Entschließungsantrag - B7-0204/2012Entschließungsantrag
B7-0204/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Mali

18.4.2012

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
(2012/2603(RSP))

Charles Goerens, Louis Michel, Robert Rochefort, Ramon Tremosa i Balcells, Niccolò Rinaldi, Graham Watson, Izaskun Bilbao Barandica, Marielle de Sarnez, Johannes Cornelis van Baalen im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0201/2012

Verfahren : 2012/2603(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0204/2012
Eingereichte Texte :
B7-0204/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0204/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Mali

(2012/2603(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen von Catherine Ashton, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, zu dem Militärputsch in Mali,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der für humanitäre Hilfe zuständigen Abteilung der Europäischen Kommission zur Verhinderung einer humanitären Krise in Mali,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu dem Militärputsch,

–   unter Hinweis auf die Abkommen von Algier aus dem Jahr 2006 zur Wiederherstellung von Frieden, Sicherheit und Entwicklung im Norden Malis,

–   unter Hinweis auf die am 6. April 2012 unterzeichnete Rahmenvereinbarung zwischen der Militärjunta und der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS),

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Westafrika,

A. in Erwägung des Putsches, durch den in der Nacht vom 21. auf den 22. März 2012 der Präsident Malis, Amadou Toumani Touré, gestürzt wurde und durch den ein langer demokratischer Prozess beendet wurde, der vor mehr als zwei Jahrzehnten begann;

B.  in der Erwägung, dass die Völkergemeinschaft diesen Putsch, der wenige Wochen vor den für den 29. April geplanten Präsidentschaftswahlen stattfand, einstimmig verurteilt hat;

C. in Erwägung des Rahmenabkommens über die Rückkehr zur Legalität und zur Verfassungsordnung unter der Aufsicht der ECOWAS und ihres Vermittlers, des Präsidenten Blaise Compaoré;

D. in der Erwägung, dass der durch die Junta von Bamako gestürzte Präsident das Rücktrittsschreiben unterzeichnet hat, das die Vermittler von ihm verlangten, und dadurch den Weg für die Ernennung des Vorsitzenden der Nationalversammlung Malis freigemacht hat;

E.  in der Erwägung, dass nach dem Rücktritt des Präsidenten eine Regierung der nationalen Einheit in den kommenden Monaten neue Wahlen vorbereiten und eine Lösung für den Norden ausarbeiten soll;

F.  in Erwägung der Schaffung einer gemeinsamen Truppe von ECOWAS und den Vereinten Nationen für die Unterstützung der Übergangsregierung in Mali;

G. in der Erwägung, dass der Norden Malis von der Nationalen Befreiungsbewegung Azawad (MNLA) kontrolliert wird;

H. in der Erwägung, dass eine radikale islamische Fraktion namens Ansar al‑Din die Städte Kidal und Timbuktu in ihre Gewalt gebracht hat;

I.   in der Erwägung, dass die Rebellen, die sich in die Gegend um Kidal zurückgezogen haben, am 8. März 2012 die 22 Soldaten und den Abgeordneten, die sie seit August 2007 in Geiselhaft hielten, freigelassen haben;

J.   in der Erwägung, dass die Serie von Entführungen, zu denen sich die wenig bekannte Organisation Al-Qaida des Islamischen Maghreb (AQMI) bekennt, weiter anhält und dass am 15. April 2012 eine christliche Missionarin Schweizer Staatsangehörigkeit in Timbuktu von einer Gruppe entführt wurde, die bereits 13 Bürger westlicher Staaten als Geiseln hält;

K. in der Erwägung, dass die humanitären Organisationen die nördliche Region nach der Plünderung ihrer Einrichtungen und Vorräte größtenteils verlassen haben;

L.  in der Erwägung, dass bei den Kämpfen in den vergangenen Wochen Dutzende Menschen zu Tode kamen;

M. in der Erwägung, dass hunderttausende Menschen vertrieben worden sind und dass die Flüchtlinge die Städte Gao und Timbuktu in Massen Richtung Mauretanien verlassen;

N. in der Erwägung, dass die Instabilität des libyschen Staates, die Gewalt zwischen den libyschen Stämmen und das enorme Arsenal unkontrollierter Waffen nach der Rückkehr gut ausgerüsteter Söldner nach Mali verhängnisvolle Folgen für die Sicherheit und Stabilität aller Länder der Sahelzone und Westafrikas haben könnten;

O. in der Erwägung, dass die von Dürren geplagte Sahelzone durch die regionalen Spannungen, den Drogen- und Waffenschmuggel und eine große politische Instabilität geschwächt wird;

P.  in der Erwägung, dass die Häufigkeit von Klimakatastrophen und Lebensmittelkrisen in der Sahelzone seit Mitte der 1990er-Jahre zugenommen hat;

Q. in der Erwägung, dass die für humanitäre Hilfe zuständige Abteilung der Europäischen Kommission vor einer bevorstehenden Katastrophe großen Ausmaßes gewarnt hat, falls sich die Sicherheitslage nicht verbessert;

R.  in der Erwägung, dass die Europäische Union zusätzliche finanzielle Hilfe in Höhe von 9 Millionen Euro für die geschätzten 1,4 Millionen Menschen in Mali in freigegeben hat, die auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen sind;

S.  in der Erwägung, dass die Union die Entwicklungshilfe im Anschluss an den Militärputsch eingefroren hat;

T.  in der Erwägung, dass die Union bereits beschlossen hat, eine zivile Mission zu entsenden, um die Bemühungen zur Wiederherstellung der Sicherheit in Mali zu unterstützen;

U. in der Erwägung, dass die Agenturen der Vereinten Nationen bei einer Versammlung in Rom im Februar eine Soforthilfe von rund 725 Millionen Dollar (545 Millionen Euro) gefordert haben, um die Sahelzone zu unterstützen, in der ungefähr 12 Millionen Menschen von einer Hungersnot bedroht sind;

V. in Erwägung der Folgen dieser neuen politischen Krise für die Demokratie in Afrika;

W. in der Erwägung, dass die Wahl des Oppositionellen Macky Sall zum Präsidenten Senegals am 25. März 2012 eine der wenigen guten Nachrichten der letzten Zeit aus dem Umfeld der Sahelzone ist;

1.  verurteilt den Militärputsch, durch den die demokratisch gewählte Regierung Malis abgesetzt wurde;

2.  unterstützt die führende Rolle der ECOWAS im Krisenmanagement und fordert die Umsetzung des am 6. April 2012 von den Urhebern des Putsches in Mali und dem Mediator der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS) unterzeichneten Abkommens;

3.  hebt hervor, dass die Souveränität, die Einheit und die territoriale Integrität Malis respektiert werden müssen;

4.  zeigt sich sehr besorgt über die zunehmende Bedrohung durch extremistische Elemente im Norden Malis und fordert die sofortige Freilassung aller entführten Personen sowie die sofortige Einstellung der Feindseligkeiten;

5.  betont, dass für die Zeit nach Gaddafi dringend eine Strategie für die Sahelzone benötigt wird, die zu einem rechtsfreien Gebiet zu werden droht;

6.  ist zutiefst beunruhigt über die humanitäre Lage in der Sahelzone, die sich rapide verschlechtert;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, der ECOWAS und ihrem Vermittler, dem Präsidenten Blaise Compaoré sowie ihrem Präsidenten, Alassane Ouattara, der algerischen Regierung, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie der Nationalen Befreiungsbewegung Azawad (MNLA) zu übermitteln.