Entschließungsantrag - B7-0009/2012Entschließungsantrag
B7-0009/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Ungleichgewichten in der Lebensmittelversorgungskette (2011/2904(RSP))

16.1.2012

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0021/2012, B7-0675/2011 und B7-0676/2011
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

José Bové im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0006/2012

Verfahren : 2011/2904(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0009/2012
Eingereichte Texte :
B7-0009/2012
Angenommene Texte :

B7‑0009/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ungleichgewichten in der Lebensmittelversorgungskette (2011/2904(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (COM(2009)0591) und die verschiedenen, dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokumente,

–   unter Hinweis auf die abschließenden Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe für die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie vom 17. März 2009[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. März 2009 zu Lebensmittelpreisen in Europa[2],

–   unter Hinweis auf seine Erklärung vom 19. Februar 2008 zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen[3],

–   unter Hinweis auf die am 29. März 2010 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zu dem Thema „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“[4],

–   unter Hinweis auf den Bericht „Agribusiness and the right to food“ (Die Agrar- und Ernährungswirtschaft und das Recht auf Nahrung) des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die aktuellen Schwankungen der Lebensmittel- und Rohstoffpreise große Bedenken im Hinblick auf die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungsketten in Europa und weltweit hervorgerufen haben;

B.  in der Erwägung, dass die Lebensmittelpreise seit 1996 zwar um 3,3 % pro Jahr gestiegen sind, die den Landwirten gezahlten Preise jedoch lediglich um 2,1 %, während ein Anstieg ihrer Betriebskosten um 3,6 % zu verzeichnen war, und dass dies zeigt, dass die Lebensmittelversorgungskette nicht ordnungsgemäß funktioniert;

C. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission eingeräumt wird, dass die Preisänderungen nicht nur erhebliche Härten für die landwirtschaftlichen Erzeuger zur Folge haben, sondern auch zu Lasten der Verbraucher gehen[5];

D. in der Erwägung, dass die Endverbraucherpreise im Durchschnitt konstant geblieben oder gar gestiegen sind, obwohl 2008 ein drastischer Rückgang der Preise für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse zu verzeichnen war;

E.  in der Erwägung, dass die Lebensmittelversorgungskette nicht nur besser funktionieren würde, wenn im Handel ausgewogene Verhältnisse herrschten, sondern dass dadurch auch den Landwirten geholfen würde;

F.  in der Erwägung, dass die heute mehr und mehr um sich greifenden unfairen Handelspraktiken die Landwirte in ihrer Investitions- und Innovationsfähigkeit beeinträchtigen – besonders bei den Investitionen in grüne Technologien, zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels sowie in erneuerbare Energiequellen –, die Landwirte gleichzeitig aber hohen Umweltschutzauflagen genügen müssen, die im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 noch weiter verschärft werden;

G. in der Erwägung, dass der Anteil des Agrarsektors an der Wertschöpfung in der Lebensmittelversorgungskette von 31 % im Jahr 1995 auf 24 % im Jahr 2005 in der EU-25 gefallen ist, und in der Erwägung, dass die vorläufigen Angaben für die folgenden Jahre erkennen lassen, dass der Anteil der Landwirte am Verbraucherpreis weiter sinkt, während die Gewinnspannen der Verarbeitungs-, Großhandels- und/oder Einzelhandelsbetriebe sowie der Wirtschaftsakteure außerhalb der Lebensmittelversorgungskette konstant steigen;

H. in der Erwägung, dass das Durchschnittseinkommen der Landwirte 2009 in der EU-27 um mehr als 12 % gesunken ist, sodass sie mit ihrer Arbeit kein rentables Einkommen mehr erwirtschaften können, und dass die Landwirte und die Agrar- und Ernährungswirtschaft dennoch weiterhin im Einklang mit den im Rahmen der GAP festgelegten Zielen höchsten Qualitätsnormen entsprechende Lebensmittel zu Preisen erzeugen müssen, die für die Verbraucher erschwinglich sind;

