Entschließungsantrag - B7-0224/2012Entschließungsantrag
B7-0224/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Piraterie auf See

2.5.2012 - (2011/2962(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Roberts Zīle, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden, Peter van Dalen, Oldřich Vlasák, Paweł Robert Kowal, Jacqueline Foster im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0223/2012

Verfahren : 2011/2962(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0224/2012
Eingereichte Texte :
B7-0224/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0224/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments

zur Piraterie auf See
(2011/2962(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zu einer integrierten Meerespolitik für die Europäische Union[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zur Piraterie auf hoher See, insbesondere seine Entschließung vom 23. Oktober 2008 zur Piraterie auf hoher See[2] und seine Entschließung vom 26. November 2009 zu einer politischen Lösung für die Piraterie vor der Küste Somalias[3],

–   in Kenntnis des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) vom 10. Dezember 1982,

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt aus dem Jahr 1988,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1814(2008) vom 15. Mai 2008, 1816(2008) vom 2. Juni 2008, 1838(2008) vom 7. Oktober 2008, 1851(2008) vom 16. Dezember 2008, 1863(2009) vom 16. Januar 2009, 1897(2009) vom 30. November 2009, 1918(2010) vom 27. April 2010, 1950(2010) vom 23. November 2010, 1976(2011) vom 11. April 2011, 2010(2011) vom 30. September 2011, 2015(2011) vom 24. Oktober 2011 und 2020(2011) vom 22. November 2011 sowie 2036(2012) vom 22. Februar 2012 zur Lage in Somalia,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Aktion 2008/749/GASP des Rates vom 19. September 2008 betreffend die militärische Koordinierungsmaßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung der Resolution 1816 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (EU NAVCO)[4],

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008[5] sowie auf den Beschluss 2010/766/GASP des Rates vom 7. Dezember 2010 zu einer militärischen Operation der Europäischen Union mit der Bezeichnung „Atalanta“[6],

–   unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 23. März 2012 zur Verlängerung des Mandats der EU-NAVFOR Operation „Atalanta“ bis Dezember 2014 und zur Ausweitung des Einsatzgebiets der Operation,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2010/96/GASP des Rates vom 15. Februar 2010 und den Beschluss 2010/197/GASP des Rates vom 31. März 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union „EUTM Somalia“,

–   unter Hinweis auf das vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 16. Dezember 2011 vereinbarte Krisenmanagementkonzept für eine Mission des Rates zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten (RMCB),

–   unter Hinweis auf den am 14. November 2011 vom Rat verabschiedeten Strategischen Rahmen für das Horn von Afrika, der als Richtschnur für das Engagement der EU in der Region dienen soll,

–   unter Hinweis auf die Vereinbarung über die Aufteilung der Macht, die am 9. Juni 2008 in Dschibuti unterzeichnet wurde und mit der eine breite nationale Versöhnung eingeleitet und ein starkes und umfassendes politisches Bündnis geschaffen werden sollte, das in der Lage sein soll, den Frieden zu sichern, das Land zu versöhnen und die Autorität des Zentralstaats wiederherzustellen,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Londoner Konferenz zu Somalia vom 23. Februar 2012,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Seeverkehr in der gesamten Geschichte Europas eine der Grundlagen von Wirtschaftswachstum und Wohlstand war und über 80 % des Welthandels auf dem Seeweg transportiert wird;

B.  in der Erwägung, dass Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle auf See einer koordinierten Reaktion unter dem übergeordneten Rechtsrahmen von UNCLOS bedürfen; in der Erwägung, dass Artikel 100 des Übereinkommens vorsieht, dass alle Staaten verpflichtet sind, im Hinblick auf die Unterdrückung der Piraterie zusammenzuarbeiten;

C. in der Erwägung, dass die Piraterie auf hoher See noch nicht beseitigt ist und sich sogar im Westindischen Ozean rasch weiter ausbreitet, insbesondere in den Gewässern vor Somalia und am Horn von Afrika, sowie auch in anderen Regionen, einschließlich Südostasien und Westafrika, wodurch sie zu einer gefährlichen Bedrohung für die Menschen und die Sicherheit der Seeleute und anderer Personen, aber auch für die regionale Entwicklung und Stabilität, die Meeresumwelt, den Welthandel, alle Formen des Seeverkehrs und Seetransports, sowie auch für Fischereifahrzeuge und die Erbringung von humanitärer Hilfe wird;

D. in der Erwägung, dass jedes Jahr 1000 europäische Schiffe durch diese gefährlichen Gewässer fahren und daher die Piraterie – neben den Bedrohungen für Menschen und die allgemeine Sicherheit – auch ein wirtschaftliches Problem darstellt, da sie die internationalen Schifffahrtslinien bedroht und gravierende negative Auswirkungen auf den internationalen Handel mit sich bringt;

