kommission, mehr Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben, um die politische Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung der EU-Haushaltsmittel in Form nationaler Erklärungen zur Mittelverwaltung zu übernehmen, und finanzielle Sanktionen in Erwägung zu ziehen, wenn Mitgliedstaaten sich weigern, zu kooperieren; ermutigt den Rechnungshof, Vorschläge für eine bessere Prüfungsmethodik und eine Verringerung bürokratischer Hindernisse für KMU vorzulegen;

36. betont, dass die Finanzierung aus EU-Haushaltsmitteln von einem ergebnisorientierten Ansatz und der Kompatibilität mit den Zielen der EU-Strategie bis 2020 abhängig sein sollte; betont ferner, dass der Schwerpunkt der EU-Strukturfonds auf Innovation sowie Forschung und Entwicklung liegen sollte, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern, während das Hauptaugenmerk der Kohäsionspolitik auf dem territorialem Zusammenhalt und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten liegen sollte;

37. vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten in diese Erklärungen zur Mittelverwaltung eine Erklärung darüber aufnehmen sollten, wie sie die EU-Fördermittel dazu genutzt haben, um die verschiedenen Ziele für die EU von 2020 zu erreichen;

38. ist der festen Überzeugung, dass Mitgliedstaaten, die glaubwürdige Aktionspläne und Ergebnisse vorlegen, für zusätzliche Mittel aus den Strukturfonds infrage kommen sollten, während Mitgliedstaaten, die keine nationalen Erklärungen über die Mittelverwendung unter Angabe der ordnungsgemäßen Verwendung europäischer Mittel für die Ziele für die EU von 2020 vorlegen, weniger EU-Fördermittel erhalten sollten, ohne damit alternative Formen der Förderung ihres Handlungsspielraums auszuschließen;

39. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat und der Kommission zu übermitteln.