I.   in der Erwägung, dass die Lebensmittelversorgungskette die Landwirte, landwirtschaftliche Genossenschaften und Erzeugerorganisationen, die Nahrungsmittelverarbeitungswirtschaft, Großhändler, Einzelhändler, Supermarktketten, Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung, Restaurants, die direkte Versorgung aus Subsistenzwirtschaft, die private Erzeugung sowie die Verbraucher, aber auch Wirtschaftsakteure außerhalb der Lebensmittelkette umfasst, wie etwa Kommunikations- und Werbeunternehmen, Transport- und Logistikunternehmen, Energieversorgungsunternehmen und Anbieter von öffentlichen Diensten, Verpackungen, technischen Mitteln, Zusatzstoffen und Technologien sowie Beratungsdienste; in der Erwägung, dass dieser Vielschichtigkeit und großen Vielfalt Rechnung zu tragen ist, um die Nachhaltigkeit in der gesamten Kette zu verbessern;

J.   in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission gravierende Probleme benannt werden, beispielsweise Missbrauch der Marktmacht, unlautere Praktiken in der Vertragsgestaltung wie Zahlungsverzug, einseitige Vertragsänderungen, Vorabzahlungen als Gebühren für die Aufnahme von Verhandlungen, beschränkter Marktzugang, fehlende Informationen über die Preisbildung und die Verteilung der Gewinnspannen in der Lebensmittelversorgungskette, die in engem Zusammenhang mit der zunehmenden Konzentration in den Sektoren der Agrarzulieferer, Großhandel und Einzelhandel steht;

K. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2009 empfohlen wird, die Restrukturierung und Konsolidierung des Agrarsektors durch Anregung der Gründung freiwilliger landwirtschaftlicher Erzeugerorganisationen zu unterstützen und voranzubringen;

L.  in der Erwägung, dass die Globalisierung und der Konzentrationsprozess, insbesondere auf der Ebene des Einzelhandels, zu einem unausgewogenen Verhältnis zwischen den verschiedenen Wirtschaftsteilnehmern der Lebensmittelversorgungskette geführt haben und dass die Realität gekennzeichnet ist durch eine winzige Zahl sehr mächtiger Einzelhandelsunternehmen, die EU-weit unmittelbar oder mittelbar mit 13,4 Millionen Landwirten und 310 000 Agrarindustrieunternehmen verhandeln;

M. in der Erwägung, dass eine übermäßige Konzentration für die Produktvielfalt, das kulturelle Erbe, kleine Einzelhandelsgeschäfte, Arbeitsplätze und Existenzgrundlagen verheerende Folgen haben kann;

N. in der Erwägung, dass sich, wie die Kommission feststellt, vertragliche Ungleichgewichte, die aus ungleichen Verhandlungspositionen resultieren, negativ auf die Lebensmittelversorgungskette auswirken, da kleinere, aber effiziente Akteure unter Umständen gezwungen sind, Rentabilitätseinbußen hinzunehmen, wodurch sie in ihren Möglichkeiten beschränkt werden, in eine höhere Produktqualität und eine Innovation der Produktionsprozesse zu investieren, und entsprechende Anreize verlorengehen;

O. in der Erwägung, dass Lebensmittelerzeugnisse im Binnenmarkt frei gehandelt werden und das Ergebnis der Preisverhandlungen zwischen Erzeugern (Verbänden), Verarbeitungsbetrieben, Groß- und Einzelhandelsunternehmen häufig durch die Entwicklungen der Preise auf dem Weltmarkt diktiert wird;

P.  in der Erwägung, dass das zahlenmäßig und in Bezug auf ihre Wirtschaftsmacht sehr ungleiche Verhältnis zwischen Landwirten und Einzelhandelsunternehmen ein klares Indiz für die aus dem Lot geratenen Verhältnisse in der Lebensmittelversorgungskette ist, und sich die Landwirte verstärkt in Wirtschaftsverbänden organisieren müssen, wenn zahlenmäßig ein Gleichgewicht hergestellt werden soll; in der Erwägung, dass Genossenschaften maßgeblich dazu beitragen, Einfluss und Verhandlungsmacht der Landwirte zu stärken;

Q. in der Erwägung, dass die Europäische Union im globalen Welthandel vernetzt und vertraglich gebunden ist;

R.  in der Erwägung, dass die Europäische Union der weltweit größte Agrarimporteur und -exporteur ist und dass die Agrareinfuhren der EU im Jahr 2008 um gut 10 % auf 98,6 Milliarden Euro und die Agrarausfuhren um fast 11 % auf 75,2 Milliarden Euro gestiegen sind;

S.  in der Erwägung, dass die Europäische Union bereits sehr viele Zugeständnisse in ihrer Entwicklungshilfepolitik macht und bilaterale Abkommen nicht einseitig zum Nachteil der europäischen Landwirtschaft abgeschlossen werden dürfen;