E.  in der Erwägung, dass die Anzahl der versuchten Angriffe auf Schiffe zunimmt und dass laut Berichten im Jahr 2011 28 Schiffe gekapert, 470 Seeleute entführt, 15 ermordet und derzeit für mehr als 7 Schiffe Lösegeldforderungen gestellt und etwa 190 Seeleute in Somalia unter furchtbaren und unmenschlichen Bedingungen über immer längere Zeiträume als Geiseln festgehalten werden;

F.  in der Erwägung, dass die Piraten ihre Taktiken und Methoden ständig ändern und weiterentwickeln und ihren Operationsradius durch die Verwendung größerer entführter Schiffe, so genannter „Mutterschiffe“, weiter ausgedehnt haben;

G. in der Erwägung, dass die anhaltende politische Instabilität in Somalia eine der Ursachen für das Problem der Piraterie darstellt und auch zu diesem Problem beiträgt, und dass die Piraterie von einigen Somalis nach wie vor als profitable und solide Einkommensquelle angesehen wird;

H. in der Erwägung, dass eine erfolgreiche Bekämpfung der Piraterie mit militärischen Mitteln allein nicht möglich ist, sondern vor allem an die erfolgreiche Förderung des Friedens, der Entwicklung und des Aufbaus des Staates in Somalia gebunden ist;

I.   in der Erwägung, dass das Problem der Piraterie auch negative Auswirkungen auf die gesamte Region hat, in der die Fischerei zu einem gefährlichen Unterfangen geworden ist, nicht nur für Fischereifahrzeuge der EU, die beispielsweise im Rahmen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen dort Fischerei betreiben, sondern auch für die Fischer vor Ort, denen die EU sektorale Unterstützung gewährt; ferner in der Erwägung, dass die lokalen Fischer nicht dieselben Mittel wie die Fischereifahrzeuge der EU zur Verfügung haben, weder finanziell noch personell, um sich selbst vor den Piraten zu schützen;

J.   in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Geber für Somalia ist, da sie bislang für dortige Entwicklungshilfe im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für den Zeitraum 2008 bis 2013 insgesamt 215,4 Millionen Euro bereitgestellt hat; unter Hinweis darauf, dass diese Finanzierungen im Wesentlichen darauf abgestellt sind, den Menschen aus der Armut heraus und hinein in ein sich selbst tragendes Wirtschaftswachstum zu helfen und eine tragbare Lösung für mehr Stabilität im Land zu finden, indem die Piraterie an der Wurzel bekämpft wird, das heißt also indem Projekte finanziert werden, mit denen Regierungsführung, Bildung, Wirtschaftswachstum und Sektoren, die keine Schwerpunktsektoren sind (Gesundheit, Umwelt, Wasser und sanitäre Grundversorgung) gefördert werden;

K. in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten derzeit ihre eigenen Regeln aufstellen, wenn es um die Entsendung von bewaffnetem Sicherheitspersonal an Bord von Handelsschiffen geht;

1.  ist weiterhin ernsthaft besorgt über die zunehmende Bedrohung, die Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle auf See gegen internationale und EU-Fischereifahrzeuge sowie Handels- und Passagierschiffe im Indischen Ozean in der Nähe der afrikanischen Küste, insbesondere in den Gewässern vor Somalia und am Horn von Afrika, für die Sicherheit der Seeleute und anderer Personen, für die Stabilität in der Region und für alle Formen des See- und Schiffsverkehrs, einschließlich der Fischerei, darstellen;

2.  fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dringend Wege zur Befreiung der mehreren hundert Seeleute, die sich derzeit in der Hand von Geiselnehmern befinden, zu prüfen, um somit ihre lang andauernde und schreckliche Gefangenschaft zu beenden und diesen Seeleuten die Heimkehr zu ermöglichen sowie gleichzeitig die entführten Schiffe zurückzuerlangen;

3.  weist auf den Beitrag hin, den die internationalen Flottenverbände der EU-Mitgliedstaaten, der NATO und der USA, welche die drei wichtigsten Marinemissionen gegen die Piraterie in der Region (EU NAVFOR, CTF-150/151 und TF-508 im Rahmen der NATO-Mission „Ocean Shield“) durchführen, zur Sicherheit auf See vor der Küste Somalias leisten;

4.  betont die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit auf allen Ebenen, um unnötige Doppelarbeit zwischen den Missionen der EU und der NATO zu vermeiden, da beide Organisationen – sowohl die EU als auch die NATO – auf der Grundlage ihrer jeweiligen Entscheidungsautonomie im selben Gebiet operieren, gleiche Interessen verfolgen und im Wesentlichen auf die Einheiten derselben europäischen Staaten zurückgreifen;

