Entschließungsantrag - B7-0044/2012Entschließungsantrag
B7-0044/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Tagung des Europäischen Rates vom 30. Januar 2012

31.1.2012

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Elmar Brok im Namen der PPE-Fraktion
Roberto Gualtieri im Namen der S&D-Fraktion
Guy Verhofstadt im Namen der ALDE-Fraktion
Daniel Cohn-Bendit im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Verfahren : 2012/2506(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0044/2012

B7‑0044/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Tagung des Europäischen Rates vom 30. Januar 2012

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 30. Januar 2012,

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 9. und 10. Dezember 2011,

–    unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets vom 9. Dezember 2011,

–    unter Hinweis auf den Standpunkt des Vereinigten Königreichs,

–    unter Hinweis auf den sogenannten „Sechserpack“ und die beiden Vorschläge der Kommission zur weiteren Stärkung der Haushaltsdisziplin[1],

–    unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten der Kommission auf ihrer Tagung vom 18. Januar 2012,

–    unter Hinweis auf die Verhandlungen, die im Rahmen der Ad-hoc Euro-Arbeitsgruppe und der Euro-Gruppe stattgefunden haben,

–    unter Hinweis darauf, dass die Geschlossenheit zwischen Euro-Staaten und Nicht-Euro-Staaten erhalten bleiben muss,

–    unter Hinweis auf die Eingabe im Namen des Europäischen Parlaments, die von den Vertretern des EP in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe vorgebracht wurde,

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2012 zum Entwurf eines Internationalen Abkommens über eine verstärkte Wirtschaftsunion im Euro-Währungsgebiet,

–    gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.   bekräftigt seine Entschließung vom 18. Januar 2012 und nimmt den endgültigen Text des Vertrags zur Stabilität, Koordination und Regierungsführung in der Wirtschafts- und Währungsunion zur Kenntnis; bekräftigt seine Auffassung, dass es besser gewesen wäre, im Rahmen des EU-Rechts eine Einigung zu erzielen; bedauert, dass der Premierminister des Vereinigten Königreichs Einwände erhoben hat und somit keine Einigung mit allen Mitgliedstaaten erzielt werden konnte;

2.   stellt jedoch fest, dass nahezu alle im neuen Vertrag enthaltenen Elemente verwirklicht werden können und innerhalb des geltenden EU-Rechtsrahmens und in den abgeleiteten Rechtsvorschriften in einem erheblichen Maß bereits verwirklicht wurden, mit Ausnahme der goldenen Regel, der umgekehrten qualifizierten Mehrheit bei der Abstimmung und der Befassung des EuGH;

3.   ist der Auffassung, dass der endgültige Text im Vergleich zum ursprünglichen Text an mehreren Punkten eine Verbesserung darstellt, und dass eine Reihe von Änderungen, die das Parlament vorgeschlagen hat, aufgenommen wurde, und zwar insbesondere

      –  eine Zusage, dass die Gemeinschaftsmethode uneingeschränkt Anwendung findet;

–  dass Stabilität, Koordination und Regierungsführung durch abgeleitete Rechtsvorschriften durchgesetzt werden, wobei das Parlament einbezogen wird;

–  eine größere, wenn auch unvollständige Übereinstimmung zwischen dem „Sixpack“ und dem neuen Vertrag;

–  die Anerkennung des Rechts der Vertragsparteien, die nicht den Euro als Währung haben, an den Sitzungen der Euro-Gipfeltreffen teilzunehmen, in denen es um die Wettbewerbsfähigkeit, die grundlegende Architektur des Euro-Währungsgebiets und die grundsätzlichen Regeln geht, die in Zukunft für diesen Raum gelten werden;

–  die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten auf einer einvernehmlich festgelegten Grundlage und in Übereinstimmung mit dem Vertrag;

–  der neu aufgenommene Verweis auf die Ziele nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Zusammenhalt;

–  eine Zusage, den Inhalt des Abkommens innerhalb von fünf Jahren in den EU-Rechtsrahmen aufzunehmen;

4.   räumt ein, dass Haushaltsstabilität bei der Lösung der derzeitigen Krise eine wichtige Komponente ist; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass ein Wirtschaftsaufschwung Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und zur Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Beschäftigung erfordert; begrüßt, dass der Europäische Rat dies nun erkannt hat, weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass konkrete und weit reichende Maßnahmen notwendig sind;

5.   bekräftigt seine Forderung nach der raschen Einrichtung eines Tilgungsfonds auf der Grundlage des Vorschlags des deutschen Wirtschaftssachverständigenrates; fordert, dass die zur Einrichtung eines Tilgungsfonds notwendigen Rechtsvorschriften aufgenommen werden, vorzugsweise in das derzeitigen „zweistufige“ („twopack“) Legislativverfahren; bedauert, dass dieses noch nicht eingeleitet wurde; fordert die Kommission auf, durchgreifende Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung vorzulegen;

6.   fordert jetzt zusätzlich zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Haushaltsstabilität die Einführung von projektspezifischen Anleihen, einem Fahrplan für Stabilitätsanleihen und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene, für die die Kommission bereits einen Vorschlag vorgelegt hat;

7.   weist darüber hinaus darauf hin, dass einige weitere wichtige Elemente in dem neuen Abkommen fehlen:

–  Doppelte Standards zwischen den Normen des Abkommen und denen des Vertrags von Lissabon und des gemeinschaftliches Besitzstandes sind zu vermeiden;

–  alle Vertragsparteien des Abkommens, derzeitige und künftige Euro-Mitglieder, sollten das gleiche Recht haben, uneingeschränkt an allen Euro-Gipfeltreffen teilzunehmen;

8.   bedauert, dass der endgültige Text nicht die Forderung des Parlaments nach uneingeschränkter Teilnahme seines Präsidenten an den inoffiziellen Euro-Gipfeltreffen widerspiegelt; besteht darauf, dass der gewählte Präsident der Euro-Gipfeltreffen eine ständige Einladung zur uneingeschränkten Teilnahme ausspricht;

9.   besteht darauf, dass die Vertragsparteien ihrer Zusage uneingeschränkt Folge leisten, innerhalb von spätestens fünf Jahren den Vertrag zur Stabilität, Koordination und Regierungsführung in die EU-Verträge aufzunehmen, und fordert, dass die bestehenden Schwächen des Vertrags von Lissabon bei dieser Gelegenheit in Angriff genommen werden;

10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Staats- und Regierungschefs, dem Vorsitzenden des Europäischen Rates, dem Präsidenten der Euro-Gruppe, den nationalen Parlamenten, der Kommission und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.