ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Rechtssicherheit für europäische Investitionen außerhalb der Europäischen Union
18.4.2012
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
((2012/2619(RSP))
Joseph Daul, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jaime Mayor Oreja, Ioannis Kasoulides, Luis de Grandes Pascual, Daniel Caspary, Francisco José Millán Mon, Veronica Lope Fontagné, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Pablo Zalba Bidegain, María Auxiliadora Correa Zamora, Antonio López-Istúriz White, Santiago Fisas Ayxela, Esther Herranz García, Carlos José Iturgaiz Angulo, Eva Ortiz Vilella, Rosa Estaràs Ferragut, Cristina Gutiérrez-Cortines, Pilar del Castillo Vera, Salvador Garriga Polledo, Gabriel Mato Adrover, Pablo Arias Echeverría, Alejo Vidal-Quadras, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Pilar Ayuso, Juan Andrés Naranjo Escobar, Teresa Jiménez-Becerril Barrio im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0214/2012
B7‑0216/2012
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rechtssicherheit für europäische Investitionen außerhalb der Europäischen Union
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf seinen am 29. März 2010 angenommenen Bericht über die biregionale strategische Partnerschaft EU-Lateinamerika,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 207 AEUV europäische Investitionen in Drittländern ein untrennbarer Bestandteil der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union und damit ein Teil ihres auswärtigen Handelns sind und seit dem Inkrafttreten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union der ausschließlichen Zuständigkeit der Union unterliegen;
B in Erwägung des von der Regierung der Republik Argentinien verkündeten Beschlusses, dem Kongress dieses Landes den Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Enteignung von 51 % der Aktien der Erdölhandelsgesellschaft YPF für gültig erklärt werden soll, an der ein europäisches Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung hält, wobei es genau diese Mehrheitsbeteiligung ist, die von der beabsichtigten Enteignung betroffen ist;
C. in der Erwägung, dass diese Ankündigung von der Übernahme der sofortigen und unmittelbaren Kontrolle der Hauptverwaltung der Gesellschaft durch die Behörden der Bundesregierung von Argentinien begleitet wurde, die die legitime Führung und das von der Leitung dieser Gesellschaft benannte Personal entfernt und ausquartiert haben;
D. in Kenntnis der Tatsache, dass dieses Unternehmen in den letzten Monaten unter einer vorsätzlichen öffentlichen Schmutzkampagne gelitten hat, was zusammen zahlreichen Verwaltungsentscheidungen schließlich zu einem Einbruch des Aktienkurses und einem entsprechenden Schaden für alle Aktionäre der Gesellschaft geführt hat; sowie in der Erwägung, dass andere europäische Unternehmen durch das Verhalten der argentinischen Behörden bereits ähnliche Situationen erlebt haben;
E. in der Erwägung der von der Europäischen Kommission gegenüber der WTO bereits mehrfach geäußerten Besorgnis über die Art und Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der argentinischen Regierung in Bezug auf Einfuhren, von denen immer mehr Länder betroffen sind, die Mitglied der Welthandelsorganisation sind;
F. in der Erwägung, dass die Republik Argentinien als Mitglied des Mercosur derzeit Teil des Verhandlungsprozesses über ein Assoziierungsabkommen mit der EU ist, bei dem eines der wichtigsten Ziele die schrittweise und gegenseitige Liberalisierung von Handel und Investitionen ist und für dessen Ergebnis die Angebote beider Seiten in den Bereichen Landwirtschaft, Dienstleistungen und Investitionen für den Erfolg der Verhandlungen eine entscheidende Rolle spielen werden;
G. in der Erwägung, dass die Republik Argentinien in der Vergangenheit vom Allgemeinen Präferenzsystem profitiert hat, das von der EU einseitig gewährt wurde;
1. bedauert zutiefst den von der argentinischen Regierung gefassten Beschluss, mit der Enteignung der Mehrheit der Aktien einer europäischen Gesellschaft fortzufahren, da dies eine ungerechte und willkürliche Entscheidung von eindeutig konfiskatorischer Art ist und einen Angriff auf die Ausübung des freien Unternehmertums und den Grundsatz der Rechtssicherheit darstellt, wodurch das Umfeld für Investitionen für Unternehmen aus der EU in diesem Land verschlechtert wird;
2. äußert seine ernsten Bedenken hinsichtlich der Situation, da sie eine Nichteinhaltung von Pflichten, die sich aus dem Völkerrecht und der Einhaltung internationaler Vereinbarungen ergeben, darstellt; warnt vor den möglichen negativen Konsequenzen, die diese Art von Maßnahmen haben kann, wie etwa die Umleitung internationaler Investitionen, die für die Entwicklung und das Wachstum notwendig sind, und die schädlichen Auswirkungen für Argentinien in der internationalen Gemeinschaft;
3. erinnert an die traditionelle Freundschaft zwischen der EU und der Republik Argentinien, die Werte und Grundsätze teilen, und fordert die argentinischen Behörden nachdrücklich auf, auf den Weg des Dialogs und der Verhandlungen zurückzukehren, da diese das am besten geeignete Mittel sind, um diese etwaige Meinungsverschiedenheit zwischen Partnern und Ländern auszuräumen, die traditionell Freunde sind;
4. erinnert daran, dass die laufenden Verhandlungen über das Assoziationsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur darauf zielen, einen Rahmen der wirtschaftlichen Integration und des politischen Dialogs zwischen den beiden Blocks zu schaffen, um für beide Regionen den größtmöglichen Wohlstand und Fortschritt zu erzielen, und dass Entscheidungen wie die der argentinischen Behörden dem Klima der für den Abschluss dieses Abkommens notwendigen Einigkeit und Verständigung nicht zuträglich sind;
5. fordert den Präsidenten des Europäischen Rates, den Präsidenten der Europäischen Kommission und die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik auf, sich gegenüber den argentinischen Behörden für das Interesse der Gemeinschaft sowie für den Schutz des Grundsatzes der Rechtssicherheit einzusetzen, durch den die Präsenz Europas sowie europäische Investitionen in diesem südamerikanischen Land gesichert werden;
6. fordert die Kommission und den Rat auf, die zur Verteidigung der europäischen Interessen notwendigen Maßnahmen zu erörtern und zu ergreifen um zu verhindern, dass erneut Situationen wie die jetzige entstehen;
7. ersucht den Präsidenten der Europäischen Kommission, sich an die G20 und die WTO zu wenden und seine Besorgnis über diese Vorfälle zum Ausdruck zu bringen, die einen Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen eines Mitgliedstaates gegenüber einem seiner Partner in beiden Organisationen darstellen;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Kongress der Republik Argentinien sowie den Mitgliedern des Rates des Mercosur zu übermitteln.