5.  begrüßt nachdrücklich die Londoner Konferenz zu Somalia vom 23. Februar 2012 im Lancaster House und das Kommuniqué der Konferenz, in dem unter anderem auf die Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft zur Beseitigung der Piraterie, die Bemühungen der Wirtschaftspartner zur Bekämpfung der Piraterie, die Forderung nach einer umfassenderer Anwendung der empfehlenswerten Praktiken (Best Management Practices) auf Schiffen sowie die Bekräftigung, dass es keine Straffreiheit für Piraterie geben wird, Bezug genommen und zum verstärkten Ausbau der justiziellen Kapazitäten aufgefordert wird, um die Verantwortlichen für die Piraterie in Somalia und der gesamten Region zu verfolgen und zu inhaftieren;

6.  nimmt den Beschluss des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 27. Februar 2012 zur Verlängerung des Mandats der EU-NAVFOR Operation „Atalanta“ bis Dezember 2014 zur Kenntnis;

7.  nimmt den Beschluss des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 12. Dezember 2011 zur Vorbereitung der regionalen RMCB-Trainingsmission, mit der die Küstenwache und Richter ausgebildet werden sollen, zur Kenntnis; ist in Anbetracht der Mängel früherer Ausbildungsmissionen der EU, insbesondere der Mission von EUPOL in Afghanistan, besorgt über diese Mission;

8.  betont, dass die weitere Straffreiheit von Piraterie der Abschreckung zuwiderläuft; bedauert, dass ungeachtet der Abkommen der EU mit Drittstaaten (Kenia, den Seychellen, Mauritius, Puntland, Somaliland, Somalia) und trotz der internationalen Rechtsrahmen zahlreiche Piraten und andere Kriminelle nach wie vor nicht in Haft sind oder aber aufgrund fehlender juristisch belastbarer Beweise wieder aus der Haft entlassen wurden und dass auch einige EU-Mitgliedstaaten nur über unzureichende strafrechtliche Schutzmechanismen gegen Piraterie auf hoher See verfügen;

9.  fordert in diesem Zusammenhang umgehende und wirksame Maßnahmen zur Verfolgung und Bestrafung mutmaßlicher Piraten und fordert Drittstaaten und EU-Mitgliedstaaten, die die Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben, dringend auf, dies zu tun, um gegen die Straffreiheit von Piraten vorzugehen;

10. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit Europol und INTERPOL Geldströme zu untersuchen und zurückzuverfolgen, Gelder, die Piraten in Form von Lösegeld erhalten haben, zu konfiszieren, da es Hinweise darauf gibt, dass diese an Bankkonten in der ganzen Welt, darunter an Konten europäischer Banken, geflossen sein könnten, und die kriminellen Organisationen, die von diesen Taten profitieren, auszumachen und zu zerschlagen;

11. legt den internationalen Streitkräften nahe, gegen die zunehmende Nutzung gekaperter Handelsschiffe als „Mutterschiffe“ vorzugehen – eine Entwicklung, die eine erhebliche Steigerung der operativen Kapazitäten von Piraten zur Folge hat und diese in die Lage versetzt, ihre Angriffe im gesamten nordwestlichen Indischen Ozean mit verstärkten Kräften, größerer Entschlossenheit und mehr Flexibilität auszuführen;

12. stellt fest, dass die Anstrengungen im Hinblick auf eine landseitige Lösung des Piraterie-Problems verstärkt und die Operationen der NATO und der EU modifiziert werden sollten, damit von Land aus operierende Missionen gegen Piraten das Recht erhalten, landseitige Einrichtungen und Landeplätze für Piratenschiffe anzugreifen, und somit dazu beitragen können, die Möglichkeiten der Piraten, Angriffe gegen Schiffe durchzuführen, wirksam zu verringern;

13. ruft die Reedereien dazu auf, die empfehlenswerten Praktiken zum Schutz vor Piraterie vor der Küste Somalias (Best Management Practices for protection against Somalia Based Piracy – BMP-4), in denen hinlängliche Informationen für alle Beteiligten über Möglichkeiten der Unterstützung von Schiffen bei der Vermeidung, Abschreckung oder Verzögerung von Piratenangriffen enthalten sind, konsequent und in vollem Umfang anzuwenden; bekräftigt seine Aufforderung an sämtliche Schiffe, die das Gebiet befahren, sich bei den zuständigen Koordinierungsstellen für die Sicherheit auf See registrieren zu lassen und den Empfehlungen der EU-NAVFOR-Operation „Atalanta“Folge zu leisten; fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Registrierung aller ihrer Schiffe Sorge zu tragen;

14. betont, dass die Bekämpfung der Piraterie nur erfolgreich sein kann, wenn wirksame, gut koordinierte internationale Maßnahmen ergriffen werden, die eine Verbindung zwischen Sicherheit auf der einen und Entwicklung, Rechtstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts auf der anderen Seite herstellen; ist der Ansicht, dass deshalb größeres Augenmerk auf die instabile und oft anarchistische politische Lage an Land, die durch die fehlende Wirtschaftsentwicklung noch verschärft wird, gelegt werden sollte;