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2009 mit dem Titel „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (COM(2009)0591), weil darin ein großes Kräfteungleichgewicht zwischen den einzelnen Akteuren festgestellt wird, hält aber die darin vorgeschlagenen Maßnahmen für unzureichend, um die damit verbundenen Probleme zu beheben;

2.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich gegen das Problem der ungerechten Verteilung der Gewinne in der Lebensmittelversorgungskette vorzugehen, vor allem im Hinblick auf angemessene Einkommen für die Landwirte; sieht ein, dass den Landwirten als Anreiz für eine nachhaltige und ethisch vertretbare Produktion ein finanzieller Ausgleich für ihre Investitionen und ihr Engagement in diesen Bereichen gezahlt werden muss; betont, dass ein Klima der Zusammenarbeit geschaffen werden sollte, anstatt den Kräfteverhältnissen Geltung zu verschaffen;

3   stellt fest, dass alle Ziele in Bezug auf die Landwirtschaft, die in den Römischen Verträgen benannt sind (Steigerung der Produktivität, ausreichende Versorgung mit Nahrungsmitteln, vernünftige Verbraucherpreise, Stabilisierung der Märkte), erreicht wurden, mit Ausnahme des Ziels, angemessene Einkommen in der Landwirtschaft zu sichern; fordert deshalb die Kommission auf, dies in allen Haushaltsvorschlägen angemessen zu berücksichtigen;

4.  erkennt die Notwendigkeit eines stabilen, sicheren und gewinnbringenden Erzeugersektors als einen entscheidenden Faktor in der Nahrungsmittelkette an; hält jedoch auch fest, dass die Nahrungsmittelkette aus mehreren Akteuren besteht – Landwirte, Verarbeiter, Hersteller, Lieferanten und Einzelhändler – die alle einen Mehrwert erbringen, und die ebenfalls ein gewisses Maß an Sicherheit benötigen;

Preistransparenz

 

5.  fordert die Kommission auf, das europäische Instrument für die Überwachung der Lebensmittelpreise nutzerfreundlicher zu gestalten, indem ein mehrsprachiges Modul hinzugefügt wird, das eine größere Zahl an Lebensmitteln umfasst und einen besseren Preisvergleich an jedem Punkt der Lebensmittelversorgungskette in und zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht, um so der Forderung der Verbraucher und Landwirte nach mehr Transparenz bei der Lebensmittelpreisbildung gerecht zu werden;

6.  bedauert zutiefst die mangelnde Bereitschaft der Kommission, eine Studie über die Verteilung der Gewinnspannen in der Versorgungskette durchzuführen, wie dies im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2009 vereinbart wurde;

7.  weist darauf hin, dass ein Ungleichgewicht an betriebswirtschaftlicher Transparenz zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und den vor- und nachgelagerten Akteuren der Lebensmittelkette negative Folgen für die Verhandlungsposition von Landwirten und Erzeugergemeinschaften haben kann;

8.  fordert die Kommission auf, schleunigst das Pilotprojekt zur Schaffung einer europäischen Beobachtungsstelle für Preise und Gewinnspannen im Agrarsektor (ergänzt um Daten über Preise, Gewinnspannen und Mengen) zum Abschluss zu bringen, für dessen Durchführung das Parlament und der Rat im Haushalt 2010 Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro bewilligt haben, und im Rahmen dieses Projekts die Kosten für die nachhaltige Erzeugung und die Ab-Hof-Preise für die zentralen Sektoren der Agrarwirtschaft in den verschiedenen Mitgliedstaaten und sozioökonomischen Situationen zu vergleichen, und zwar aufgeschlüsselt nach Produkten, die nach konventionellen Maßstäben hergestellt worden sind, und solchen, die ethischen Kriterien genügen;

9.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Hochrangige Gruppe für die Lebensmittelversorgungskette als ständiges Diskussionsforum beizubehalten, da sie sich als wichtiges Instrument für die Ermittlung von Problemen, die Ausarbeitung von Empfehlungen und die Annahme von Strategien zur Verbesserung der derzeitigen unausgewogenen Lage erwiesen hat;

