Entschließungsantrag - B7-0066/2012Entschließungsantrag
B7-0066/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Erzeugung öffentlicher Güter (2011/2899(RSP))

13.2.2012

eingereicht im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung B7‑0038/2012 und B7‑0029/2012
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Marek Józef Gróbarczyk, Struan Stevenson im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0579/2011

Verfahren : 2011/2899(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0066/2012
Eingereichte Texte :
B7-0066/2012
Angenommene Texte :

B7‑0066/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Erzeugung öffentlicher Güter (2011/2899(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020“ (COM(2010)2020),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik[1],

–   in Kenntnis des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982,

–   unter Hinweis auf den Verhaltenskodex der FAO für verantwortungsvolle Fischerei, der am 31. Oktober 1995 verabschiedet wurde,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der europäische Fischereisektor für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Küstenregionen Europas ein entscheidender Faktor ist,

B.  in der Erwägung, dass der Fischereisektor in der Europäischen Union nicht nur in der Fischereiindustrie, sondern auch in damit verbundenen Industriezweigen wie etwa in der Pharma- und Kosmetikindustrie, im Tourismus und im Sport viele Arbeitsplätze schafft;

C. in der Erwägung, dass der Sektor Fischerei insofern Aspekte der Multifunktionalität aufweist, als er ein breites Spektrum an öffentlichen Gütern für örtliche Gemeinwesen erwirtschaftet, die allgemein der Bevölkerung Europas zugute kommen;

D. in der Erwägung, dass der europäische Fischereisektor mit einer Fangmenge von 6,4 Millionen Tonnen Fisch pro Jahr der viertgrößte der Welt ist;

E.  in der Erwägung, dass die EU mit 1200 Häfen nicht nur weltweit das größte Meeresgebiet aufweist, sondern auch weltweit größte Handelsflotte;

F.  in der Erwägung, dass die gemeinsame Fischereipolitik (GFP) den Wohlstand der EU-Bürger durch die Entwicklung des Fischereisektors in Europa vergrößern dürfte;

1.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass der europäische Fischereisektor, und insbesondere die handwerkliche Fischerei, die Entwicklungen in einer Reihe von Bereichen, die indirekt mit Fischerei zu tun haben, zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Bildung, Freizeit und Tourismus, wissenschaftliche Entwicklung und Umweltschutz, positiv beeinflusst;

2.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Interessen aller relevanten Interessengruppen, einschließlich der Fischer, der nichtstaatlichen Organisationen, der verarbeitenden Industrie usw., bei der Festlegung der neuen GFP berücksichtigt werden sollten;

3.  fordert die Kommission auf, der umfassenden Integration des Fischereisektors in die Strategie Europa 2020 gebührend Rechnung zu tragen, insbesondere im Rahmen eines inklusiven Wachstums, das in diesem Dokument propagiert wird;

4.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die reformierte GFP eng mit anderen wichtigen Initiativen der EU im Bereich der Meerespolitik in Zusammenhang gebracht werden sollte, insbesondere mit der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ergebnisse der Konsultation zur Europäischen Meerespolitik“ (COM(2007) 574 final);

5.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Bestandsbewirtschaftung sich mehr und mehr auf verlässliche wissenschaftliche Angaben stützen sollte, mit denen eine effizientere langfristige Bewirtschaftung der Fischbestände möglich sein wird;

6.  fordert die Kommission auf, die Multifunktionalität des Fischereisektors und den Wert seiner breit gefächerten und vielfältigen Bereitstellung öffentlicher Güter zu würdigen und in diesem Sektor einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, insbesondere im Zusammenhang mit der Reform der GFP;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Erzeugerorganisationen und der europäischen Fischereiwirtschaft zu übermitteln.