Entschließungsantrag - B7-0248/2010Entschließungsantrag
B7-0248/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den massenhaften Gewalttaten in Jos, Nigeria

28.4.2010

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Thijs Berman, Véronique De Keyser, Richard Howitt, Ana Gomes im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0247/2010

Verfahren : 2010/2660(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0248/2010
Eingereichte Texte :
B7-0248/2010
Angenommene Texte :

B7‑0248/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den massenhaften Gewalttaten in Jos, Nigeria

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Menschenrechtsverletzungen in Nigeria,

–   unter Hinweis auf den am 29. Oktober 1993 von Nigeria ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–   unter Hinweis auf die am 22. Juni 1983 von Nigeria ratifizierte Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1981,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in Kenntnis der Tatsache, dass am 7. März 2010 etwa 200 Menschen, einschließlich Frauen, Kinder und ältere Menschen, in Zentralnigeria abgeschlachtet wurden, die in tragischer Weise zu den Tausenden hinzukommen, die im vergangenen Jahrzehnt wegen ethnischer, religiöser und politischer Spannungen den Tod gefunden haben,

B.  in der Erwägung, dass nach Aussage eines Mitarbeiters des Roten Kreuzes mindestens zwei weitere nahegelegene Ortschaften auch angegriffen worden sind, in einem Gebiet unweit dessen, in dem im Januar Hunderte von Menschen bei Zusammenstößen zwischen religiösen Gruppen getötet wurden,

C. in der Erwägung, dass nach Berichten des Roten Kreuzes als Folge dieser Gewalt mindestens 5 600 Menschen das Gebiet aus Angst um ihr Leben verlassen, und dass es Berichte gibt, nach denen Hunderte von Menschen noch vermisst werden,

D. unter Hinweis darauf, dass 98 Menschen wegen Anstachelung zur Gewalt festgenommen wurden und dass Präsident Jonathan neue Maßnahmen versprochen hat, um dafür zu sorgen, dass keine Waffen und Kämpfer mehr in die Region eindringen,

E.  in der Erwägung, dass die Probleme in Jos und Umgebung von einer fehlenden wirtschaftlichen Entwicklung herrühren und die Spannungen ihre Ursache in seit Jahrzehnten andauernden Ressentiments zwischen verschiedenen indigenen Bevölkerungsgruppen haben, wobei es sich insbesondere um Christen und Animisten handelt, die mit Migranten und Siedlern aus dem Hausa-sprachigen muslimischen Norden um die Kontrolle des fruchtbaren Ackerlandes konkurrieren,

F.  in der Erwägung, dass die Instabilität ein Ausdruck der Fragilität der bevölkerungsreichsten afrikanischen Nation ist, wo im Vorfeld des Wahlkampfes für die Wahlen im Jahr 2011 nicht deutlich ist, wer die politische Führung ausübt,

1.  verurteilt die Gewalt in Zentralnigeria scharf und äußert seine Besorgnis über die anhaltenden ethnischen, religiösen und politischen Spannungen, die zur Folge haben, dass Tausende von Menschen weiterhin leiden;

2.  fordert die nigerianischen Behörden auf, schnell zu handeln, um die Bürger aller Ethnien, die dem Risiko weiterer Angriffe oder Rachemorde ausgesetzt sind, zu schützen, indem regelmäßige Patrouillen in der gesamten Region durchgeführt werden; fordert, dass denjenigen, die infolge des Massakers zur Flucht gezwungen waren, gestattet wird, sicher in ihre Häuser zurückzukehren;

3.  fordert die Behörden nachdrücklich auf, auf eine friedliche Lösung hinzuarbeiten, und fordert die nigerianische Regierung auf, ihre Bevölkerung zu schützen und sich mit den der Gewalt zugrundeliegenden Ursachen zu befassen, indem sie gleiche Rechte für alle Bürger gewährleistet und indem sie sich mit den Problemen der Arbeitslosigkeit und der Armut auseinandersetzt;

4.  fordert die nigerianische Regierung auf, dringend die Massaker zu untersuchen, und betont, dass alle Täter auf faire und transparente Weise vor Gericht gestellt werden müssen;

5.  bringt seine Bereitschaft zum Ausdruck, den Dialog fortzusetzen, der im Rahmen der Partnerschaft mit Nigeria stattfindet, um die auf eine Festigung der Demokratie und die Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte ausgerichteten laufenden Prozesse in diesem Land zu stärken;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen von Nigeria, den Organen der Afrikanischen Union, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Vizepräsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, dem Panafrikanischen Parlament (PAP) sowie der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) zu übermitteln.