10. fordert die Kommission auf, vorzuschlagen, dass die führenden europäischen Handelsunternehmen, Verarbeitungsbetriebe, Großhändler und Einzelhändler verpflichtet werden, jährlich über ihre Marktanteile (mit Angaben zu Eigenmarken) bei den wichtigsten Lebensmitteln und über ihr monatliches Umsatzvolumen Bericht zu erstatten, damit alle Marktpartner in die Lage versetzt werden, Tendenzen in Bezug auf Nachfrage, Angebot und Preisentwicklungen in der Lebensmittelversorgungskette einzuschätzen;

11. stellt fest, dass in einigen Ländern die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie in der Lebensmittelkette die größte Marge erzielt, welches auch von der Kommission bestätigt wurde; fordert daher, besonders die verarbeitende Industrie zu beobachten und zu untersuchen, um Preistransparenz zu garantieren;

12. hält größere Markttransparenz und eine bessere Information der Verbraucher als Voraussetzung für die Betonung der Identität der Produkte und die Gewährleistung der Vielfalt von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen für erforderlich, die Ausdruck der Geschichte und der Kultur vieler Staaten und Regionen sind und die „Individualität“ der Landwirtschaft jedes Mitgliedstaates widerspiegeln;

13. fordert die Kommission auf, verbindlich vorzuschreiben, dass in dem Transaktionsdokument der Preis, zu dem der Lieferant verkauft, sowie der Nettopreis, der bei der Transaktion tatsächlich gezahlt wird, klar angegeben werden müssen;

14. fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung der Vorteile eines verbesserten rechtlichen Rahmens für Handelsmarken und Eigenmarken der Einzelhändler mit dem Ziel durchzuführen, eine Erhöhung ihrer Anzahl zu vermeiden, um den Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten und den Erzeugern einen Zugang zum Markt zu gewähren;

15. betont, dass der Mehrwert der europäischen Erzeugnisse der Agrar- und Ernährungswirtschaft gesteigert werden muss und dass Kampagnen zur Information der Verbraucher über die Anstrengungen der Landwirte und der Industrie in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz durchgeführt werden müssen;

Wettbewerb

 

16. fordert die nationalen und europäischen Wettbewerbsbehörden und andere für die Produktion und den Handel zuständigen Regulierungsbehörden auf, hart gegen die marktbeherrschende Stellung und den erheblichen Marktanteil der in der Lebensmittelversorgungskette tätigen Agrarhandelsunternehmen, betriebsmittelerzeugenden Unternehmen, Verarbeitungsbetriebe und Einzelhandelsunternehmen vorzugehen; fordert Behörden mit Nachdruck auf, Maßnahmen gegen missbräuchliche Einkaufspraktiken aller Akteure zu treffen, die die Landwirte in eine sehr ungleiche Verhandlungsposition bringen;

17. fordert die Kommission auf, das Verhältnis zwischen den Wettbewerbsvorschriften und der GAP neu zu definieren, um den Landwirten und ihren Branchenverbänden Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie ihre Verhandlungsposition verbessern können;

18. fordert die Kommission eindringlich auf zu untersuchen, welche Folgen eine erhebliche Marktdurchdringung eines einzigen oder einiger weniger Einzelhandelsunternehmen in einem bestimmten Mitgliedstaat hat; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, zum Nutzen von Erzeugern und Verbrauchern mögliche Abhilfemaßnahmen in Erwägung zu ziehen, wenn sich herausstellt, dass das Geschäftsgebaren oder der Marktanteil eines Einzelhandelsunternehmens den Wettbewerb untergräbt;

19. fordert die Kommission auf, dem Parlament bis Ende 2010 einen Bericht mit Informationen über den Missbrauch der Nachfragemacht in der EU, wettbewerbswidriges Verhalten und unfaire Vertragspraktiken in der gesamten Lebensmittelversorgungskette von der Betriebsmittelindustrie bis zu den Verbrauchern sowie Vorschlägen zu angemessenen Abhilfemaßnahmen vorzulegen;

20. fordert die Mitgliedstaaten auf, gegebenenfalls ihren nationalen Wettbewerbsbehörden durch die Etablierung von einfachen Mechanismen zur Beweiserhebung hinsichtlich Wettbewerbsverzerrungen wegen des Gebrauchs unlauterer Vertragspraktiken mehr Handlungsmöglichkeiten zu geben;

21. ist der Ansicht, dass die Vermarktung unterhalb des Einkaufspreises gemeinschaftsweit verboten werden sollte;

22. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine umfassende sektorbezogene Untersuchung der gesamten Lebensmittelversorgungskette in die Wege zu leiten, mit der festgestellt werden soll, wie es um den Missbrauch der Nachfragemacht in dem Sektor bestellt ist; weist darauf hin, dass die Untersuchung des Wettbewerbs in der Pharmaindustrie im Jahr 2009 erfolgreich war;

23. fordert die Kommission auf, die Kriterien zu überprüfen, die derzeit zur Beurteilung wettbewerbsfeindlichen Verhaltens verwendet werden (Herfindahl-Index); ist der Auffassung, dass dieser Index zwar zur Beurteilung der Monopolrisiken nützlich ist, jedoch wettbewerbsfeindliches Verhalten im Sinne von Absprachen und Oligopolbildung, wie es zumindest teilweise bei Supermärkten vorkommt, nicht korrekt aufzeigt;

24. fordert die Kommission auf, eine gezieltere Anwendung der Wettbewerbsregeln in der Lebensmittelversorgungskette sicherzustellen und dem Parlament und dem Rat diesbezügliche Legislativvorschläge zu unterbreiten, um den Ausbau marktbeherrschender Stellungen in den betriebsmittelerzeugenden Industriezweigen, der lebensmittelverarbeitenden Industrie und dem Einzelhandel wirksam zu begrenzen und die Verhandlungsposition der Landwirte durch leistungsfähige Erzeugerorganisationen, Branchenverbänden und KMU zu stärken, damit sie koordiniert gegen marktbeherrschende Akteure vorgehen können;

25. vertritt die Auffassung, dass die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO) unverzüglich überarbeitet werden muss, um diese Organisationen und Verbände zu stärken und dass der Geltungsbereich dieser Verordnung ausgeweitet werden sollte, damit nachhaltige Produktionsmethoden als Voraussetzung für Ausnahmen gemäß Artikel 101 AEUV einbezogen werden können;

26. ist der Ansicht, dass ein gewisses Maß an Koordinierung und Harmonisierung der nationalen Maßnahmen gegen unlautere Geschäftspraktiken auf EU-Ebene erforderlich sein wird;

27. fordert die Kommission auf, eine Diversifizierung der Rechtsvorschriften für Produkte mit einer starken territorialen Basis vorzusehen, die sich aufgrund der Besonderheit und Einzigartigkeit ihres regionalen oder lokalen Charakters von standardmäßigen Erzeugnissen unterscheiden;

28. fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzulegen, die den Fortbestand der verschiedenen ernährungs-, umwelt- und gesundheitsrelevanten Eigenschaften gewährleisten, und dafür zu sorgen, dass sich diese Unterschiede in angemessenen Preisen niederschlagen; ist der Ansicht, dass im Wesentlichen auch der Wettbewerb auf der Grundlage der verschiedenen Qualitätsmerkmale, die entsprechend messbar sein sollten, gefördert werden muss;

Missbrauch der Nachfragemacht und der Vertragsgestaltung

 

29. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das europäische Wettbewerbsrecht keinen Missbrauch der Nachfragemacht (keine Verzerrung) in der Lebensmittelversorgungskette zulässt, der sich oft in Form von verspäteten Zahlungen an Landwirte oder kleinere Verarbeitungsbetriebe, nachträglichen Abänderung von Vertragsbedingungen, erzwungenen Rabatten, dem Weiterverkauf zum Verlustpreis, überhöhten Abnahmemengen und ungerechtfertigten Einlistungsgebühren äußert, und erforderlichenfalls entsprechende Rechtsvorschriften zu erarbeiten;

30. fordert insbesondere, im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Ausnahmen sollten im Fall von Erzeugerorganisationen und Genossenschaften in Betracht gezogen werden) die Zahlungsfristen in der Lebensmittelversorgungskette auf höchstens 30 Tage für alle Lebensmittel zu verkürzen und für leicht verderbliche landwirtschaftliche Erzeugnisse eine noch kürzere Frist vorzusehen;

31. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine Ausdehnung des europäischen Wettbewerbsrechts über den derzeit recht verengten Fokus auf das Verbraucherwohl und niedrige Preise für Lebensmittel hinaus vorzuschlagen;

32. fordert die Kommission auf zu überprüfen, ob die von einzelnen Handelsketten geforderten, über die gesetzlich festgelegten Regeln hinausgehenden Auflagen in Bezug auf landwirtschaftliche Produktionspraktiken von Obst und Gemüse und Rückstände von Pflanzschutzmitteln geeignet sind, den freien Handel zu beschränken und die Position des Handels innerhalb der Lebensmittelversorgungskette ungerechtfertigt zu stärken;