15. fordert den Rat und die Kommission dringend auf, als Reaktion auf das mehrfache Ersuchen der Föderalen Übergangsregierung Somalias um internationale Hilfe bei der Bekämpfung der Piraterie vor ihren Küsten in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union die Kooperation mit der Föderalen Übergangsregierung Somalias und ihre Unterstützung im Kampf gegen die Piraterie, die al-Shabaab und die Straftäter, die vor Gericht gestellt werden müssen, fortzusetzen und Somalia und die gesamte Region beim Ausbau ihrer Kapazitäten zu unterstützen;

16. begrüßt, dass es äthiopischen Truppen vor kurzem gelungen ist, große Gebiete mit somalischer Bevölkerung von der Kontrolle durch die al-Shabaab zu befreien; nimmt die jüngsten Militärinterventionen kenianischer Soldaten in Somalia zur Kenntnis, bei denen es sich um legitime Selbstschutzmaßnahmen gegen die Entführung von Touristen – darunter auch Bürger des VK – durch Terroristen der al-Shabaab handelt;

17. begrüßt die positive Rolle Somalilands sowie die Fortschritte, die Somaliland im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Piraterie erzielt hat; spricht denjenigen Ländern seine Dankbarkeit aus, die für die Küstenwache von Somaliland materielle Hilfe und Ausbildungsprogramme bereitgestellt haben, damit diese eine wichtigere Rolle bei der wirksamen Bekämpfung der Piraterie spielen kann, indem sie den in der Region patrouillierenden Seestreitkräften verdächtige Schiffe meldet;

18. ist besorgt über die fortdauernde Verschlechterung der humanitären Lage am Horn von Afrika und fordert die internationale Gemeinschaft und insbesondere die EU auf, die humanitäre Hilfe für bedürftige Menschen auszubauen, um dem wachsenden Bedarf an humanitärer Unterstützung gerecht zu werden und eine weitere Verschlechterung der Lage zu verhindern;

19. begrüßt die Entscheidung der Kommission, die Bereitstellung von weiterer finanzieller Hilfe im Umfang von 50 Millionen Euro für die Mission der Afrikanischen Union für Somalia (AMISOM) vorzuschlagen, und fordert die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, bei der Förderung des Friedens, der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Aufbau eines stabilen demokratischen Systems in Somalia, durch das die Sicherheit und der Kampf gegen die Piraterie langfristig erleichtert würden, Hilfe zu leisten; begrüßt die Ernennung eines Sonderbeauftragten der EU für das Horn von Afrika;

20. betont, dass es unbedingt notwendig ist, in Somaliland, Somalia und Puntland unverzüglich den internationalen Standards entsprechende Haftanstalten zu errichten; fordert eine Lösung, die internationale Finanzhilfen in diesem Zusammenhang ermöglichen würde;

21. begrüßt das Marsic-Projekt der EU im Rahmen des Programms für kritische Seeverkehrsrouten des Stabilitätsinstruments, mit dessen Hilfe die Sicherheit auf See und die Sicherheitslage im westlichen Indischen Ozean und dem Golf von Aden durch den Austausch von Informationen und den Aufbau von Kapazitäten – unter besonderer Betonung der Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Region – verbessert werden sollen, und erwartet die Fortsetzung des Projekts über das Jahr 2013 hinaus;

22. begrüßt die Initiativen gegen Piraterie von Ländern im östlichen und südlichen Afrika und der Region des Indischen Ozeans, darunter das neue Projekt MASE (Maritime Security Programme – Programm für die Sicherheit auf See), das einen Gründungszuschuss der EU in Höhe von 2 Millionen Euro erhalten hat;

23. fordert die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen an Bord entsprechend ihren souveränen Rechten durchzuführen; unterstreicht, dass der Einsatz von privaten bewaffneten Begleitschiffen keine Lösung für das Problem der Piraterie darstellt, sondern nur eine zeitlich begrenzte Maßnahme ist, die Reeder ergreifen mussten, um die Seeleute zu schützen; fordert die Kommission und den Rat auf, sich darum zu bemühen, einen EU-Ansatz für den Einsatz von zertifiziertem bewaffneten Personal an Bord von Schiffen zu entwickeln, um eine ordnungsgemäße Umsetzung der IMO-Leitlinien in diesem Zusammenhang sicherzustellen;

24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Mitgliedstaaten, den Generalsekretären der Afrikanischen Union, der Vereinten Nationen und der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD), dem Präsidenten der Föderalen Übergangsregierung von Somalia sowie dem Panafrikanischen Parlament zu übermitteln.