Entschließungsantrag - B7-0011/2012Entschließungsantrag
B7-0011/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Tagung des Europäischen Rates vom 8./9. Dezember 2011 (2011/2546(RSP))

16.1.2012

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Guy Verhofstadt im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0003/2012

Verfahren : 2011/2546(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0011/2012
Eingereichte Texte :
B7-0011/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0011/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Tagung des Europäischen Rates vom 8./9. Dezember 2011 (2011/2546(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 9. und 10. Dezember 2011,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Eurozone vom 9. Dezember 2011,

–   unter Hinweis auf das sogenannte „Sixpack“ und die beiden Vorschläge der Kommission zur weiteren Stärkung der Haushaltsdisziplin[1],

–   unter Hinweis auf den Stand der Verhandlungen über den Entwurf des internationalen Abkommens über eine verstärkte Wirtschaftsunion,

–   unter Hinweis auf die Vorlage, die im Namen des Europäischen Parlaments von seinen Vertretern in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingereicht wurde,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.  bezweifelt, dass ein solches zwischenstaatliches Abkommen notwendig ist, da die meisten der darin genannten zentralen Ziele besser und wirksamer durch EU-Rechtsvorschriften verwirklicht werden können, mit denen nachdrücklich, unverzüglich und dauerhaft auf die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise und die in vielen Mitgliedstaaten der EU bestehende gesellschaftliche Krise reagiert werden kann; ist aber weiterhin bereit, an einer konstruktiven Lösung mitzuarbeiten;

2.  bekräftigt seine Unterstützung für die Vorlage, die die Mitglieder, die von der Konferenz der Präsidenten als Vertreter des Europäischen Parlaments ernannt wurden, bei der Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingereicht haben; bedauert insofern, dass die Vorschläge des Europäischen Parlaments in dem Entwurf des Abkommens vom 10. Januar 2012 keinen Niederschlag gefunden haben; weist darauf hin, dass viele Mitgliedstaaten einige der auf der Sitzung am 12. Januar 2012 unterbreiteten Vorschläge unterstützen; wird seinen Standpunkt nach Erhalt des für den 18. Januar 2012 erwarteten endgültigen Entwurfs prüfen;

3.  ist fest davon überzeugt, dass sich die Währungsunion nur durch die Gemeinschaftsmethode zu einer echten Wirtschafts- und Steuerunion entwickeln kann; erinnert daran, dass die EU ein politisches Vorhaben ist, das auf gemeinsamen Werten, starken gemeinsamen Organen und der Einhaltung gemeinsamer Regeln beruht;

4.  fordert insbesondere, dass

–    in dem neuen Abkommen eindeutig und ausdrücklich der Vorrang des EU-Rechts vor den Bestimmungen des Abkommens anerkannt wird,

–    alle Maßnahmen zur Umsetzung des Abkommens nach den dafür in den EU-Verträgen vorgesehenen Verfahren getroffen werden,

–    das Abkommen mit dem EU-Recht in Einklang steht, insbesondere in Bezug auf die im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Kennzahlen, und dass in dem Fall, dass Vertragsparteien sich vom EU-Recht abweichende Ziele setzen möchten, die dafür geltenden EU-Rechtsverfahren eingehalten werden und keine doppelten Standards eingeführt werden,

–    die demokratische Rechenschaftspflicht durch eine stärkere parlamentarische Beteiligung an allen Aspekten der wirtschaftlichen Koordinierung und der Ordnungspolitik auf europäischer Ebene gewahrt werden muss,

–    die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament gemäß Artikel 9 des Protokolls Nr. 1 AEUV in dem in den EU-Verträgen festgelegten Rahmen stattfindet,

–    die Vertragsparteien in dem neuen Abkommen in rechtsverbindlicher Form dazu verpflichtet werden, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit sichergestellt ist, dass das Abkommen im Wesentlichen spätestens binnen fünf Jahren in die EU-Verträge überführt werden;

5.  wiederholt seine Forderung nach einer Union sowohl der Stabilität als auch des tragfähigen Wachstums; vertritt die Auffassung, dass Haushaltsdisziplin zwar die Voraussetzung für ein tragfähiges Wachstum ist, dass sie allein aber keinen wirtschaftlichen Aufschwung herbeiführen wird, und dass von dem Abkommen die klare Botschaft ausgehen muss, dass die europäischen Staats- und Regierungschefs an beiden Fronten mit der gleichen Entschiedenheit handeln werden; fordert aus diesem Grund nachdrücklich, dass in dem Abkommen neben der Verpflichtung der Vertragsparteien, Maßnahmen zur Förderung von mehr Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit zu treffen, Vorschläge zu einem Tilgungsfonds, zu projektspezifischen Anleihen, zu einer im EU-Recht verankerten Finanztransaktionssteuer und, bei gleichzeitiger Gewährleistung der Haushaltsdisziplin, ein Fahrplan für Stabilitätsanleihen („Eurobonds“), vorgesehen sein müssen;

6.  hebt hervor, dass sich in Verbindung mit anderen die Finanzkrise betreffenden multilateralen Übereinkünften, wie dem Europäischen Stabilitätsmechanismus, dieselben institutionellen, rechtlichen und politischen Fragen ergeben; fordert aus diesem Grund, dass das EP an den betreffenden Verhandlungen in derselben Weise einbezogen wird wie im vorliegenden Fall;

7.  behält sich das Recht vor, alle ihm zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Verteidigung des EU-Rechts und der Rolle der EU-Organe zu nutzen, vor allem, wenn Teile des endgültigen Abkommens nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind;

8.  weist die Kommission darauf hin, dass sie dazu verpflichtet ist, ihre institutionelle Rolle als Hüterin der Verträge in vollem Umfang wahrzunehmen;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Staats- und Regierungschefs, dem Vorsitzenden des Rates, dem Präsidenten der Eurogruppe, der Kommission und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.