33. fordert eine Erfassung der missbräuchlichen Praktiken auf dem Markt, wie Weiterverkauf mit Verlust oder Verkaufsprovisionen, und deren ausdrückliches Verbot durch die Europäische Union; fordert die Einrichtung eines öffentlichen Verzeichnisses, in das Unternehmen, die gegen Vorschriften verstoßen, eingetragen werden, und die Schaffung einer Sanktionsregelung;

34. fordert die Kommission auf, zu analysieren, ob und inwieweit der Missbrauch von Eigenmarken und die Praktiken der Einkaufsverbünde von Supermarktketten zu einem unlauteren Wettbewerb führen, Druck auf die Landwirte ausüben und die Erzeugerpreise systematisch senken; betont, dass sich der unbefugte Gebrauch von Eigenmarken nachteilig auf die Innovationsfähigkeit der Erzeuger (insbesondere kleinere Erzeuger) auswirkt; fordert daher die Kommission auf, diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen, damit die Preisbildung für Landwirte und Erzeugergemeinschaften fair gestaltet wird;

35. ist der Ansicht, dass in den Empfehlungen der Kommission zur Verbesserung der vertikalen Integration der Lebensmittelindustrie nicht immer berücksichtigt wird, dass die Verhandlungspositionen von Landwirten, Händlern und Lebensmittelindustrie wieder in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind und dass diese Strategien daher mit abschreckenden Maßnahmen gegen missbräuchliche Praktiken einhergehen sollten;

36. weist warnend darauf hin, dass durch von den Abnehmern erzwungenen Vertragsanbau, vertikale Integration und Termingeschäfte, die immer mehr an Bedeutung gewinnen, der Wettbewerb und die Verhandlungsposition der Landwirte geschwächt werden könnten; fordert daher die Kommission auf, die Auswirkungen solcher Vertragsbeziehungen zu untersuchen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen;

37. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die gerechte Gestaltung von Verträgen zwischen allen Akteuren der Lebensmittelversorgungskette auf der Grundlage von mit den Bauern- und Erzeugerorganisationen, einschließlich Branchenverbänden, ausgehandelten Bedingungen zu fördern, um nachhaltige landwirtschaftliche Produktionsverfahren zu unterstützen und für eine optimale Produktqualität, niedrigere Beschaffungspreise für Betriebsmittel und gerechte Preise zu sorgen, und ein leicht zugängliches System zum Schutz vor Vertragsverletzungen seitens der Abnehmer vorzusehen; ist der Ansicht, dass Musterverträge nützliche Instrumente sein könnten und dass der Rückgriff auf solche Verträge in bestimmten Sektoren vorgeschrieben werden sollte; unterstützt den Austausch bewährter Verfahren zur Unterrichtung über Vertragspraktiken zwischen den Mitgliedstaaten, einschließlich der Bestimmung, die Kommission in Kenntnis zu setzen;

38. begrüßt und unterstützt die Schaffung einer Schiedsstelle für den Einzelhandelssektor und anderer Schlichtungsmechanismen, mit denen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen gewährleistet werden soll; fordert die Kommission auf, die diesbezüglich gesammelten Erfahrungen zu untersuchen, um diese bei der Schaffung einer europaweiten Schiedsstelle für den Lebensmitteleinzelhandel zu nutzen, deren Aufgabe darin bestehen würde, die Anwendung von Verhaltenskodizes und bewährten Verfahren sowie die Einhaltung von Verträgen beim Geschäftsverkehr zwischen Akteuren aus verschiedenen Mitgliedstaaten sicherzustellen;

39. fordert die Kommission auf, unfaire Praktiken mit Listungsgebühren und anderen Markteinführungsgebühren aufzudecken und wettbewerbsrechtlich zu überprüfen; fordert die Kommission auf, einheitliche Regeln für den Umgang mit Listungsgebühren und Markteinführungsgebühren vorzuschlagen und insbesondere gegen überzogene Gebühren, die der Handel verlangt, vorzugehen;

40. ist der Ansicht, dass die Kommission eine umfassende Informationskampagne auf europäischer Ebene fördern sollte, um die Landwirte über ihre Rechte, missbräuchliche Praktiken, die gegen sie gerichtet sein können, und die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, um Beschwerde gegen Missbräuche einzulegen, aufzuklären;

Spekulation

 

