Entschließungsantrag - B7-0058/2011Entschließungsantrag
B7-0058/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage der Christen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit

17.1.2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vize-Präsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Heidi Hautala, Margrete Auken, Raul Romeva i Rueda, Nicole Kiil-Nielsen im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0039/2011

Verfahren : 2011/2521(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0058/2011
Eingereichte Texte :
B7-0058/2011
Angenommene Texte :

B7‑0058/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Christen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Jahresberichte über die Lage der Menschenrechte weltweit und seine früheren Entschließungen zu den religiösen Minderheiten in aller Welt,

–   unter Hinweis auf Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950,

–   unter Hinweis auf Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–   unter Hinweis auf die UN-Erklärung über die Beseitigung jeglicher Form von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens von 1981,

–   unter Hinweis auf die Berichte der UN-Sonderberichterstatterin für Religions- oder Glaubensfreiheit und insbesondere ihre Berichte vom 29. Juli 2010 und vom 19. Februar 2010,

–   unter Hinweis auf die vom Rat am 8. Dezember 2009 angenommenen Schlussfolgerungen zur Religions- und Glaubensfreiheit, in denen er die strategische Bedeutung dieser Freiheit und die Notwendigkeit der Bekämpfung religiöser Intoleranz hervorgehoben hat,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nach dem Übergriff auf Gottesdienstbesucher einer koptischen Kirche in Alexandria, Ägypten, am 1. Januar 2011,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, zu der tödlichen Explosion in einer ägyptischen Kirche am 1. Januar 2011,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Eintreten für Religions-, Gewissens- und Gedankenfreiheit wiederholt deutlich gemacht und betont hat, dass es überall in der Welt Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten zu garantieren,

B.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte jedermann das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat; in der Erwägung, dass dieses Recht die Freiheit umfasst, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen und die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung zu ändern, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden,

C. in der Erwägung, dass die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht nur für die Anhänger von Religionen, sondern auch für Atheisten, Agnostiker und Personen ohne Glaubensbekenntnis gilt,

D.  in der Erwägung, dass andere Bevölkerungsgruppen, beispielsweise Flüchtlinge, Binnenflüchtlinge, Asylsuchende, Migranten, Personen, die ihrer Freiheit beraubt wurden, ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten ebenfalls einer wachsenden Anzahl von Verstößen gegen ihr Recht auf Religions- bzw. Glaubensfreiheit ausgesetzt sind; unter Hinweis, in diesem Zusammenhang, auf den Grundsatz der Nichtzurückweisung gemäß Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention,

E.  unter Hinweis darauf, dass das Völkerrecht nicht dazu bestimmt ist, Religionen, Weltanschauungen oder abstrakte Wertvorstellungen zu schützen, sondern dass es vielmehr die Einzelperson schützt, die allein oder in Gemeinschaft, öffentlich oder privat, ihre Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ausübt,

F.  in der Erwägung, dass bei einem Übergriff auf koptische Christen am 1. Januar 2011 in Alexandria unschuldige Zivilisten getötet bzw. verletzt wurden,

G. in der Erwägung, dass der Weihnachtsgottesdienst in der Kirche St. Sinesios im Dorf Rizokarpaso in Nordzypern am 25. Dezember 2010 mit Gewalt unterbrochen wurde,

H. in der Erwägung, dass zwei irakische Christen am 22. November 2010 in Mosul getötet wurden; in der Erwägung, dass am 10. November 2010 bei einer Serie von Angriffen gegen von Christen bewohnte Viertel in Bagdad unschuldige Zivilisten ums Leben kamen; in der Erwägung, dass diese Angriffe auf die Einnahme einer syrisch-katholischen Kathedrale durch militante Islamisten am 31. Oktober 2010 in Bagdad folgten, bei der mehr als 50 Gläubige getötet wurden,

I.   in der Erwägung, dass die Ermordung von Salmaan Taseer, Gouverneur von Punjab, am 4. Januar 2011 sowie der Fall Asia Bibi in Pakistan Proteste der internationalen Gemeinschaft ausgelöst haben,

J.   in der Erwägung, dass Europa, wie auch andere Teile der Welt, nicht frei von Fällen ist, in denen direkt gegen diese Freiheit verstoßen wird, und Schauplatz einzelner Straftaten gegen Angehörige von Minderheiten aufgrund deren Religion ist; in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf die Minarettkontroverse in der Schweiz hinweisend, bei der es darum geht, dass keine neuen Minarette mehr gebaut werden dürfen, was als Ausdruck der Intoleranz zu betrachten ist,

1.  verurteilt aufs Schärfste jegliche Form von Diskriminierung und Intoleranz aus Gründen der Religion und des Glaubens sowie gewalttätige Übergriffe gegen religiöse Gemeinschaften; betont erneut, dass das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein grundlegendes Menschenrecht ist;

2.  fordert die Regierungen und die staatlichen Stellen in allen Ländern mit Nachdruck auf, ihre Bemühungen, die gefährdeten religiösen Gemeinschaften, einschließlich der christlichen Minderheiten, vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen, fortzusetzen und alles in ihren Kräften Stehende zu tun, damit die Personen, die solche Taten begangen haben, vor Gericht gestellt werden;

3.   erinnert die Regierungen aller betroffenen Länder an ihre Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Angehörigen religiöser Gemeinschaften alle Aspekte der Religionsfreiheit genießen, und jegliche gegen sie gerichtete Diskriminierung zu verhindern;

4.  weist erneut mit Nachdruck darauf hin, dass die Förderung der Demokratie sowie der Achtung der Menschenrechte und der Bürgerfreiheiten zu den Grundprinzipien und Zielen der Europäischen Union gehört und eine gemeinsame Grundlage für ihre Beziehungen mit Drittstaaten bildet;

5.  fordert den Rat, die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/ Vizepräsidentin der Europäischen Kommission auf, dem Thema der Religionsfreiheit und der Lage der religiösen Minderheiten in den Abkommen und bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie in Menschenrechtsberichten erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken;

6.  unterstützt alle Initiativen, die die Förderung des Dialogs und des gegenseitigen Respekts zwischen den Gemeinschaften zum Ziel haben; appelliert an alle Religionsführer, sich für Toleranz einzusetzen und gegen den Hass sowie gegen die gewalttätige und extremistische Radikalisierung vorzugehen;

7.  hält es für unbedingt notwendig, einen Follow-up-Mechanismus zu schaffen, wozu auch die Ernennung eines Mitglieds des zuständigen Ausschusses gehört, um die laufenden Entwicklungen und die Maßnahmen der EU-Einrichtungen und der Organe der Vereinten Nationen zu beobachten;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Parlament und der Regierung Ägyptens und dem Parlament und der Regierung Iraks sowie dem Parlament und der Regierung Pakistans zu übermitteln.