41. fordert die Europäische Union auf, mit Nachdruck auf die Schaffung einer unabhängigen weltweiten Regulierungsstelle hinzuarbeiten, die Regeln für den Termin- und Optionshandel mit Grunderzeugnissen festlegt und strenge Regulierungsmaßnahmen gegen die weltweite Spekulation mit Lebensmittelgütern durchsetzt;

42. fordert, dass in Anbetracht der zunehmenden Marktorientierung Maßnahmen ergriffen werden, um die extremen Preisschwankungen zu bekämpfen, da einige Wirtschaftsteilnehmer der Lebensmittelversorgungskette daraus Nutzen ziehen, während andere eindeutig geschädigt werden; fordert daher die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, durch die Instrumente zur Einschränkung von Preisschwankungen geschaffen werden, um die große Abhängigkeit der Erzeuger zu verringern;

43. fordert die Kommission auf, die Befugnisse der europäischen Aufsichtsbehörden für den Warenhandel auszuweiten, um die Spekulation mit Lebensmittelgütern zu unterbinden, und darauf hinzuwirken, dass angemessene Maßnahmen der EU durchgesetzt werden, mit denen die Spekulation mit nichtlandwirtschaftlichen Grunderzeugnissen zur Beeinflussung der Agrarterminmärkte verhindert wird;

44. fordert die Kommission auf, die Aufsicht und die Transparenz auf den Derivatemärkten für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse insgesamt und überdies die Transparenz des außerbörslichen Handels (OTC) im Zuge der bevorstehenden Revision der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften zu verbessern;

Selbstregulierung

 

45. fordert den Rat nachdrücklich auf, Initiativen zur Selbstregulierung und die Möglichkeit der Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit zur Absicherung wirtschaftlicher Risiken weiter zu fördern, um die Verhandlungsposition der Landwirte zu stärken, insbesondere durch Unterstützung von Wirtschaftsverbänden und Erzeugerorganisationen, Branchenverbänden und landwirtschaftlichen Genossenschaften;

46. regt an, dass die Mitgliedstaaten Entwürfe für Kodizes für gute Geschäftspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette erarbeiten, einschließlich Beschwerdemechanismen und Sanktionen für unlautere Praktiken; fordert die Kommission auf, einen EU-weit geltenden gemeinsamen Kodex vorzuschlagen, um die Verhältnisse in der Lebensmittelversorgungskette wieder ins Lot zu bringen; fordert die Kommission zudem nachdrücklich auf, einen Vorschlag für die Anwendung eines EU-weiten Mechanismus für die Überwachung der Beziehungen zwischen marktbeherrschenden Einzelhändlern und ihren Lieferanten durch Fachgremien der Mitgliedstaaten auszuarbeiten;

47. ist der Auffassung, dass eine bessere Integration der einzelnen Akteure der Kette in Branchenverbände gefördert und freiwillige Musterverträge ausgearbeitet werden sollten, deren Einhaltung die Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen, vor allem in Bezug auf verderbliche Erzeugnisse, für verbindlich erklären können;

Nachhaltige Lebensmittelversorgungssysteme und Lebensmittelqualität

 

48. bedauert, dass die Kommission die Wichtigkeit der Landwirtschaft für die volkswirtschaftliche Wertschöpfungskette im Bereich der Lebensmittelversorgung und der Ernährungsindustrie in ihrer Mitteilung nicht stärker in den Vordergrund rückt; betont die Korrelationen zwischen niedrigen Erzeugerpreisen und struktureller Überschussproduktion und deren Folgen für die Nachhaltigkeit, die Lebensmittelqualität, den Tierschutz, die Innovationsfähigkeit der Landwirtschaft und die Beschäftigung in benachteiligten Gebieten;

49. fordert die Kommission auf, die Annahme von Unterstützungs- und Förderinstrumenten für von Landwirten selbstverwaltete Lebensmittelversorgungsketten, für kurze Lieferketten und Bauernmärkte vorzuschlagen, so dass die Landwirte in direktem Kontakt mit den Verbrauchern stehen und durch die Verringerung von Verfahrensschritten und Vermittlern einen gerechteren Anteil am endgültigen Verkaufspreis erzielen können;

50. fordert die Kommission nachdrücklich auf, in ihren Aktivitäten besonderes Augenmerk auf die Situation in Entwicklungsländern zu legen und die Selbstversorgung von Lebensmitteln in diesen Drittstaaten nicht zu gefährden;

51. fordert die Kommission auf, die Hygienevorschriften der EU in Bezug auf die Nah- und Fernvermarktung und die Haltbarkeit von Erzeugnissen zu überprüfen, die Zertifizierungs- und Überwachungssysteme zu dezentralisieren und zu vereinfachen sowie direkte Beziehungen zwischen Erzeugern und Verbrauchern und kurze Lebensmittelversorgungsketten zu fördern;

52. ist der Ansicht, dass Erzeugerorganisationen, landwirtschaftliche Genossenschaften und KMU bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Lebensmittelversorgungskette bevorzugt werden sollten; fordert daher die Kommission auf, diesbezüglich entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen;

53. weist darauf hin, dass strikte Rechtsvorschriften in Bezug auf die Qualität von Agrarerzeugnissen wichtig und notwendig sind; verweist in diesem Zusammenhang auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse und spricht sich dafür aus, dass sämtliche Qualitäts- und Herstellungsnormen auch für eingeführte Erzeugnisse gelten müssen, damit europäische Erzeugnisse keinem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt sind;

54. weist darauf hin, dass für die Landwirte die Einkommensstabilität der entscheidende Faktor für ihre Möglichkeiten ist, in umweltverträgliche Technologien, den Klimaschutz, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und in Umweltschutzmaßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft zu investieren, und dass die Landwirte überdies strenge Umweltschutzauflagen erfüllen müssen, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 noch weiter verschärft werden;

55. vertritt die Auffassung, dass die Lebensmittelversorgungskette besser organisiert und weiter rationalisiert werden muss, um die Auswirkungen des Transports von Lebensmitteln auf die Umwelt zu reduzieren (Verkürzung der Transportwege), und dass die Vermarktung von Lebensmitteln aus der Region gefördert werden muss;

56. betont, dass die Investitionen in Einrichtungen für die Lagerung und Verpackung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung von gerechten Preisen für diese Erzeugnisse spielen können;

57. betont, dass eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Wirtschaft gewährleistet werden muss, indem die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in den Betrieben und auch nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten gefördert werden, um die Zahl der Arbeitsplätze und zusätzliche Einnahmen zu steigern;

58. fordert die Kommission auf, lokale und regionale Initiativen zur Lebensmittelvermarktung zu unterstützen und nicht durch übermäßige Rechtsvorschriften und Bürokratie zu belasten, da diese einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung landwirtschaftlicher Betriebe leisten;

Selbstversorgung, öffentliche Gemeinschaftsverpflegung und Lebensmittelabfälle

 

59. fordert von der Kommission entsprechende Rücksichtnahme bei der Überprüfung von EU-Normen für Lebensmittelerzeuger auf lokaler Ebene, wie Subsistenzbetriebe;

60. fordert die Kommission auf, mögliche Veränderungen der Verfahrensregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Dienstleistungen im Bereich Gemeinschaftsverpflegung zu prüfen, damit die nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktionsverfahren und der Tierschutz gefördert sowie das Angebot saisonal erzeugter Lebensmittel ausgeweitet werden;

61. ist der Auffassung, dass das öffentliche Beschaffungswesen, z. B. im Rahmen spezifischer Programme für Milcherzeugnisse, Obst und Gemüse, die an Schulen durchgeführt werden, kleinen lokalen Erzeugern und lokalen Erzeugergemeinschaften Zugang gewähren muss;

62. ist der Auffassung, dass die direkt von den Landwirten verwalteten Agrarmärkte und die Schaffung von Verkaufseinrichtungen gefördert werden müssen, in denen die Erzeuger den Verbrauchern die Produkte direkt anbieten, und dass ein Förderprogramm für den Verkauf auf lokalen Märkten ins Leben gerufen werden muss;

63. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die enorme Verschwendung von Lebensmitteln in der Lebensmittelversorgungskette – in den meisten Mitgliedstaaten bis zu 30 % der erzeugten Lebensmittel – zu analysieren und darüber dem Parlament und dem Rat einen Bericht vorzulegen und dieser Verschwendung mit einer Kampagne zur Bewusstseinsförderung über den hohen Stellenwert von Lebensmitteln entgegenzuwirken;

64. weist darauf hin, dass es wichtig ist, Nahrungsmittelprogramme für die Bürger Europas auszuarbeiten, die in diesem Bereich Hilfestellung brauchen, wie Bedürftige, alte Menschen und Jugendliche;

65. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.